Wearables, Fitness-Apps und das Recht auf Auskunft: Ein Praxistest

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Welche Daten werden zu welchem Zweck gespeichert? Erhalten Nutzer von Wearables und Fitness-Apps Antwort auf eine Anfrage?
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Anbieter müssen auf Anfrage Auskunft darüber erteilen, welche Daten des Nutzers zu welchem Zweck gespeichert sind und wie diese weitergeben werden. Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale NRW wollte deshalb wissen, inwieweit Nutzer von Wearables (Smartwatches/Fitness-Tracker) und Fitness-Apps auf eine solche Anfrage Antwort erhalten. Die Ergebnisse zeigen: Verbraucher, die ihre eigenen Daten im Blick behalten möchten, haben kaum eine Chance. Selbst dann nicht, wenn sie Informationen direkt beim Anbieter einfordern.

Praxistest: Die wenigsten Anbieter beantworten die Fragen

Im Rahmen des Praxistests der Marktwächter-Experten haben zwölf Tester einen Auskunftsantrag gestellt, nachdem sie das Wearable und die dazugehörige Fitness-App zuvor vier Wochen genutzt hatten. In dieser Zeit haben sie das Wearable einmal täglich mit der jeweils kompatiblen Smartphone-App synchronisiert. In dem Antrag tauchte die Verbraucherzentrale selbst nicht auf. Nach zwei Kontaktversuchen hatten zwar acht von zwölf Anbietern reagiert, jedoch waren nur drei der Antworten zufriedenstellend. Andere Reaktionen bestanden beispielsweise lediglich aus pauschalen Hinweisen zum Umgang mit den erhobenen Daten, ohne jedoch auf die konkreten Fragen der Nutzer einzugehen. Vier der zwölf Anbieter haben innerhalb der genannten Frist überhaupt nicht auf das Auskunftsersuchen der Nutzer reagiert.

Recht auf Auskunft: Wer fragt, erlebt Hindernisse 

Die Ergebnisse des Praxistests zeigen: Möchten Verbraucher wissen, was mit ihren Daten bei der kombinierten Wearable- und App-Nutzung geschieht, wird es ihnen nicht einfach gemacht. Denn abgesehen davon, dass einige Anbieter bis zuletzt in keiner Weise auf das Auskunftsersuchen reagierten, forderten zwei Anbieter zusätzlich weitere Informationen zur Identifikation (z.B. Produktbestellnummer/Personalausweis) vom Verbraucher. Eine Antwort haben die Betroffenen bis heute nicht erhalten, obwohl die aus Sicht der Marktwächterexperten unter Umständen notwendigen Informationen übermittelt wurden.

Konsequenzen: Sechs Anbieter abgemahnt, einer verklagt

Die Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale NRW sehen in den ausbleibenden beziehungsweise unzureichenden Antworten der Anbieter Verstöße gegen geltendes Datenschutzrecht. Daher wurden sechs Anbieter abgemahnt, von denen vier Anbieter die Unterlassungserklärungen abgegeben haben. Einen großen Anbieter haben die Marktwächter-Experten mittlerweile verklagt.

Die Erkenntnisse des Marktwächter-Praxistests ergänzen die Ergebnisse der im April 2017 erschienenen Untersuchung "Wearables, Fitness-Apps und der Datenschutz: Alles unter Kontrolle?!". Diese hat gezeigt, dass kaum einer der untersuchten Anbieter in seinen Datenschutzerklärungen ausreichend über die genaue Verwendung der zum Teil sensiblen Daten informiert.


Abmahnungen:

Die Verbraucherzentrale NRW hat folgende sechs Anbieter wegen Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen abgemahnt: Garmin, Fitbit, Technaxx, Jawbone, Striiv und Apple. Davon haben Garmin, Fitbit, Striiv und Technaxx eine Unterlassungserklärung abgegeben, Jawbone ist mittlerweile insolvent. Apple wurde verklagt.

Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.
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