Das Wichtigste in Kürze:
- Die Wasserrohre im Haus und daran angeschlossene Geräte wie Warmwasserbereiter sollten regelmäßig gewartet werden.
- Sind Rohrleitungen im Haus fehlerhaft oder entsprechen nicht der Trinkwasserverordnung ist der Hausbesitzer dafür verantwortlich. Nicht der Mieter.
- Bleirohre sind nur bis 1972 vereinzelt verbaut worden. Häuser mit Baujahr ab 1973 sind frei von Bleileitungen.
- Zentrale Warmwasseranlagen in Mehrfamilienhäusern müssen auf Legionellen untersucht werden.
Sind Bleirohre im Haus?
In Gebäuden, die vor 1973 errichtet wurden, sind vereinzelt immer noch Bleirohre verlegt. Rohre, die hierbei den strengen Bleigrenzwert von 0,01 Milligramm pro Liter überschreiten, müssen von den Eigentümern ausgetauscht werden. Wer zur Miete wohnt, muss sich daher an den Vermieter wenden. Auch wenn die Einhaltung des Richtwertes kein Problem ist, haben Mieter das Recht, über die Existenz von Bleirohren Kenntnis zu erhalten.
Legionellen im Warmwasser
In Mehrfamilienhäusern mit zentralen Warmwasseranlagen, die über eine Speicherkapazität von mehr als 400 Liter verfügen, muss das Wasser zudem regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Denn die gesundheitsschädlichen Bakterien können bei anfälligen Menschen Lungenentzündungen auslösen. Vermieter sind verpflichtet, Mieter über die Ergebnisse einer Legionellenprüfung zu unterrichten. Mehrfamilienhäuser, in denen die Wohnungen über einen eigenen Boiler zur Wassererwärmung verfügen, sowie in Zweifamilienhäusern ist eine Gefahr von Legionellen allerdings eher unwahrscheinlich. Einer Überprüfung ist meist nicht erforderlich. Eigentümer sollten jedoch darauf achten, dass Warmwasser im Haus auf 60 Grad Celsius erwärmt wird.
Partikelfilter und Perlatoren warten
Rost oder Sandpartikel aus dem städtischen Rohrleitungsnetz können in den Wasserleitungen zu Lochfraß führen oder Armaturen verstopfen. Um dies zu verhindern, ist seit 2012 der Einbau von Partikelfiltern am Hausanschluss Pflicht. Diese Filter sind nicht zu verwechseln mit den aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW unnötigen Schadstofffiltern.
Die regelmäßige Wartung ist jedoch ein Muss. Partikelfilter ohne automatische Rückspülung müssen zudem regelmäßig gespült werden. Hierbei sind die Wartungsintervalle des Herstellers zu beachten. Achtung: Fehlt ein Partikelfilter in der Leitung, können Versicherungen bei einem Wasserrohrbruch die Übernahme des Schadens ablehnen. Um eine gute Trinkwasserqualität zu erhalten, sollten zudem die Siebaufsätze an den Wasserhähnen - sogenannte Perlatoren - regelmäßig abgeschraubt und gereinigt werden, am besten mit einer milden Zitronensäurelösung.
Rohre nicht selbst wechseln
Um die Verwendung ungeeigneter Materialien und somit eventuelle teure Schäden zu verhindern, dürfen laut Trinkwasserverordnung nur sachkundige Betriebe im und am Haus an den Rohren Hand anlegen. Der örtliche Wasserversorger gibt hierbei Auskunft darüber, welche Betriebe Rohrleitungen verlegen und warten dürfen.
Wo kann man Trinkwasser untersuchen lassen?
Auf einer Internet-Liste des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW sind Labore aufgeführt, die seriöse Untersuchungen des Trinkwassers vornehmen. Allerdings bieten nicht alle der aufgelisteten Labore Analysen für Endverbraucher an. Informieren sie sich daher am besten telefonisch. Auch ein Preisvergleich ist sinnvoll.