Wissenschaftliche Bewertung von individuellen Gesundheitsleistungen

Stand:
Das Internetportal www.igel-monitor.de bewertet seit 2012 Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bei Arzt:innen. Die Arbeit erfolgt nach wissenschaftlichen Standards.
Wissenschaftler Gruppenarbeit

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der IGeL-Monitor ist ein Informationsportal des Medizinischen Dienstes Bund (MD-Bund).
  • Die Bewertungen des IGeL-Monitors sollen Versicherte darin unterstützen, beim Arzt oder bei der Ärztin eine informierte Entscheidung zu treffen.
  • Jede Bewertung beruht auf einer systematischen Recherche und Auswertung der wissenschaftlichen Literatur.
On

Wer steht hinter dem IGeL-Monitor?

Der IGeL-Monitor wurde vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) initiiert und bewertet seit 2012 Individuelle Gesundheitsleistungen. Seit Januar 2022  wird er vom Medizinischen Dienst Bund als Rechtsnachfolger des MDS weitergeführt. 

Für die konkrete Durchführung und die Erstellung der IGeL-Bewertungen ist ein interdisziplinäres Team zuständig. Es besteht aus Ärzt:innen  aus dem Bereich der evidenzbasierten Medizin und Mitarbeitenden aus der Öffentlichkeitsarbeit. Inhaltlich unterstützt wird das Projekt durch externe Wissenschaftler:innen.

Der IGeL-Monitor arbeitet nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin (EbM). Das heißt, das beste verfügbare Wissen aus der klinischen Forschung wird mit ärztlichen Erfahrungen zusammengeführt.

Wie entstehen die Bewertungen?

Der IGeL-Monitor bewertet Selbstzahler-Leistungen aus der Arztpraxis, die relevant sind und häufig in Anspruch genommen werden. Die Bewertung jeder einzelnen IGeL läuft nach einem festgelegten Prozess ab: Mit Hilfe wissenschaftlicher Studien werden Nutzen und Schaden einer IGeL analysiert. Zu einer abschließenden Bewertung gelangt der IGeL-Monitor, indem er Nutzen und Schaden gegeneinander abwägt. Es gibt 5 Bewertungsaussagen:

  1. "positiv"
  2. "tendenziell positiv"
  3. "unklar"
  4. "tendenziell negativ"
  5. "negativ"

Die große Mehrzahl der Bewertungen lautet "unklar" oder "tendenziell negativ".

Was kritisiert der IGeL-Monitor?

In einer repräsentativen Umfrage hat der IGeL-Monitor 2024 die Top 10 der meistverkauften IGeL ermittelt "„IGeL-Report“). An der Spitze finden sich nach wie vor der Ultraschall der Eierstöcke oder der Gebärmutter zur Krebsfrüherkennung sowie die Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung. Bei beiden überwiege der mögliche Schaden den Nutzen.

Somit werden laut IGeL-Monitor die Top 10 von Leistungen angeführt, die als "negativ" oder "tendenziell negativ" bewertet wurden. Beim Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung handelt es sich sogar um eine Leistung, von der auch der Berufsverband der Frauenärzte abrät. Denn, in Studien konnte kein Nutzen gezeigt werden. Vielmehr können falsch positive Ergebnisse unnötig beunruhigen und im schlimmsten Falle dazu führen, dass gesunde Eierstöcke entfernt werden.

Zu den häufigsten angebotenen und angenommenen Leistungen gehören neben den beiden genannten IGeL noch das Blutbild der Gesundheitsvorsorge, der Abstrich zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und der PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs bei Männern.

Aktueller Stand  der Bewertungen

Der IGeL-Monitor bietet bisher die Einschätzung zu 68 Leistungen  (Stand Juli 2025). Bislang gab es folgende Bewertungen:

  • positiv: 0
  • tendenziell positiv: 3
  • unklar: 25
  • tendenziell negativ: 27
  • negativ: 4
  • ohne Bewertungen: 9

Unter die Einschätzungen ohne Bewertung fallen zum Beispiel die reisemedizinische Vorsorge,  Atteste und Gutachten oder Sportchecks.

Logo des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.