Pro & Contra: Wie Sie sich für oder gegen ein IGeL-Angebot entscheiden

Stand:
Ob eine IGeL sinnvoll ist, ob sie mehr nutzt als schadet, erfahren Sie nicht immer objektiv bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Aber Sie können andere Informationsquellen nutzen.
Laser-Augenuntersuchung

Das Wichtigste in Kürze:

  • IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen) sind niemals dringend. Sie müssen sich also nicht sofort in der Arztpraxis entscheiden.
  • Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztinnach Nutzen, Schaden und Alternativen.
  • Holen Sie sich bei Bedarf eine zweite Meinung.
  • Fragen Sie Ihre Krankenkasse – und zwar bevor Sie eine IGeL in Anspruch nehmen.
On
  • Ihr Arzt beziehungsweise Ihre Ärztin ist gesetzlich verpflichtet, Sie rechtzeitig und umfassend über den Verlauf und die zu erwartenden Folgen einer Behandlung zu informieren.

  • Der IGeL-Monitor der Krankenkassen hat mehr als 50 Leistungen wissenschaftlich überprüft. Der überwiegende Teil hat keinen nachweisbaren Nutzen für Patient:innen.

Der Nutzen vieler IGeL ist umstritten. Wenn es Ihnen als Patient:in schwer fällt zu beurteilen, ob die ärztlich vorgeschlagenen Leistungen notwendig und für Sie persönlich empfehlenswert sind, dann sind Sie nicht allein. Die Verbraucherzentralen raten deshalb: Informieren Sie sich frühzeitig, um eine wohlüberlegte Entscheidung zu treffen. Auch wenn es nur um 20 Euro geht.

Die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Selbstzahlerleistung ist immer eine individuelle Entscheidung. Bei medizinisch-kosmetischen Behandlungen sowie beim Ausstellen von Attesten fällt sie meist leichter als bei anderen Angeboten. Vor allem die Notwendigkeit zusätzlicher Vorsorge- oder Früherkennungsuntersuchungen ist für Patient:innen schwer einzuschätzen.

Grundsätzlich gilt: IGeL sind niemals dringend. Denn wenn es um eine akut notwendige Therapie geht, stehen dafür stets Leistungen zur Verfügung, die die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen. Sie können sich also Zeit lassen mit der Entscheidung für oder gegen ein IGeL-Angebot. Informieren Sie sich umfassend über die geplante IGeL. Dazu stehen Ihnen verschiedene Quellen zur Verfügung, die über Nutzen, Risiken und Alternativen einzelner IGeL informieren.

Das Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin

Keiner kennt Ihren Gesundheitszustand besser als Ihr behandelnder Arzt beziehungsweise Ihre behandelnde Ärztin. Er oder sie ist gesetzlich verpflichtet, Sie verständlich und ausführlich aufzuklären. Lassen Sie sich die angebotene Leistung genau erklären:

  • Wo liegt der zusätzliche Nutzen gegenüber der Kassenleistung?
  • Gibt es mögliche Risiken, die mit Folgebehandlungen und weiteren Kosten verbunden sein können?
  • Entstehen gesundheitliche Nachteile, wenn Sie die IGeL nicht durchführen lassen?
  • Fragen Sie Ihr ärztliches Fachpersonal, warum die Krankenkasse die Leistung nicht übernimmt.
  • Fragen Sie, ob es vergleichbare Behandlungsmöglichkeiten gibt, die über die Krankenkasse abgerechnet werden können.
  • Lassen Sie sich nicht drängen, sondern nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidung.

Informationen aus unabhängigen Quellen

Die Bedeutung und Wirkung der ärztlichen Extras ist für Patient:innen oftmals schwer nachvollziehbar. Im Internet können Sie gezielt nach verlässlichen Informationen suchen, die auch für medizinische Laien verständlich und ausführlich dargestellt sind. So liefert etwa der IGeL-Monitor wertvolle Hinweise zum Nutzen und Schaden ausgewählter IGeL. Der überwiegende Teil wurde mit „unklar“ oder „tendenziell negativ“ bewertet, hat also keinen nachweisbaren Nutzen für Patient:innen.

Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben zusammen mit dem Deutschen Netzwerk Evidenzbasierte Medizin hilfreiche Checklisten für Patient:innen und Ärzt:innen erarbeitet. 
Weitere unabhängige Quellen finden Sie in unserer Linkliste wichtiger Gesundheitspartner.

Rat von der Krankenkasse

Fragen Sie Ihre Krankenkasse, warum die Kosten nicht übernommen werden – und zwar bevor Sie ein IGeL-Angebot in Anspruch nehmen. Denn möglicherweise bezahlt Ihre Kasse die IGeL als freiwillige Leistung , beispielsweise bei der Professionellen Zahnreinigung oder bei Osteopathie. Zudem zahlt Ihre Kasse bestimmte IGeL, wenn Sie als Patient:in zu einer bestimmten Risikogruppe gehören oder eine bestimmte Vorerkrankung haben. Falls nicht, sollten Sie fragen, ob es vergleichbare Leistungen gibt, die Ihre Kasse bezahlt. Hat die Kasse gute medizinische Gründe, die Kostenübernahme abzulehnen, kann auch dies hilfreich sein, um etwa guten Gewissens auf die angebotene IGeL zu verzichten.

Die zweite Meinung

Da Personen im ärztlichen Dienst von IGeL-Angeboten auch wirtschaftlich profitieren, ist eine unabhängige Beratung in der Arztpraxis nicht immer gegeben. Manchmal kann es daher sinnvoll sein, bei einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin derselben Fachrichtung eine zweite Meinung einzuholen. Diese ist fast immer kostenlos.

Ratgeber-Tipps

Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten
Viele Menschen müssen dauerhaft Medikamente einnehmen - Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder mit…

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.