Scoring mit Kundendaten: So verlangen Sie Auskunft bei Schufa & Co.

Stand:
Auskunfteien betreiben "Scoring" mit personenbezogenen Daten und ziehen daraus Rückschlüsse auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Diese Daten können Sie abfragen – und korrigieren lassen.
Brief-Ärger

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie wissen möchten, was Auskunfteien über Sie und Ihr Kaufverhalten gespeichert haben, können Sie entsprechende Auskünfte anfordern.
  • Diese Auskünfte gibt es kostenfrei – lassen Sie sich nicht von kostenpflichtigen Angeboten beirren.
  • Wir stellen Ihnen Links zu kostenfreien Anfragen bei verschiedenen Auskunfteien zur Verfügung.
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Kredite plötzlich nur noch zu höheren Zinsen, die Lieferung der Waschmaschine lediglich gegen Vorkasse: Kund:innen wissen oftmals nicht, wie ihnen geschieht. Die Erklärung: Im Hintergrund wirken unbemerkt Kräfte, die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit auf Basis gesammelter Daten mit Hilfe eines ausgeklügelten Punkte- und Bewertungssystems ermitteln.

Auf die massenhafte automatisierte Bonitätsprüfung durch das sogenannte Scoring setzen Banken, Mobilfunkfirmen und Onlinehändler, wenn sie bei Auskunfteien die Kreditwürdigkeit ihrer Kund:innen abfragen. In der Regel wissen Betroffene allerdings nicht, welche ihrer Daten benutzt werden und ob die herangezogenen Angaben korrekt sind. Ohne Nachfrage erfahren sie auch nicht, welche Kriterien ihre Bonitätsbewertung positiv oder negativ beeinflussen.


So funktioniert der Score-Simulator der Schufa

Mit Hilfe eines Score-Simulators können Verbraucher:innen seit Mai 2023 auf www.schufa.de interaktiv testen, welche Faktoren den Schufa-Score beeinflussen und warum. Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um eine Simulation und nicht um einen echten Score. Sie gibt anhand von ausgewählten Kriterien eine grobe Einschätzung, wie sich bestimmte finanzielle Entscheidungen auf die Kreditwürdigkeit der Verbraucher:innen auswirken. So können Verbraucher:innen beispielsweise simulieren, wie sich die Anzahl der Kreditkarten, die Rückzahlung eines Kredits oder die verspätete Bezahlung einer Rechnung trotz mehrfacher Mahnung auf den zu ermittelnden Score auswirken.

Doch Vorsicht: Die verschiedenen Auskunfteien haben unterschiedliche Score-Werte und Ansätze zur Score-Berechnung. Das heißt, ein guter Score bei der einen Auskunftei ist nicht automatisch ein guter Score bei der anderen.

Gestoppt: Datenbank über Energiekund:innen

Gestoppt werden konnten Pläne der beiden Auskunfteien Schufa und CRIF Bürgel aus dem Jahr 2020, Informationen über Strom- und Gaskund:innen in einer zentralen Datenbank zu speichern (E-Pool) und Energieanbietern zur Verfügung zu stellen. Damit sollten nach Ansicht der Verbraucherzentralen sogenannte "Bonus-Hopper" identifiziert werden, also Kund:innen, die regelmäßig ihren Energieanbieter wechseln und so immer wieder Bonus-Angebote für Neukund:innen in Anspruch nehmen. Wechselwillige Kund:innen hätten es dann schwer haben können, einen neuen Anbieter zu finden.

Nach massiver Kritik unter anderem durch die Verbraucherzentrale NRW sowie der Datenschutzbehörden der Länder, die das Vorhaben für unvereinbar mit der Datenschutz-Grundverodnung (DSGVO) halten, haben die beiden Auskunfteien Abstand von ihren Plänen genommen.

Regelmäßig Auskunft einholen

Um sich einen Überblick über das eigene kursierende Profil zu verschaffen, können Sie mindestens einmal im Kalenderjahr eine unentgeltliche Auskunft bei Unternehmen und Auskunfteien wie Schufa, Creditreform Boniversum, Crif, Experian und anderen einholen. Wie oft eine kostenlose Auskunft bei den Auskunfteien eingeholt werden kann, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Es empfiehlt sich, mindestens einmal im Jahr bei den Auskunfteien Informationen einzuholen, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck dort gespeichert sind, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben werden. Sie können auch die Namen der Unternehmen erfragen, an die diese Daten weitergegeben wurden.

So kommen Sie an die kostenlose Auskunft

Die kostenlose Auskunft können Sie formlos beantragen, eine Begründung ist nicht nötig. Von einer telefonischen Anfrage raten wir ab, weil die verantwortliche Stelle sicherstellen muss, dass die Informationen nicht in unbefugte Hände gelangen. Bei einem Anruf ist es nur schwer möglich, Sie zu identifizieren. Deshalb empfehlen wir, die Auskunft schriftlich oder über die Internetseite des Anbieters zu beantragen.

Auf ihren Internetseiten bieten die Auskunfteien Wege zur kostenlosen Auskunft. Bei einigen ist diese aber schwer zu finden. Oder die kostenlose Variante ist hinter kostenpflichtigen Angeboten versteckt. Wer nicht aufpasst, der zahlt so schnell für eine Auskunft, die auch kostenlos zu erhalten wäre. Die kostenlose Auskunft bei einigen Auskunfteien haben wir deshalb hier verlinkt: Schufa, Creditreform Boniversum, CRIF, Experian. Bei den Angaben in Online-Formularen sollten Sie sich auf die Pflichtfelder beschränken.

Wenn Sie Ihre Daten abfragen möchten, können Sie auch unseren kostenlosen Musterbrief nutzen. Das funktioniert übrigens nicht nur bei Schufa und Co., sondern auch bei anderen Unternehmen.

Auskunft über automatisierte Entscheidungsfindung (Score)

"Ihr Schufa-Score ist zu niedrig, deshalb dürfen Sie nicht auf Rechnung bezahlen." Dies ist ein Beispiel für den sperrig klingenden Begriff automatisierte Entscheidungsfindung. Im Alltag werden Sie diese Erklärung selten bekommen. Stattdessen lässt sich zum Beispiel in einem Online-Shop die anfangs aufgeführte Zahlung auf Rechnung plötzlich nicht mehr anklicken. Oder Ihnen werden für einen Kredit schlechtere Konditionen angeboten als sie der Anbieter in einer Werbung genannt hat. Für solche Fälle lohnt es sich, dass Sie nachfragen! Das hat auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt.

Wenn der Anbieter antwortet, dass ein Score für die Entscheidung maßgeblich war, fordern Sie genaue Informationen darüber beim Unternehmen und der entsprechenden Auskunftei an! Die passenden Texte stellen wir Ihnen hier bereit:

Musterbrief GeneratorHier können Sie ein passendes Schreiben mit unserer interaktiven Briefvorlage erstellen

Gesucht: Ihre Erfahrungen mit Bonitäts-Scores

Das Geschäftsmodell von Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa oder Creditreform Boniversum steht seit Jahren in der Kritik. Wo in Ihrem Alltag ist der Bonitäts-Score, den Auskunfteien wie die Schufa berechnen, bereits zu einem Problem geworden? Berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen!

Wichtig: Falsche Daten korrigieren

Werden beispielsweise beantragte Kredite ohne nachvollziehbaren Grund nicht gewährt oder der Online-Kauf auf Rechnung abgelehnt, können auch fehlerhaft gespeicherte Daten die Ursache sein. In Zweifelsfällen kann es sinnvoll sein, eine Selbstauskunft einzuholen, um die Richtigkeit der gespeicherten Daten zu überprüfen.

Falsche oder unzulässig gespeicherte Daten müssen die Auskunfteien unentgeltlich berichtigen, löschen oder die Verarbeitung einschränken. Für den Korrekturwunsch reicht ein formloses Schreiben, in dem Sie konkret angeben, welche Daten unrichtig sind. Wenn möglich, sollten Sie dies durch  entsprechende Unterlagen belegen.

Wurden falsche Daten gespeichert, hat der Betroffene nicht nur einen Anspruch gegen die Auskunftei, sondern auch gegen das Unternehmen, das die Daten an die Auskunftei übermittelt hat. Hier sollte der Verbraucher geltend machen, dass die Löschung der übermittelten Daten bei der Auskunftei veranlasst wird.

Die Auskunft sollten Sie immer ohne Kopie des Personalausweises einholen. Denn der Nachweis Ihrer Identität ist nur erforderlich, wenn diese nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann – etwa wenn die Anschrift in der Anfrage von der bei der Auskunftei gespeicherten abweicht. In diesem Fall können Sie der Auskunftei eine Kopie Ihres Personalausweises zusenden. Da Name, Anschrift und Geburtsdatum zur Identifizierung ausreichen, sollten Sie alle anderen Daten, wie zum Beispiel die Personalausweisnummer, auf der Kopie schwärzen.

Strengere Auflagen bei Erstellung von Score-Werten

Um sich vor säumigen Kund:innen zu warnen, können Unternehmen offene Forderungen nur unter strengen Auflagen an eine Auskunftsstelle melden. Unternehmer dürfe nicht jeden Zahlungsrückstand sofort an eine Auskunftei weitergeben.Grundsätzlich dürfen Zahlungsrückstände nur dann an eine Auskunftei übermittelt werden, wenn die betroffenen Person eingewilligt hat oder ein berechtigtes Interesse an der Datenweitergabe besteht (Art. 6 DSGVO).

Sollen die Informationen über Zahlungsrückstände zur Erstellung von Score-Werten über Bonität, Zahlungsfähigkeit etc. genutzt werden, ist dies unter anderem nur zulässig, nachdem säumige Zahler zweimal schriftlich gemahnt worden sind, eine vierwöchige Frist zwischen erster Mahnung und Weitergabe der Daten besteht,  betroffene Personen über die geplante Meldung unterrichtet worden sind und keine Einwände gegen die Forderung haben (§ 31 BDSG).

Das bietet allerdings keinen ausreichenden Schutz: Wird Ihnen ein Vertrag mit unberechtigten Zahlungsaufforderungen untergeschoben, kann auch ein solcher unberechtigter Vorgang bei Auskunfteien landen und in deren Bewertung zu einem schlechteren Score-Wert führen, der dann bei anfragenden Unternehmen kursiert.

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Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.