Darum geht es
In den letzten Jahren hat die Avacon Natur die Preise für Fernwärme deutlich erhöht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält diese Preiserhöhungen für
ungerechtfertigt, weil die Formeln, mit denen die Preise berechnet wurden, nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Mit der Klage soll festgestellt werden, dass Avacon die erhöhten Entgelte zu Unrecht gefordert und vereinnahmt hat.
Der Preis, den Sie nach Auffassung des vzbv zahlen müssen, ist abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses: Wenn Sie den Vertrag bis zum 31. Dezember 2020 geschlossen haben, sollen die danach erhobenen höheren Preise nicht gelten. Haben Sie den Vertrag ab dem 1. Januar 2021 abgeschlossen, soll der bei Vertragsbeginn geltende Preis maßgeblich sein. Später vorgenommene Preissteigerungen sollen für unwirksam erklärt werden.
Wenn Sie betroffen sind, können Sie Anspruch auf Erstattung von mehreren Hundert oder sogar Tausend Euro haben.