Schimmel-Schreck: So werden Sie den Schimmel wieder los

Stand:
Schimmel kann der Gesundheit schaden. Darum sollten Verbraucher:innen schnellstmöglich reagieren und diesen beseitigen (lassen). Welche Maßnahmen helfen und warum ein Schimmel-Spray aus dem Baumarkt oft keine gute Lösung ist.
Grafik Ein Mann ist erschrocken über Schimmel

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mieter:innen sollten nicht sofort versuchen Schimmel, selbst zu entfernen. Informieren Sie zuerst Ihre:n Vermieter:in und dokumentieren Sie den Schaden.
  • Schimmel-Sprays enthalten oft Chemikalien, die Gesundheit und Umwelt unnötig belasten können.
  • Allzweckreiniger und ein Lappen können bei kleinen Schäden das Problem bereits lösen.
  • Benutzen Sie beim Entfernen Handschuhe, Schutzbrille sowie eine FFP2-Maske.
On

Schimmel ausfindig machen: Wo entsteht Schimmel?

Wer beim Frühjahrsputz erstmals seit Langem die Couch von der Wand schiebt oder hinter der Kommode wischt, stellt oft mit Schrecken fest: Es hat sich Schimmel gebildet. Gerade im Energiekrisen-Winter dürfte sparsames Heizen und wenig Lüften den einen oder anderen Schimmelbefall verursacht haben.

Dabei wächst Schimmel nicht immer an offensichtlichen Stellen. Oft entsteht er an kalten Ecken und Wänden, die zu feucht und schlecht belüftet sind. Kontrollieren Sie daher ab und an solche Stellen Ihrer Wohnung darauf, ob dort eine böse Überraschung lauert.

Besonders häufig sind kalte Außenwände betroffen, ebenso wie Decken, Fußböden und Fußleisten. Vor allem dann, wenn

  • wenig Sonne in den Raum kommt, etwa bei Zimmern in Nordausrichtung,
  • die Heizungswärme sich nicht ausreichend im Raum verteilen kann, zum Beispiel, weil die Heizung verkleidet oder durch Gardinen sowie Möbelstücke verdeckt ist,
  • große Möbelstücke, Vorhänge oder Bilder die Außenwände verdecken,
  • Räume mit einer hohen Luftfeuchtigkeit nicht ausreichend gelüftet werden, z.B. Küche, Bad oder Schlafzimmer

Schimmel entdeckt: Was soll ich jetzt tun?

1. Bewahren Sie Ruhe und informieren Sie Ihre:n Vermieter:in bzw. die Hausverwaltung

Ist der Schimmel entdeckt, macht sich bei vielen Panik und Scham breit: Bin ich schuld am Schimmel? Werde ich jetzt krank? Und: Wie teuer wird die Beseitigung? All das sind Fragen, die sich Betroffene häufig stellen.

Auch wenn Schimmel immer ernst zu nehmen ist – zunächst einmal sollten Sie Ruhe bewahren.

Schimmel kann jeden treffen und viele Ursachen haben. Nicht immer ist er auf individuelles Fehlverhalten beim Heizen und Lüften zurückzuführen. Auch bauliche Gegebenheiten oder defekte Wasserleitungen können eine Schimmelbildung begünstigen.

In jedem Fall sollten Sie als erstes Ihre:n Vermieter:in informieren und nicht auf eigene Faust handeln.

Als Mieter:innen haben Sie eine Mitwirkungspflicht. Daher informieren Sie immer sofort Ihre:n Vermieter:in. Diese müssen die Chance haben, den Schaden schnell beseitigen zu lassen. Sollten Sie den Schimmel selbst unsachgemäß beseitigen, könnte das schlimme Folgen haben. Vergrößert sich dadurch der Schaden, müssen Sie nämlich haften.

Eigentümer:innen haben ebenso eine Mitwirkungspflicht. Sie müssen sofort ihre Hausverwaltung sowie die Gebäudeversicherung über den Schimmel informieren. Hausverwaltungen haben in der Regel eine Liste von Handwerksunternehmen parat, die im Notfall eingreifen können.

2. Ergreifen Sie Notmaßnahmen

Sowohl als Eigentümer:in als auch als Mieter:in sind Sie verpflichtet dafür zu sorgen, dass sich der Schaden nicht vergrößert. Das heißt zum Beispiel: Falls ein Wasserleck den Schimmel verursacht hat, sperren Sie die undichte Wasserleitung, verschließen Sie Lecks und informieren Sie einen Installateur. Lüften Sie den betroffenen Raum gut.

Gerade bei größere Schimmelstellenflecken gilt der Eigenschutz: Kleben Sie die befallene Stelle großflächig und luftdicht mit einer Folie und Klebeband ab, bis sich ein:e Handwerker:in darum kümmern kann. Das verhindert nämlich, dass sich die Schimmelsporen weiter ausbreiten.

Dokumentieren Sie den Schaden

Sichern Sie sich für den Fall eines Rechtsstreits vorab mit einer Schadensdokumentation ab. Machen Sie am besten Fotos vom Schimmelbefall. Schreiben Sie auch auf, wann Sie den Schaden entdeckt haben und führen Sie Protokoll über die weiteren Schritte. Auch die Umstände des Schimmelbefalls sollten Sie aufschreiben. Zum Beispiel, falls Vermieter:innen seit Monaten die kaputte Lüftung im fensterlosen Bad nicht reparieren wollen, obwohl sie darüber informiert sind.

3. Holen Sie sich Rat ein und betreiben Sie Ursachenforschung

Bevor Sie weiter vorgehen, sollten Sie sich einen fachlichen Rat einholen. Ist der Schimmel gesundheitsgefährdend? Welches Recht habe ich? Was kann die Ursache des Schimmels sein? Wie kann ich mich zukünftig davor schützen? Lokale Beratungsstellen der Verbraucherzentralen können Ihnen meist bei solchen Fragen weiterhelfen.

Bei Rechtsfragen berät der Deutsche Mieterbund an ihren vielen bundesweiten Anlaufstellen Mieterinnen und Mieter. Eigentümer:innen können sich an Haus und Grund wenden. In NRW kann das Landesnetzwerk Schimmelberatung NRW Hinweise zu lokalen Beratungsnetzwerken und Netzwerkpartnern geben.

Wichtig: Schützen Sie sich!

Tragen Sie eine FFP2-Maske, eine Schutzbrille sowie Schutzhandschuhe aus Latex oder Nitrilkautschuk, bevor Sie kleinere Schimmelstellen behandeln.

Wie bekämpfe ich den Schimmel?

  • Glatte Oberflächen

Bei kleinen Flecken auf glatten Oberflächen nutzen Sie am besten einen Allzweck- bzw. Neutralreiniger. Zu solchen Oberflächen zählen etwa Glas, Metall, Kunststoff oder lackiertes Holz.

Von Teppichen und Polstern ohne direktes Schimmelwachstum lassen sich die Schimmel-Sporen mit einem guten Haushaltsstaubsauger mit Feinstaubfilter der HEPA-Klasse vorsichtig absaugen. Saugen und wischen Sie vorsichtshalber ein Stück über die betroffene Fläche hinaus. Lüften Sie den Raum und lassen Sie die Stelle gut trocknen. Entsorgen Sie den verwendeten Lappen.

  • Unebene Flächen

Schimmel auf porösen Oberflächen wie Raufasertapeten, Gipskartonplatten oder Holzwerkstoffen lässt sich in der Regel nicht entfernen. Stattdessen sollte die Tapete über den Schaden hinaus entfernt werden. Feuchten Sie die Tapete vor dem Ablösen mit Wasser und Spülmittel an.

Die Wand unter der Tapete behandeln Sie dann mit 70- bis 80-prozentigem Brennspiritus, Isopropanol oder Ethanol aus der Apotheke. Dabei wegen Explosions- und Brandgefahr gut lüften und Zündquellen fernhalten.

Ebenfalls geeignet ist 12-prozentige Wasserstoffperoxid (H₂O₂) -Lösung. Beachten Sie dabei: Wasserstoffperoxid bleicht. Daher ist es nicht für alle Materialien geeignet.

Silikonfugen im Bad sind ebenfalls ein guter Nährboden für Schimmel. Dieser lässt sich nicht beseitigen, daher sollte die Fuge fachgerecht erneuert werden.

 

Verzichten Sie auf Schimmelentferner

Sie benötigen keinen speziellen Schimmelentferner aus dem Baumarkt oder der Drogerie. Die darin enthaltenen chemischen Wirkstoffe können Ihre Gesundheit und die Umwelt unnötig belasten. Genau wie einfache Haushaltsmittel behandeln sie außerdem lediglich Schimmel an der Oberfläche – für eine Sanierung muss aber das gesamte befallene Material entfernt werden.

Weitere Informationen bietet der Schimmelleitfaden des Umweltbundesamts zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden.

Ist der Schimmelbefall mehr als einen halben Quadratmeter groß oder kommt der Schimmel immer wieder zurück, sollten Sie unbedingt Fachleute mit der Sanierung des Schadens beauftragen. Vor allem muss die Ursache des Feuchteschadens behoben werden, damit der Schimmel nicht immer wiederkommt.

Die wichtigsten Maßnahmen gegen Schimmel

  1. Schimmel ausfindig machen
    Regelmäßig entlegene, kalte und feuchte Ecken der Wohnung kontrollieren – vor allem an Außenwänden und hinter großen Möbelstücken.
  2. Notmaßnahmen ergreifen
    Informieren Sie Ihre:n Vermieter:in oder ggf. Hausverwaltung und Gebäudeversicherung. Schließen Sie entdeckte Wasserlecks, lüften Sie den Raum gut. Kleben Sie große befallene Flächen luftdicht mit Folie ab.
  3. Mieter:innen sollten große Schimmelschäden nicht selbst entfernen!
  4. Schimmel selbst entfernen nur bei kleinen Flecken
    Auf glatten Flächen mit Haushaltsreiniger und Lappen darüberwischen. Bei rauen Flächen das Material, z.B. Tapete, entsorgen. Wand darunter mit 70- bis 80-prozentigem Brennspiritus behandeln. Lüften Sie dabei wegen der Explosions- und Brandgefahr gut und halten Sie Zündquellen fern.
  5. Spezialist:innen ranlassen,
    vor allem bei befallenen Flächen, die insgesamt größer als 0,5 Quadratmeter sind oder bei tieferen Schimmel- und Feuchteschäden mit unbekannter Ursache.
  6. Weiterführende Informationen der Verbraucherzentralen
    Die Verbraucherzentrale hält online umfangreiche Informationen rund um das Thema Schimmel für Sie bereit:

Ratgeber-Tipps

Feuchtigkeit und Schimmelbildung
Feuchtigkeit und Schimmel in den eigenen vier Wänden – mittlerweile ganzjährig ein Problem. Durch den extrem feuchten…
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.