Wo kann ich essbare Insekten probieren?
Auch auf dem deutschen (Internet-)Markt erhalten essbare Insekten inzwischen Einzug und werden in den verschiedensten Formen angeboten: Es gibt sie ganz als Snack (z. B. frittierte gewürzte Heuschrecken), in Schokolade oder Honig, gemahlen als Insektenmehl (z. B. als Zutat für Insektennudeln) sowie als Proteinriegel und -pulver für Sportler.
In vielen Teilen Deutschlands werden zudem Insektenburger mit Buffalo-Würmern über eine Supermarktkette vertrieben. Und es gibt auch bereits erste Restaurants, in denen Gäste Buffalo-Würmer oder Heuschrecken probieren können.
Wie sicher ist der Verzehr von Insekten?
Insekten als Lebensmittel sind bei uns noch relativ neu. Aus diesem Grund fehlt es hierzu noch an konkreten Regelungen in der verantwortlichen Lebensmittel-Hygiene-Verordnung. Es gibt zum Beispiel keine klaren Vorgaben zur Zulassung und Identitätskennzeichnung für insektenproduzierende und -verarbeitende Betriebe.
Österreich ist bereits einen Schritt weiter. Hier gibt es eine Leitlinie für gezüchtete Insekten als Lebensmittel. Diese legt zum Beispiel fest, dass gezüchtete Insekten nur dann in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie nach der Tötung einer Hitzebehandlung oder Behandlung mit anderen Methoden wie Hochdruckbehandlung unterzogen werden. Das soll gewährleisten, dass alle Keime abgetötet werden. Im Marktcheck der Verbraucherzentralen hat sich gezeigt, dass Hinweise fehlen, ob die Produkte bei der Herstellung erhitzt oder einem anderen Verfahren zur Keimabtötung unterzogen wurden.
In der EU brauchen Insekten (und Insektenteile), die als Lebensmittel verkauft werden, eine Zulassung nach der Novel-Food-Verordnung. Entsprechende Anträge laufen.
Bisher wurden Zulassungsanträge gestellt für:
- Heimchen, Hausgrille (House cricket)
- Bufallowurm (Larve des Glänzendschwarzen Getreideschimmelkäfers), ganz oder gemahlen
- Tropische Hausgrille, getrocknet
- Europäische Wanderheuschrecke
- Mehlwürmer (Larven des Mehlkäfers)
- Honigbienendrohnenbrut (männliche Larve der Honigbiene)
- Larve der schwarzen Soldatenfliege Hermetia illucens
Alles, was jetzt angeboten wird, darf aufgrund einer Übergangsregelung (DVO (EU) 2017/2469, Art. 8 Abs. 5) bis zu einer endgültigen Entscheidung vermarktet werden.
Problematisch bei dieser Übergangsregelung ist, dass momentan Insektenprodukte auf den Markt gelangen, die von der EFSA noch nicht bewertet wurden. Gesundheitliche Risiken sind also möglich.
Weitere denkbare Risiken:
- Übertragung von Zoonosen (Infektionskrankheiten, die von Tieren auf Menschen übertragen werden können und umgekehrt): Die Wahrscheinlichkeit für Zoonosen ist relativ gering, aber nicht auszuschließen. Man weiß noch wenig über die Krankheiten, die Insekten befallen können.
- Einsatz von Arzneimitteln wie Antibiotika, Hormone oder andere Chemikalien: Die Züchter in Europa weisen darauf hin, dass die Insekten bisher ohne den Einsatz von Antibiotika, Hormonen oder anderen Chemikalien gezüchtet werden, doch neutrale Kontrollergebnisse gibt es bislang nicht.
- Bisher gibt es noch keine speziellen Hygienevorgaben für Speiseinsekten. Es fehlen zum Beispiel klare Vorgaben zur Zulassung und Identitätskennzeichnung für insektenproduzierende und -verarbeitende Betriebe.
Essen Sie nur Insekten, die extra für den menschlichen Verzehr gezüchtet wurden. Da sich viele Krabbeltiere auch von Abfällen ernähren, sind nur die Speiseinsekten empfehlenswert. Vom Essen selbst gesammelter Insekten oder solcher aus dem Zoo-Fachhandel bzw. Angelgeschäften raten wir aufgrund der fehlenden hygienischen Sicherheit ab.
Insekten sollten immer vor dem Verzehr durcherhitzt werden.