Lange selbstbestimmt zuhause leben

Stand:
Irgendwann im fortgeschrittenen Alter kommen die meisten Menschen an einen Punkt, an dem sie den (Ess-)Alltag nicht mehr alleine bewältigen können. Sie werden hilfs- oder gar pflegebedürftig. Und natürlich wollen Mutter, Vater oder Großeltern möglichst lange selbstständig im eigenen Haushalt leben.
Eine ältere Frau holt ihren Schlüssel aus ihrer Handtasche.
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Häufig ist ein relativ eigenständiges Leben noch lange möglich, wenn die Betroffenen Unterstützung, beispielsweise durch Angehörige, durch Einkaufen bei Lieferdiensten oder im Internet, durch Essen auf Rädern, professionelle Haushaltshilfen oder durch Pflegedienste, bekommen. Auch die Anpassung des Wohnraums kann erforderlich sein.

Hier können Sie sich umfangreich informieren:

Themengebiet Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltshilfen: So bekommen Sie Hilfe bei Krankheit oder Pflegefall

Haushaltshilfe: Die Pflege mit haushaltsnahen Dienstleistungen ergänzen

Putzhilfe im Internet: Tipps für den Umgang mit Buchungsportalen

 

Themengebiet Lebensmittel und Ernährung

Lebensmittel-Einkauf im Internet

Essen auf Rädern: Auswahlkriterien für einen mobilen Menüdienst

Genussvoll älter werden

Vernetzungsstelle Seniorenernährung NRW

 

Themengebiet Wohnen

Themenseite Barrierefrei wohnen

Wohnen im Alter: im eigenen Zuhause bleiben

Themengebiet Pflege

Der Weg zum Pflegegrad

Ambulanter Pflegedienst: Checkliste für die Auswahl

Verhinderungspflege: zeitlich begrenzte Auszeit von der Pflege

Entlastung und Hilfe für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige: Unterstützung durch Beratung und Anleitung

Ausländische Betreuungskräfte - wie geht das legal?

Pflegewegweiser NRW

 

Themengebiet Betreuung

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Warum sie so wichtig sind

Selbstbestimmt - die Online-Vorsorgedokumente der Verbraucherzentralen

Betreuungsrecht: Wer berät dazu?

 

Themengebiet Demenz

Tipps für Angehörige von Menschen mit Demenz

Essen und Trinken bei Demenz

Demenz-/Alzheimer-Krankheit

 

Themengebiet Finanzielle Unterstützung

Häusliche Pflege und Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlen lassen

Pflegegrad: Diese Leistungen gibt es für die Pflege zuhause

Elternunterhalt: Kinder zahlen erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen

Förderung fürs Eigenheim: energieeffizient, sicher, barrierefrei

 

Weitere Informationen in Form unserer Ratgeber-Bücher rund um die Ernährung finden Sie hier. Außerdem gibt es Ratgeber zu Gesundheit und Pflege.

Freudiges Paar beißt in roten Apfel

Genussvoll älter werden

Wer möchte nicht bis ins hohe Alter körperlich und geistig fit bleiben? Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Einkauf von Lebensmitteln achten können, wie Sie Werbefallen und Mogelpackungen erkennen und geben Informationen rund ums Essen und Trinken.

Ratgeber-Tipps

Das Haushaltsbuch
Mit dem Haushaltsbuch der Verbraucherzentrale führen Sie Ihr "Unternehmen Haushalt" erfolgreich - Sie…
Haushalt im Griff
Das bisschen Haushalt …
nachhaltig haushalten geht eigentlich ganz einfach – wenn man weiß, wie. Waschen, Putzen…
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.