Baustein 2: Budget - Wie mit Geld richtig haushalten?

Wenn Wünsche entstehen und erfüllt werden wollen, kommt das Budget schnell an seine Grenzen. Umso wichtiger ist es daher, das eigene Konsumverhalten regelmäßig zu hinterfragen.
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Doch das eigene Budget ist begrenzt und es heißt, mit den vorhandenen finanziellen Mitteln hauszuhalten. Dafür ist es wichtig, die eigenen Ausgaben zu kennen und Überblick über die eigenen Finanzen zu behalten.

Die Schüler:innen ermitteln und visualisieren in einem ersten Schritt ihre persönlichen Ausgaben mithilfe eines Taschengeldplaners und lernen im 2. Schritt die typischen Ausgaben eines Haushalts kennen und einzuteilen. Sie erkennen, dass das Budget begrenzt ist und sie die variablen Kosten abhängig von ihrem Lebensstil beeinflussen können.

  • Wofür gibst du Geld aus?
  • Wie mit begrenzten Mitteln haushalten?

 

Unterrichtsmaterial zum Download
 

  1. Unterrichtsmaterial
     
  2. Aufgabe 4:
    Taschengeldplanung
     
  3. Aufgabe 5:
    Money Challenge - Budgetspiel
     
  4. Hintergrundinformationen
     
  5. Zur Budget App Taschengeld Budget+plus

 

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Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
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Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.