Wie wechsle ich mein Girokonto oder eröffne ein neues Girokonto?
Während der akuten Probleme (kein Kontozugriff etc.) war ein Anbieterwechsel sicherlich nicht sinnvoll. Soweit die bei Ihnen aufgetretenen Probleme nun aber behoben sind, können Sie damit im Nachhinein ein klares Signal an die Bank und auch die Branche senden, dass Sie schlechten Service nicht akzeptieren.
Ein Anbieterwechsel ist zwar nicht bei jedem Vertrag möglich oder sinnvoll. Gerade bei Girokonten sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Anbieterwechsel aber gut.
Gerade wenn Sie während der Probleme schon parallel ein Konto bei einer anderen Bank eröffnet haben, können Sie nun vollständig wechseln.
Auf dieser Checkliste der Verbraucherzentralen finden Sie zahlreiche Tipps, was Sie beachten müssen. Einen Girokontovergleich finden Sie bei der Stiftung Warentest und ebenso beim BaFin-Kontovergleich.
vzbv fordert besseren Kundenservice und schnelle Entschädigung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte wegen der Beschwerden über die Postbank und DSL-Bank, dass sie Verbraucher:innen schnell und unbürokratisch entschädigt und Kund:innen eine vollständige Schadenskompensation schriftlich zusichert.
Erste Hilfe wenn Ihre Bank nicht reagiert
Die Probleme bei der Postbank und DSL Bank haben gezeigt, wie dramatisch es sein kann, wenn Kreditinstitute auf Anliegen ihrer Kund:innen anhaltend nicht reagieren. Sie haben verschiedene Handlungsoptionen, mit denen Sie die Bank zum Handeln bewegen können oder die Sie nachträglich ergreifen können.
- Bleiben Sie hartnäckig. Die Verbraucherzentralen wissen, dass Kontaktaufnahme sehr zeitaufwändig und zermürbend ist. Dennoch kennen sie auch Fälle, in denen sich Hartnäckigkeit ausgezahlt hat.
- Auch wenn die Schuld für eventuelle Zahlungsausfälle und Probleme nicht bei Ihnen liegt: Halten Sie engen Kontakt zu Ihren Vertragspartner:innen und informieren Sie diese über die Probleme.
- Mahnen Sie Ihre Bank. Aus eventuellen Pflichtverletzungen der Banken könnten Sie Anspruch auf Schadenersatz haben. Viele Schadenersatzansprüche setzen voraus, dass der Schuldner mit seiner Leistung im Verzug ist. Dies geschieht meist durch eine Mahnung. Insbesondere, ob Ihnen Anwaltskosten erstattet werden, kann davon abhängen, dass der Verzug eingetreten ist, bevor Sie der Anwältin oder dem Anwalt einen Auftrag zum Tätigwerden erteilt haben.
So gehen Sie vor, wenn Sie Ihre Bank mahnen wollen:
- Fordern Sie die Bank auf, ihre Leistungspflicht zu erfüllen, zum Beispiel dass sie den Zugang zum Onlinebanking wiederherstellt. Setzen Sie dazu eine Frist. Etwa "Ich fordere Sie auf, alle Vertrags- und Leistungsstörungen unverzüglich, spätestens aber bis zum 5. Werktag nach Versand, zu beheben."
- Versenden Sie den Brief im Zweifel als Einwurfeinschreiben, um den Zugang nachweisen zu können.
- Dokumentieren Sie Probleme sowie die für die Klärung aufgebrachte Zeit. Dies versetzt Sie in die Lage, später mögliche Schadensersatzansprüche zu begründen.
- Informieren Sie die Aufsichtsbehörde BaFin. Sie kann Verbraucher:innen zwar nicht im Einzelfall zu ihrem individuellen Recht verhelfen. Dennoch ist der kollektive Verbraucherschutz eine ihrer Aufgaben. Beschwerden über Anbieterfehlverhalten auch bei der BaFin zu platzieren ist daher wichtig, um strukturelle Missstände aufzuzeigen, damit sie aufsichtsrechtlich tätig werden kann.