Rundfunkbeitrag: Alles rund um Befreiung und Ermäßigung

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Abweichend vom Grundsatz, dass Sie für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen müssen, können sich bestimmte Personen von der Beitragspflicht befreien lassen - unter bestimmten Voraussetzungen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Befreiung und Ermäßigung sowie zur Härtefallregelung.
Das Anschreiben von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Rundfunkbeitrag

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sie müssen grundsätzlich Rundfunkbeitrag zahlen, auch wenn Sie Radio hören und nicht fernsehen.
  • Sie können sich unter bestimmten Umständen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Ermäßigung bekommen.
  • Eine Befreiung oder Ermäßigung ist entweder aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen möglich.
  • Die Befreiung gilt für Sie selbst, Ehepartner:innen oder eingetragene Lebenspartner:innen oder die Kinder, die mit im Haushalt leben und unter 25 Jahre alt sind.

 

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Wann kann ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen? 

Sie können sich entweder aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen befreien lassen. Soziale Gründe liegen zum Beispiel vor, wenn Sie Sozialleistungen vom Staat bekommen: 

  • Sozialhilfe,
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Sozialgeld oder Bürgergeld, also ehemals Arbeitslosengeld II oder oder ALG II, soweit keine Zuschläge gewährt werden, die die Höhe des Rundfunkbeitrages übersteigen,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld, wenn Sie nicht bei deinen Eltern wohnen oder
  • Hilfe zur Pflege nach landesgesetzlichen Vorschriften. 

Gut zu wissen: Auch Geflüchtete aus der Ukraine, die einen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten und auf dieser Grundlage Sozialleistungen beziehen, können eine Befreiung beantragen. Mehr Informationen zum Thema Rundfunkbeitrag in ukrainischer Sprache finden Sie auf der verlinkten Seite.

Wenn Ihr Antrag auf Sozialleistungen abgelehnt wurde, können Sie unter Umständen dennoch eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag als Härtefall beantragen. Als Nachweis müssen Sie den Ablehnungsbescheid der Sozialleistungen vorlegen. Daraus muss klar hervorgehen, dass die Bedarfsgrenze nur bis zu einem Wert von maximal 18,36 Euro überschritten wird. Den Antragsweg bei der Sozialbehörde müssen Sie in jedem Fall durchlaufen.

Übrigens: Auch wenn Sie kein Radio hören oder nicht fernsehen, ist dies kein Grund für eine Befreiung. Sie müssen trotzdem Rundfunkbeitrag bezahlen. 

Was sind gesundheitliche Gründe für eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags?

Sie können aus gesundheitlichen Gründen den ermäßigten Rundfunkbeitrag in Höhe von 6,12 Euro beantragen wenn Sie

  • blind oder sehbehindert sind mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60,
  • hörgeschädigt, das heißt gehörlos sind oder sich nicht ausreichend verständigen können, auch nicht mit Hörhilfen,
  • taubblind sind,
  • behindert sind mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 von Hundert.

In allen Fällen müssen Sie die Behinderung mit dem Markzeichen RF im Schwerbehindertenausweis nachweisen.

Muss ich den Rundfunkbeitrag für meine Zweitwohnung bezahlen?

Nein, für eine Zweitwohnung müssen Sie auf Antrag keinen weiteren Beitrag zahlen. Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind melderechtlich beim Einwohnermeldeamt mit einer Haupt- und Nebenwohnung angemeldet. Dafür müssen Sie einen behördlichen Nachweis vorlegen, zum Beispiel eine Meldebescheinigung der Einwohnermeldebehörde für beide Wohnungen oder eine Kopie des Zweitwohnungssteuerbescheids. Daraus muss hervorgehen, dass Haupt- und Nebenwohnung auf Ihren Namen angemeldet sind sowie das jeweilige Einzugsdatum in die Wohnungen.
  • Haupt- und Nebenwohnung sind beim Beitragsservice auf Sie angemeldet. Für Eheleute und in eingetragenen Lebenspartnerschaften mit gemeinsamer Hauptwohnung spielt es keine Rolle, auf welche der beiden Personen die Hauptwohnung beim Beitragsservice angemeldet ist. 

Wichtiger Tipp: Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem die Voraussetzungen vorliegen, soweit der Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt wurde. Wird der Antrag erst später gestellt, beginnt die Befreiung mit dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Eine rückwirkende Befreiung ist dann nicht mehr möglich, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen erfüllt waren. 

Eine bewilligte Befreiung erfolgt unbefristet und endet erst dann, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. 

Wie kann ich die Befreiung oder Ermäßigung verlangen? 

Eine Befreiung oder Ermäßigung erfolgt nicht automatisch. Es ist daher wichtig, dass Sie einen schriftlichen Antrag stellen und die erforderlichen Nachweise, wie etwa eine Kopie des Sozialleistungsbescheids, beifügen. 

Die Antragsformulare finden Sie bei den Städten und Gemeinden und auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de. Sie müssen

  • den Antrag vollständig ausfüllen,
  • dann ausdrucken,
  • eine Kopie des erforderlichen Nachweises beifügen und
  • ihn an den Beitragsservice (Postanschrift: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in 50656 Köln) senden. 

Verschicken Sie den Antrag am besten als Einschreiben, damit Sie einen Nachweis haben.

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