
Mit der Soforthilfe Gas und Wärme sowie den ab März geltenden Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom will die Bundesregierung Verbraucher:innen angesichts hoher Energiepreise entlasten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will überprüfen, ob diese Unterstützung auch wirklich bei den Verbraucher:innen ankommt. Konkret geht es um folgende Entlastungsmaßnahmen:
- Soforthilfe Gas und Wärme: Bei Gebäuden mit Gasheizung übernimmt der Staat die Abschlagszahlung für Dezember 2022.
- Gaspreisbremse: Rückwirkend zum Januar 2023 werden die Gas- und Fernwärmepreise für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs für 2023 auf 12 Cent (Gas) bzw. 9,5 Cent (Fernwärme) brutto pro Kilowattstunde gedeckelt.
- Strompreisbremse: Ebenfalls rückwirkend zum Januar 2023 werden die Strompreise für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs für 2023 auf 40 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt.
Mehr Informationen zu den Entlastungspaketen für Strom, Gas und Fernwärme finden Sie hier: