Welche Zahnvorsorge zahlt die Krankenkasse?

Stand:
Die professionelle Zahnreinigung ist eine Privatleistung. Aber die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Das Bonusheft beim Zahnarzt hilft bares Geld sparen für Zahnersatz.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für Kinder beginnt die gesetzliche Zahnvorsorge bereits ab dem 6. Lebensmonat. Damit haben Kinder bis zum 6. Lebensjahr dann Anspruch auf sechs Früherkennungsuntersuchungen.
  • Kinderärzt:innen dokumentieren ab dem 6. Lebensmonat im gelben Kinderuntersuchungsheft einen Verweis zu Zahnärzt:innen, von der U5 bis zu U9
  • Für Erwachsene ist die Kontrolluntersuchung zweimal pro Jahr kostenlos, einmal pro Jahr die Zahnsteinentfernung und alle zwei Jahre die Parodontitis-Früherkennung.
  • Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung bieten viele Krankenkassen freiwillig als Satzungsleistung an.
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Weil die professionelle Zahnreinigung Privatleistung ist, gehen viele Patient:innen davon aus, dass die gesetzlichen Krankenkassen auch sonst nicht für Zahnprophylaxe, also Krankheitsvorbeugung, bezahlen. Das stimmt jedoch nicht. Für Kinder und Jugendliche gibt es viele Angebote, und auch Erwachsene können Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen.

Was ist Kassenleistung für Erwachsene?

Wer als Erwachsene:r gesetzlich krankenversichert ist, kann einmal pro Halbjahr kostenlos zur Kontrolluntersuchung gehen. Einmal pro Jahr ist die Zahnsteinentfernung Kassenleistung. Alle zwei Jahre können Sie den Parodontalen Screening-Index (PSI), eine Früherkennungsuntersuchung auf Parodontose, erstellen lassen. Auf diese drei Leistungen haben Sie einen gesetzlichen Anspruch.

Die Kontrolluntersuchung hat das Ziel, Krankheiten früh festzustellen und bei Bedarf weitere Behandlungen einzuleiten. Zahnärzt:innen untersuchen alle Zähne der Reihe nach. In einem Zahnschema wird festgehalten, welche Zähne fehlen, welche gefüllt, überkront oder ersetzt sind. Zudem achten Zahnärzt:innen auf die Mundschleimhaut, auf Zahnfleischtaschen, Verfärbungen, Zahnstein und auch auf Veränderungen an der Zunge. Es ist ratsam, diese Vorsorgeuntersuchungen in das Bonusheft eintragen zu lassen, um bei einer später ggf. erforderlichen Versorgung mit Zahnersatz einen höheren Festzuschuss der Krankenkasse zu erhalten.

Die Entfernung von Zahnstein ist sinnvoll, weil Beläge das Zahnfleisch reizen und zu Entzündungen führen. Aus einer Zahnfleischentzündung (Gingivitits) kann sich eine Entzündung des Zahnhalteapparates entwickeln (Parodontitis).

Beim Parodontalen Screening-Index ist seit messen Zahnärzt:innen mit einer kleinen Spezialsonde punktuell im Ober- und Unterkiefer die Zahnfleischtaschen. Mit diesem Verfahren können se grob abschätzeng, ob eine behandlungsbedürftige Parodontitis vorliegt.

Welche Vorsorge ist für Kinder Kassenleistung?

Um Karies bei Kleinkindern zu vermeiden, haben Kinder bereits zwischen dem 6. und dem 34. Lebensmonat Anspruch auf drei zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen. Diese sind zeitlich auf die U-Untersuchungen abgestimmt.

Zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die bereits üblichen drei zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen. Kinder bis zum 6. Lebensjahr haben also ein Anrecht auf insgesamt sechs Vorsorgeuntersuchungen.

Vom 6. bis 18. Lebensjahr sind halbjährliche Kontrolluntersuchungen Kassenleistung. Auch die Fissurenversiegelung der beiden bleibenden Backenzähne vor den Weisheitszähnen gehört dazu. Zusätzlich haben auch Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack zweimal je Kalenderhalbjahr.

Zudem gibt es für Kindergartenkinder und für Schulkinder bis einschließlich 11 Jahren die Gruppenprophylaxe. Hier üben die Kinder unter fachlicher Anleitung gemeinsam das richtige Zähneputzen, erhalten eine Ernährungsberatung und sollen zur richtigen häuslichen Mundhygiene motiviert werden.

Gibt es Zusatzleistungen der Krankenkassen?

Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen ganz oder teilweise die Kosten für die professionelle Zahnreinigung. In welcher Höhe und unter welchen Bedingungen ist jedoch sehr unterschiedlich. Solche Angebote sind freiwillige Satzungsleistungen, die jede Krankenkasse selbstständig beschließen kann.

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