Akupunktur: Wann zahlt die Kasse?

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Akupunktur ist nicht immer eine IGeL-Leistung. Seit 2007 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen bei chronischen Rückenschmerzen der Lendenwirbelsäule und des Kniegelenks die Kosten einer Akupunkturbehandlung. Viele Kassen bezahlen sie zudem freiwillig auch bei anderen Erkrankungen.
Akupunktur

Das Wichtigste in Kürze:

  • Akupunktur ist Kassenleistung bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei Kniegelenksarthrose, wenn die Schmerzen seit mindestens sechs Monaten bestehen.
  • Patienten haben Anspruch auf bis zu zehn Akupunktursitzungen pro Krankheitsfall, und zwar innerhalb von maximal sechs Wochen.
  • Bei Akupunktur als IGeL-Leistung sollten Patienten vor Behandlungsbeginn klären, ob die Krankenkasse bei ihrer Erkrankung die Kosten ganz oder anteilig übernimmt.
  • Auch Krankenzusatzversicherungen können eine Kostenübernahme beinhalten.
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Was ist Akupunktur?

Bei der Akupunktur handelt es sich um eine Therapieform aus der traditionellen chinesischen Medizin (kurz: TCM). Feine sterile Einmalnadeln werden in definierte Punkte des Körpers gestochen, die an „Meridianen“ (Energiebahnen) liegen. Ziel der Akupunktur ist es, Blockaden im Körper zu lösen und Selbstheilungskräfte zu aktivieren.

Während der Behandlung kann der Therapeut bei Bedarf weitere Verfahren anwenden. So werden die Akupunkturnadeln teilweise vorher erwärmt oder während der Sitzung auf und ab bewegt. Unterstützend können die Gebiete rund um die Akupunkturnadeln zusätzlich mit den Fingern massiert oder mit Reizstrom stimuliert werden. Neben der klassischen Körperakupunktur (Nadelstichtechnik) gibt es weitere Verfahren, die nur oder ergänzend bei bestimmten Körperregionen (z. B. Ohren, Schädel) angewendet werden und Sonderformen wie z. B. die Laserakupunktur.

  • Ärzte müssen für die Abrechnung mit der Kasse besondere Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Zusatz-Weiterbildung „Akupunktur“ absolviert haben und über vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Schmerztherapie und Psychosomatik verfügen.

  • Fehlt einem Arzt diese Qualifikation, darf er die Leistung nicht einfach privat abrechnen, sondern muss den Patienten auf seinen Kassenanspruch hinweisen und an einen anderen Arzt mit vorliegender Genehmigung überweisen.

  • Sitzungen bei einem Heilpraktiker müssen Patienten selbst bezahlen.

Wann zahlt die Krankenkasse?

Seit 2007 übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer klassischen Körperakupunktur – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Akupunktur ist Kassenleistung bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei Kniegelenksarthrose, wenn die Schmerzen seit mindestens sechs Monaten bestehen.

Patienten haben dabei Anspruch auf bis zu zehn Akupunktursitzungen pro Krankheitsfall, und zwar innerhalb von maximal sechs Wochen. In begründeten Ausnahmefällen zahlen die Kassen auch bis zu 15 Sitzungen innerhalb von zwölf Wochen. Jede Sitzung sollte dabei mindestens 30 Minuten dauern. Eine erneute Behandlung kann frühestens zwölf Monate nach Abschluss der letzten Akupunkturbehandlung erfolgen.

Die Krankenkasse erstattet die Kosten nur, wenn die Behandlung von einem qualifizierten Arzt durchgeführt wird. Das bedeutet: Fachärzte wie z.B. Internisten oder Orthopäden dürfen Akupunkturbehandlungen nur durchführen, wenn sie bestimmte Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem eine Ausbildung zur Akupunktur und vertiefte Kenntnisse in den Bereichen der Schmerztherapie und Psychosomatik. Zudem müssen die Ärzte über eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung verfügen.

Verfügt der Arzt nicht über die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen und die Genehmigung, so darf er die Leistung bei gesetzlich Versicherten nicht einfach privat abrechnen, sondern er muss den Patienten auf seinen Kassenanspruch hinweisen und an einen anderen Arzt mit vorliegender Genehmigung überweisen.

Sitzungen bei einem Heilpraktiker müssen Patienten aus eigener Tasche bezahlen.

Tipp: Viele Krankenkassen bezahlen oder bezuschussen Akupunktur auch bei anderen Erkrankungen oder bei der Geburtsvorbereitung. Dies geschieht für die Versicherten der jeweiligen Kasse dann als sogenannte freiwillige Satzungsleistung oder im Rahmen von Bonusprogrammen. Akupunktur ist also keineswegs immer eine kostenpflichtige IGeL-Leistung. Eine Nachfrage bei der eigenen Kasse vor Behandlungsbeginn lohnt sich.

Tipps für Patienten

  • Bevor Sie sich für eine Akupunkturbehandlung entscheiden, fragen Sie Ihren Arzt nach dem möglichen Nutzen dieser alternativen Heilmethode im Vergleich zu anderen Therapieformen.

  • Bietet Ihnen der Arzt eine kostenpflichtige Akupunktur an, dann klären Sie unbedingt vor Behandlungsbeginn, ob die Krankenkasse bei Ihrer Erkrankung die Kosten übernimmt bzw. einen Zuschuss zahlt.

  • Wenn Sie eine Krankenzusatzversicherung haben, sollten Sie sich vorab auch dort erkundigen, ob Kosten übernommen werden.

  • Vergewissern Sie sich vor Behandlungsbeginn, dass Ihr Arzt die Akupunktur als Kassenleistung tatsächlich abrechnen darf. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes erfahren Sie, welcher Arzt in Ihrer Nähe über die erforderliche Genehmigung und Qualifikation verfügt.

  • Sofern Sie die Akupunktur selbst bezahlen müssen, lassen Sie sich im Vorfeld schriftlich über die Kosten pro Sitzung aufklären und fragen Sie, wie viele Sitzungen nötig sind.

  • Achten Sie darauf, dass ein erfahrener Therapeuten die Akupunktur vornimmt. Auf der Homepage der Deutschen Ärztegesellschaft für Akupunktur finden Sie geprüfte Akupunktur-Ärzte in Ihrer Nähe.

Akupunktur von Asthma bis Rauchentwöhnung

Der IGeL-Monitor hat die wissenschaftliche Studienlage zur Akupunktur für drei verschiedene Behandlungen analysiert.

  1. Die IGeL „Akupunktur in der Schwangerschaft“ wurde als „unklar“ bewertet, da die Studien zwar teilweise Effekte der Akupunktur zeigten, diese aber durchgehend klein seien und aufgrund mangelhafter Qualität der Studien auf die Ergebnisse wenig Verlass sei.
  2. Die IGeL „Akupunktur zur Migränephrophylaxe“ wurde als „tendenziell positiv“ bewertet, da zahlreiche Studien zeigten, dass die Akupunktur Migräneschmerzen ebenso gut lindere wie Medikamente, deren Nutzen nachgewiesen ist.
  3. Die IGeL zur „Akupunktur zur Spannungskopfschmerz-Prophylaxe“ wurde mit einem "unklar" bewertet, da die Studien aufgrund fehlender Vergleiche mit Medikamenten weder Hinweise auf einen Nutzen noch auf einen Schaden zeigten.

Die Webseite Gesundheitsinformation.de des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bietet, fachlich abgesichert und leicht verständlich, weitere Informationen zur Akupunktur bei anderen Erkrankungen, z.B. bei Asthma, Allergien, Beschwerden während der Menstruation, in den Wechseljahren oder als Hilfe zur Rauchentwöhnung.