Halal essen: Wann ist ein Produkt "halal"?

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Was bedeutet es, wenn ein Essen "halal" ist? Und wie erkenne ich im Supermarkt, welche Lebensmittel "halal" sind?
Burek

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das arabische Wort "halal" kann mit "rein" und "erlaubt" übersetzt werden.
  • Ist ein Lebensmittel "halal", entspricht es muslimischen Speisevorschriften.
  • Damit Speisen "halal" sind, müssen einige Aspekte beachtet werden. Es gibt bisher aber keinen einheitlichen Standard für "halal"-Produkte.
  • Betäubungsloses Schlachten von Tieren ist in Deutschland, abgesehen von Ausnahmegenehmigungen, verboten. Der Import von Fleisch geschächteter Tiere ist jedoch erlaubt.
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Was bedeutet "halal"?

"Halal" bedeutet so viel wie "rein" oder "erlaubt". Es geht also darum, welche Lebensmittel, Dinge oder auch Handlungen aus islamischer Sicht zulässig und islam-konform sind. 

"Halal" in der Ernährung

Bei Nicht-Muslimen ist der Begriff "halal" vor allem in Bezug auf Lebensmittel bekannt. 
"Halal" ist zum Beispiel:

  • das Fleisch von Pflanzenfressern (zum Beispiel Rind oder Schaf) sowie Hühnern, geschlachtet nach bestimmten Vorschriften, so genannte Schächtung,
  • Frischmilch,
  • frisches Obst und Gemüse,
  • Ei,
  • pflanzliches Öl,
  • pflanzliche Rohstoffe, bei denen keine Gärung stattgefunden hat, zum Beispiel nicht gegorene Fruchtsäfte.

Ob ein Lebensmittel in die "halal"-Kategorie fällt, ist von verschiedenen Kriterien abhängig, die von islamischen Rechtsgelehrten zum Teil unterschiedlich ausgelegt werden. Es existieren auch keine für alle Muslime gültigen Listen von Lebensmitteln, die ausdrücklich als "halal" gelten.

Was bedeutet "haram"?

Im Gegensatz zu "halal" werden verbotene oder unzulässige Lebensmittel als "haram"- bezeichnet. 
"Haram" ist typischerweise

  • Schweinefleisch oder mit dessen Bestandteilen hergestellte Produkte, etwa Zwiebelkuchen mit Speck oder Mettbrötchen.
  • Gelatine aus Schweinerohstoffen sowie damit hergestellte Lebensmittel wie Joghurts, Torten oder Gummibärchen.
  • Alkohol und alkoholhaltige Lebensmittel, zum Beispiel Eis und Pralinen (in Spuren oder möglicherweise versteckt als Trägerstoff bei Aromen oder Farbstoffen).
  • Lebensmittel, die mit Blut oder Exkrementen belastet sind, wie etwa Blutwurst.
  • Fleisch von verendeten Tieren und von Raubtieren mit Fangzähnen, sowie Raubvögel mit Krallen.

Gelatine zur Klärung von Fruchtsaft

Stammt Gelatine von geschlachteten Schweinen, ist sie nach islamischen Vorschriften nicht "halal". Demgegenüber ist die Gelatine vom Rind bei einer islamisch korrekten Schlachtung "halal".

Als problematischer Produktionsprozess gilt deswegen auch die Klärung von Fruchtsaft mit Hilfe von Gelatine. Auch, wenn sie nicht oder nur zu verschwindenden Anteilen im Produkt verbleibt.

Hintergrund ist, dass die islamischen Rechtsquellen, also Koran und Sunna, lediglich die Kategorien "halal" und "haram" sowie weitere Speisevorschriften darlegen, ohne eine klare Einordnung der Lebensmittel.

Keine einheitliche Kennzeichnung: Was sagen "Halal"-Siegel aus? 

Der Codex Alimentarius, eine Sammlung internationaler Lebensmittelstandards, behandelt auch den Begriff "halal". In der EU ist der Begriff "halal" lebensmittelrechtlich nicht geschützt. Für "Halal"-Produkte bestehen bisher keine einheitlichen Standards, die bei einer Zertifizierung überprüft werden. Folglich sind zahlreiche verschiedene "Halal"-Siegel von traditionellen oder herstellerorientierten Zertifizierern auf dem Markt.

Für Verbraucher ist selten klar, wie sich diese unterscheiden oder welche konkreten Kriterien zugrunde liegen, da jedes Siegel seine eigenen Richtlinien aufstellt. Während einige Zertifizierer Fleisch als "halal" anerkennen, wenn Elektrokurzzeitbetäubung oder Bolzenschussapparate eingesetzt wurden, legen andere das betäubungslose Schächten zugrunde. Laut dem Koran und die Sunnah soll das Tier aber respektvoll und würdevoll behandelt werden.

Eine "Halal"-Zertifizierung orientiert sich zudem nicht alleine an den Zutaten oder einer bestimmten Art der Schlachtung, sondern überprüft auch die Einhaltung von "Halal"-Bestimmungen im Produktionsprozess. Dazu gehört die Reinigung und Pflege der Anlagen mit entsprechenden Mitteln (ohne Alkohol und unzulässige Fette).

Weiterhin wichtig ist im Sinne der Ethik des Korans, ob Tiere aus Massentierhaltung stammen oder während der Schlachtung lange leiden mussten. So kann Fleisch erlaubter Tierarten als "haram" gelten, wenn die Haltung, Fütterung und Schlachtung der Tiere nicht "halal"-konform war. 

Schächten in Deutschland verboten

Das Schächten, also das betäubungslose rituelle Schlachten von Tieren, ist in Deutschland entsprechend dem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten - eine Ausnahmegenehmigung wird nur unter Erfüllung bestimmter Auflagen erteilt. "Halal"-Schlachtungen erfolgen hierzulande daher fast ausschließlich mit Betäubung oder mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde.

Einige islamische Rechtsgelehrte akzeptieren die Betäubung vor der Schlachtung aus Tierschutzgründen. Der Import von Fleisch geschächteter Tiere ist erlaubt, bezüglich der Schächtung gibt es keine EU-weit einheitliche Regelung. Das Fleisch geschächteter Tiere muss nicht entsprechend gekennzeichnet und darf uneingeschränkt vermarktet werden.

Fragen Sie den Hersteller fragen

In der Beratung der Verbraucherzentralen werden häufig Fragen gestellt, die sich auf die Herstellung oder den Einsatz von Zusatzstoffen oder Zutaten wie Alkohol oder Gelatine beziehen, beispielsweise:

  • Ist der Emulgator "Mono- und Diglyceride aus Speisefettsäuren" für Muslime geeignet?
  • Welche Fruchtsäfte werden nicht mit Schweinegelatine geklärt?
  • Welche Zusatzstoffe (Aromen, Farbstoffe usw.) werden mit Hilfe von Alkohol hergestellt?

In den meisten Fällen kann hier nur spekuliert werden: Emulgatoren werden beispielsweise eher aus Pflanzenfetten hergestellt, weil sie billiger sind. Genauere Auskunft kann letztendlich nur der Hersteller geben.

Außerdem kann die Auslobung "vegan" weiterhelfen, beispielsweise bei Fruchtsäften, Chips etc. Muslime kaufen ihr "Halal"-Fleisch vorzugsweise in ethnischen Supermärkten oder bei regionalen Schlachtern des Vertrauens.

Verbindliche Mindestanforderung für die Halal-Kennzeichnung

Eine Vielzahl von Siegeln mit unterschiedlicher Aussagekraft ist bei der Kaufentscheidung verwirrend und nicht hilfreich.

Für mehr Verlässlichkeit und Transparenz ist es unabdingbar, dass islamische Gelehrte in Kooperation mit Herstellern, Handel und Gesetzgeber verbindliche Kriterien für die "Halal"-Zertifizierung und -Kennzeichnung festlegen.

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Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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