Worum geht es bei den Beschwerden über die Verträge?
Die Fälle, die uns Verbraucher:innen schildern ähneln sich: Die Betroffenen schließen nach einem Beratungstermin in einem Kosmetikstudio einen Vertrag zur dauerhaften Haarentfernung mit mehreren Behandlungen ab. Meist ist eine erste Anzahlung fällig, die weiteren Kosten werden in monatlichen Raten abgebucht.
Immer wieder schildern uns Betroffene, dass sie sich im Beratungsgespräch überrumpelt gefühlt haben, zu einer Unterschrift gedrängt wurden oder nicht wussten, dass sie einen Vertrag mit einer Laufzeit von mehreren Monaten unterschrieben haben.
Als die Verbraucher:innen die Verträge dann widerrufen wollten, stellten sich die Anbieter quer und bestanden auf die Zahlungen und die vertraglichen Vereinbarungen.
Wie ist die rechtliche Lage?
Die Verträge für dauerhafte Haarentfernung werden in der Regel nach einem – oftmals kostenlosen – Beratungsgespräch in den Kosmetikstudios vor Ort geschlossen. Für solche Verträge gibt es kein Recht auf Widerruf. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass Verbraucher:innen vor Ort alle offenen Fragen vor Abschluss des Vertrags klären und eine bewusste Entscheidung treffen können.
Im Fall von dauerhafter Haarentfernung wären das beispielsweise Fragen rund um Methode, Ablauf, Kosten und Erfolg der Behandlung.
Durch die Unterschrift unter dem Vertrag erklären Verbraucher:innen ihr Einverständnis zu den Vertragsbedingungen. Der Vertrag ist nur dann unwirksam, wenn Vertragsbedingungen nicht eingehalten oder erfüllt werden oder wenn etwa über die zu erwartenden Kosten oder den Erfolg getäuscht wurde.
Können Verbraucher:innen solche Verträge anfechten?
Immer wieder beschweren sich Verbraucher:innen, dass sie sich von den Anbietern getäuscht fühlen, beispielsweise über die Höhe der Kosten oder den Erfolg der Haarentfernung. Anderen war im Rahmen des Beratungsgesprächs nicht klar, dass sie einen bindenden Vertrag unterschreiben.
Ob ein Vertrag jedoch wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung angefochten werden kann, muss im Einzelfall entschieden werden. Verbraucher:innen müssen dann beweisen, dass der Anbieter Informationen bewusst verschwiegen oder falsche Angaben gemacht hat.
In solchen Fällen sollten Verbraucher:innen sich anwaltlich beraten lassen. Die Verbraucherzentrale kann außergerichtlich beraten und eine erste rechtliche Einschätzung liefern, aber keine Ansprüche individuell durchsetzen oder abwehren.
Keine Leistung, kein Vertrag?
Immer wieder berichten uns Verbraucher:innen auch davon, dass sie den Vertrag beenden möchten, weil Kosmetikstudios bereits vereinbarte Termine verschoben haben. Der Anbieter habe schließlich noch keine oder zumindest keine ausreichende Leistung erbracht. Ob dies möglich ist – beispielsweise, weil eine Haarentfernung bis zu einem bestimmten Termin vereinbart und nicht eingehalten werden konnte – muss allerdings im Einzelfall geprüft werden.
Gleiches gilt auch für schlechte Leistung, die bei manchen Beschwerden bemängelt wurde. In Einzelfällen wurde beispielsweise von Verbrennungen oder Hautverletzungen durch das Entfernen der Haare berichtet.
In solchen Fällen sollten Verbraucher:innen sich anwaltlich beraten lassen, ob diese Umstände einen Rücktritt vom Vertrag möglich machen.
Wie können Verbraucher:innen sich vor hohen Kosten schützen?
Ist der Vertrag für mehrere Behandlungen zur dauerhaften Haarentfernung erst einmal abgeschlossen, ist es schwierig, aus dem Vertrag wieder rauszukommen. Unsere Tipps können helfen, nicht in ungewollte Kostenfallen zu tappen:
- Nicht unter Druck setzen lassen: Kostenlose Beratungen oder Probebehandlungen, Sonderangebote und Rabattaktionen sollen Verbraucher:innen dazu verleiten, Verträge direkt vor Ort abzuschließen. Lassen Sie sich davon nicht zu einer Unterschrift drängen.
- Beratungsgespräche zu zweit führen: Nehmen Sie eine befreundete Person oder ein Familienmitglied mit zu dem Beratungstermin und machen Sie sich Notizen. Wenn es im Nachhinein Streit darüber gibt, was tatsächlich gesagt wurde, haben Sie im Zweifel jemanden, der das Gesagte bezeugen kann.
- Unterlagen in Ruhe durchlesen: Bestehen Sie darauf, sich die Unterlagen zu Hause in Ruhe durchzulesen und eine Nacht darüber zu schlafen. So können Sie zum Beispiel bei unklaren Formulierungen im Vertrag noch einmal nachforschen, was sie bedeuten. Weigert sich ein Anbieter, Ihnen die Unterlagen mitzugeben, sollten Sie besser die Finger von dem Angebot lassen.
- Kosten und eigene Finanzen checken: Prüfen Sie, ob in dem Angebot genau die Leistungen – und im Fall der Haarentfernung – die Körperregionen aufgeführt sind, die Sie wirklich wollen und im Kosmetikstudio besprochen haben. Zusätzliche Behandlungen können für überraschende Kosten sorgen. Außerdem sollten Sie einen ehrlichen Blick auf Ihre eigenen Finanzen werfen. Die Bezahlung erfolgt meist in Raten von 100 oder mehr Euro pro Monat. Prüfen Sie, ob Sie sich diese zusätzliche finanzielle Belastung leisten können.
- Alternativen suchen: Lassen Sie sich von einem Hautarzt oder einer Hautärztin beraten, wenn Sie unter starkem Haarwuchs leiden. Auch Alternativen zur Haarentfernung können günstiger sein – denn „dauerhaft“ ist die so beworbene Haarentfernung auch nicht immer.
„Dauerhafte Haarentfernung“ sorgt schon länger für Ärger
Beschwerden zu Anbietern dauerhafter Haarentfernung begleiten uns schon seit vielen Jahren. Die Probleme betreffen dabei nicht nur unliebsame Verträge, sondern auch zu vollmundige Werbeversprechen. So konnten wir im März und im April 2025 zwei Verfahren gegen das Remove Laserzentrum in Pforzheim und die hairfree GmbH in Darmstadt erfolgreich abschließen. In beiden Fällen ging es um irreführende Werbeaussagen zu Wirkung und Erfolg der dauerhaften Haarentfernung. Weiter Informationen finden Sie hier.