LCD-oder LED-Bildschirm am Fernsehgerät?

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Wie funktionieren die jeweiligen Geräte? Welche Vorteile haben sie? Hier erfahren Sie mehr zu LCD- und LED-Bildschirmen.
Jemand schaltet den Fernseher über die Fernbedienung an.
Off

Im Handel finden sich heute fast nur noch LED-Geräte. Rein technisch gesehen, handelt es sich bei LED-Fernsehern um LCD-Fernseher mit LED-Hintergrundbeleuchtung.

LED-Fernseher nutzen Flüssigkeitskristalle, um das Bild darzustellen. Dabei strahlt eine Hintergrundbeleuchtung, die aus Leuchtdioden (LEDs) besteht, die Pixel an. Je nach Positionen der LED bezeichnen die Hersteller ihre Geräte als Full-LED-TV oder Edge-LED-TV.

Bei Full-LED sind die Lampen als Hintergrundbeleuchtung eingesetzt, bei der Edge-Variante an der Seite.
Lassen Sie sich ein Programm in HDTV- und SDTV-Qualität zeigen und lassen Sie dann Ihr Auge entscheiden.

LED-Fernseher punkten laut Stiftung Warentest bei Tageslicht mit hellerem, reflexionsärmerem Licht.  Dies kann ein Vorteil sein, wenn Sie oft bei Tageslicht fernsehen.

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Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.