Laktosefrei, glutenfrei – hilfreich oder bloß eine Werbestrategie?
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Wie sinnvoll sind laktose- oder glutenfreie Lebensmittel in reiferem Alter?
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Das Wichtigste in Kürze:
Frei-von-Produkte (laktosefrei, glutenfrei) sind immer dann hilfreich, wenn Sie von einer Laktoseunverträglichkeit betroffen sind bzw. an einer Zöliakie leiden.
Nicht-Betroffenen bieten solche Produkte keine gesundheitlichen Vorteile.
Frei-von-Produkte sind häufig erheblich teurer als solche ohne diese Auslobung.
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Immer häufiger findet man im Handel herkömmliche Lebensmittel mit dem Hinweis "laktosefrei" oder "glutenfrei". Damit erwecken diese Produkte leicht den Eindruck, dass sie gesundheitliche Vorteile oder eine höhere Qualität bieten würden.
Auch durch weitere Texte auf der Verpackung oder auf den Internetseiten der Hersteller wird so der Anschein erweckt, dass diese Frei-von-Lebensmittel auch für Menschen vorteilhaft sind, die Laktose (also Milchzucker) und Gluten (ein natürlicher Bestandteil vieler Getreide) gar nicht meiden müssen. Diesen angeblichen Mehrwert lassen sich viele Hersteller dann auch noch kräftig bezahlen.
Manche Produkte sind von Natur aus laktosefrei – nämlich alle, die gar keine Milch enthalten bzw. in den der Milchzucker im Laufe der Reifung abgebaut wurde, z. B. Hartkäse oder Joghurt.
Gleiches gilt für Gluten. In Gemüse, Obst, Milch, Eiern, Fleisch oder Fisch gibt es kein Gluten. Wohl aber überall dort, wo beispielsweise Weizen, Roggen oder Gerste enthalten ist.
Glutenhaltige Getreide(-produkte) sowie Milchprodukte müssen als sogenannte allergene Zutaten in der Zutatenliste farblich unterlegt oder in Fettschrift besonders hervorgehoben werden. Das gilt auch für den Einkauf im Internet. Dort müssen diese Lebensmittelinformationen klar erkennbar sein.
Laktosefreie Produkte sind dann wichtig, wenn Sie an einer vom Arzt nachgewiesenen Laktoseunverträglichkeit leiden. Die Zahl der Betroffenen steigt mit zunehmendem Alter. In Deutschland sind etwa 15 Prozent der Bevölkerung betroffen. Sollten Sie an Anzeichen für eine Laktoseintoleranz wie immer wieder auftretenden Bauchschmerzen, Blähungen, Durchfällen oder Aufstoßen nach dem Verzehr von milchhaltigen Produkten leiden, lassen Sie sich bitte in einer Arztpraxis testen. Vertrauen Sie nicht auf selbst durchzuführende Schnelltests.
Glutenfreie Produkte sind für alle wichtig, die an der Krankheit Zöliakie(Sprue) leiden. Hierbei handelt es sich um eine eher seltene Autoimmunerkrankung, die mit Entzündungen der Darmschleimhaut und Symptomen wie Durchfällen, Verstopfungen oder Kopfschmerzen, ggf. auch Gewichtsverlust, einhergeht. Hier ist unbedingt eine eindeutige ärztliche Diagnose erforderlich, bevor man auf glutenhaltige Lebensmittel verzichtet. Ohne eine Ernährungsberatung kann es sonst schnell zu Nährstoffmängeln kommen. Von einer Zöliakie ist laut Deutscher Zöliakie Gesellschaft e.V. etwa ein Prozent der Bevölkerung betroffen. Davon haben 80 bis 90 Prozent untypische oder keine Symptome.
Wenn Ihnen Brot nicht so gut bekommt, versuchen Sie es zunächst mit einem länger gereiften Sauerteigbrot. Oft ist an den Beschwerden eine zu kurze bzw. schnelle Teigführung Schuld. Auch alte Weizensorten wie Emmer, Dinkel oder Einkorn sind in einem solchen Fall oft besser verträglich.
Wer möchte nicht bis ins hohe Alter körperlich und geistig fit bleiben? Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Einkauf von Lebensmitteln achten können, wie Sie Werbefallen und Mogelpackungen erkennen und geben Informationen rund ums Essen und Trinken.
2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland
Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.