
Bei den Verbraucherzentralen melden sich immer häufiger Verbraucher:innen, die Opfer von Cyberkriminalität geworden sind. Übernehmen Unbekannte beispielsweise die Kontrolle über das Nutzerkonto im Online-Shop, erleiden Betroffene schnell einen erheblichen finanziellen Schaden.
Die Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA) – häufig auch Zwei-Faktor-Authentifizierung genannt – ist eine Möglichkeit, wie sich Verbraucher:innen besser schützen können. Mittlerweile bieten viele Online-Dienstleister diese Möglichkeit an.
Sobald die 2FA aktiviert ist, muss bei der Anmeldung zusätzlich zu Benutzername und Passwort ein weiteres Sicherheitsmerkmal angegeben werden. Das zusätzliche Verfahren kann beispielsweise eine zusätzliche PIN sein, die man per SMS erhält, oder auch die Bestätigung mittels Fingerabdruck.
Im Alltag soll die Anmeldung bei Online-Diensten aber möglichst wenig Zeit kosten und nicht zu aufwendig sein. Besonders beliebt sind daher 2FA-Verfahren, bei denen Fingerabdruck oder Gesichtsscan zum Einsatz kommen.
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