Formulare zum Rundfunkbeitrag (GEZ)
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht rechtlich gegen die SSS-Software Special Service GmbH vor. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage gegen das Unternehmen gestartet. Infos gibt es hier.
Nachsendeantrag: Teurer als die Deutsche Post
Wer umzieht und nicht allen seine neue Anschrift mitteilt, kann bei der Deutschen Post einen Nachsendeservice beauftragen. Auch in diesem Bereich gibt es Dienstleister, die das teils wesentlich teurer als die Post selbst anbieten. Sie sind durch Werbeanzeigen in Suchmaschinen meist weit oben platziert, während die echte Seite der Deutschen Post erst als drittes oder viertes Suchergebnis erscheint.
Ein Verbraucher aus Nordrhein-Westfalen berichtet von ca. 110 Euro, die er im September 2024 für einen Nachsendeauftrag an die SSS-Software Special Service GmbH zahlen sollte. Auf der Internetseite service-nachsendeauftrag.de bietet das Unternehmen den Nachsendeauftrag ab 11,50 Euro pro Monat für Privatpersonen an. Die Deutsche Post verlangt dafür auf ihrer eigenen Internetseite weniger als 30 Euro für 6 Monate. Die Internetseite service-nachsendeauftrag.de hat ähnliche Schriften und Farben wie die der Deutschen Post. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erklärt die Betreiberin (Stand: 18. September 2024): "An den Postdienstleister werden die Kontaktdaten des Kunden übermittelt". Diese Übermittlung lässt sich die SSS-Software Special Service GmbH also extra bezahlen.
Vergleichbare Seiten sind zum Beispiel nachsendeauftrag-direkt.com von der DPS Digital Post Service GmbH, nachsenden.info von der OPS Online Post Service GmbH oder post-nachsenden.de von Digitaler Post Service - FZCO mit Sitz in Dubai. Unser Rat: Vertrauen Sie nicht den obersten Treffern in Suchmaschinen! Nehmen Sie sich Zeit, um Preise zu vergleichen!
Antrag auf Wohngeld
Auch zu diesem Thema warnen wir vor Angeboten der SSS-Software Special Service GmbH.
Antrag auf Kinderzuschlag
Bei den Verbraucherzentralen häufen sich seit Herbst 2023 die Beschwerden von Verbraucher:innen, die auf der Suche nach Anträgen im Internet auf Seiten mit Ausfüllhilfen gelandet sind. Dort haben sie ihre Namen und ihre Adresse angegeben und anschließend die Formulare teilweise ausgefüllt zugeschickt bekommen.
Die Anträge auf Kinderzuschlag, Geburtsurkunden oder Führungszeugnisse mussten sie allerdings bei den zuständigen Behörden selbst stellen. Dabei gingen sie davon aus, den Antragsweg auf den Internetseiten mit den Ausfüllhilfen erledigt zu haben. Die Anbieter berechneten für ihre Dienstleistungen bis zu 170 Euro.
Tatsächlich können Sie den Antrag auf Kinderzuschlag kostenlos auch online bei der Arbeitsagentur stellen.
Schufa-Auskunft ist kostenlos
Jeder kann bei der Schufa eine Auskunft über die dort gespeicherten personenbezogenen Daten anfordern. Die Schufa nennt das Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Die gibt es auf der Internetseite der Schufa kostenlos. Die Verbraucherzentrale Berlin berichtet von Verbraucher:innen, die auf Internetseiten von Dienstleistern dafür 29,90 Euro bezahlen sollten.
Achtung bei der Beantragung der ETA für Großbritannien
Seit April 2025 benötigen Reisende aus Deutschland und anderen visumfreien EU-Staaten eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA), um nach Großbritannien zu reisen – sofern kein anderer Aufenthaltstitel oder ein Visum vorliegt. Die ETA kostet offiziell 16 Pfund und kann nur über die Website oder App des britischen Innenministeriums beantragt werden.
Viele Seiten im Netz wirken offiziell, verlangen aber hohe Gebühren – teilweise über 160 Euro – nur für das Ausfüllen des Antrags oder eine Weiterleitung. Wer nicht genau hinsieht, zahlt schnell das Zehnfache des Preises – und hat trotzdem keine gültige Einreisegenehmigung. Zudem besteht das Risiko des Identitätsdiebstahls, sobald persönliche Daten in die Hände von Dritten gelangen.
Auch hier empfehlen wir nur die offiziellen Wege zur Beantragung zu nutzen.
Vorsicht beim Online-Kauf von Vignetten für Österreich
Auch beim Kauf von digitalen Autobahnvignetten für Österreich lauern Betrugsfallen: Wer bei der Online-Suche auf ein vermeintlich offizielles Portal stößt, kann schnell auf eine gefälschte Seite geraten. Ein Verbraucher schilderte, dass er über einen an oberster Stelle bei Google gelisteten Fake-Shop eine digitale Vignette für 11,50 Euro erwerben wollte. Die angezeigte Summe stimmte – doch tatsächlich wurden über seine Kreditkarte rund 15.000 Saudi-Rial (umgerechnet mehrere Tausend Euro) abgebucht.
Die Bank verweigerte trotz Anzeige und Reklamation eine Erstattung. Der Fall zeigt: Auch beim Vignettenkauf ist höchste Vorsicht geboten. Prüfen Sie genau, ob es sich um eine offizielle Seite handelt – klar erkennbar und transparent in Preis und Ablauf. Seiten mit dubiosen URLs, fehlendem Impressum oder undeutlichen Preisangaben sollten unbedingt gemieden werden.