Achtung: Unseriöse Angebote und Kostenfallen bei der Pflege

Stand:
Pflegebedürftige und Angehörige geraten zunehmend ins Visier unseriöser Anbieter. Ob teure Hilfe beim Pflegeantrag, untergeschobene Verträge für Hilfsmittel oder versteckte Abtretungserklärungen – die Verbraucherzentralen zeigen, wie Sie sich schützen.
Karton mit Pflegemitteln wie Einmalhandschuhen, OP-Maske, Spray
Off

Wovor warnen wir?

Die Verbraucherzentralen registrieren vermehrt Beschwerden über fragwürdige Praktiken im Pflegebereich. Da die rechtlichen Ansprüche je nach Pflegegrad komplex sind, nutzen unseriöse Dienstleister diese Unsicherheit schamlos aus.

Die häufigsten Maschen im Überblick:

  • Kostenpflichtige Hilfe beim Pflegeantrag: Online-Dienstleister werben mit „kostenlosen“ Services. dabei ist der direkte Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse immer gratis. Oft werden im Hintergrund auch unbemerkt weitere Leistungen beantragt – wie zum Beispiel Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
  • Anträge auf Verhinderungs- und Entlastungspflege: Es gibt Anbieter, die gegen Entgelt dabei helfen, Ansprüche auf den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege bei der Pflegekasse geltend zu machen. Teilweise wird dafür eine Provision von bis zu 10 Prozent des erstatteten Betrags erhoben. Die Antragstellung direkt bei der Pflegekasse ist auch hier immer kostenlos.
  • Unerlaubte Werbeanrufe (Cold Calling): Vermeintliche Mitarbeitende der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes (MD) drängen am Telefon zum Abschluss von Verträgen für Hausnotrufe, Pflegekurse oder Pfleghilfsmittel zum Verbrauch.
  • Versteckte Abtretungserklärungen: Manche ambulante Pflegedienste lassen sich Leistungen wie die Verhinderungspflege oder den Entlastungsbetrag „automatisch“ abtreten. Die Betroffenen verlieren dadurch den Zugriff auf ihr Budget, wenn sie es später für andere Zwecke tatsächlich benötigen.
     

Was können Sie tun?

Lassen Sie sich in der emotional belastenden Situation der Pflege nicht unter Druck setzen. Mit diesen Schritten behalten Sie die Kontrolle:

  1. Keine sensiblen Daten am Telefon: Geben Sie niemals Details zum Pflegegrad oder persönliche Daten an Unbekannte weiter. Echte Pflegekassen fordern solche Infos nicht spontan am Telefon ab. Unerwünschte Werbeanrufe können Sie melden.
  2. Fragen statt Antworten: Bei Werbeanrufen konsequent nachhaken: „Mit wem spreche ich?“, „Für welches Unternehmen rufen Sie an?“, „Was ist der Grund für Ihren Anruf?“ und „Woher haben Sie meine Daten?“. Verlangen Sie eine Datenauskunft sowie die Löschung Ihrer Daten gemäß Art. 15 DSGVO.
  3. Anträge direkt stellen: Nutzen Sie für die Beantragung eines Pflegegrades keine Drittanbieter im Internet. Wenden Sie sich direkt an Ihre Pflegekasse – das spart Kosten und schützt Ihre Daten.
  4. Verträge und Abtretungen prüfen: Unterschreiben Sie nichts ungeprüft. Achten Sie bei Pflegeverträgen besonders auf Klauseln zur Abtretung des Entlastungsbetrags.
  5. Bedarf prüfen: Prüfen Sie zuerst welche Leistung Sie tatsächlich brauchen und welche zu Ihrem Bedarf passt. Wenn Sie einen Vertrag nicht bewusst abgeschlossen haben oder sich dazu gedrängt fühlten z.B. zur Lieferung von Pflegehilfsmitteln, widerrufen Sie diesen umgehend schriftlich, das geht in der Regel innerhalb von 14 Tagen.
  6. Unabhängige Beratung nutzen: Informieren Sie sich bei Pflegestützpunkten, Ihrer Pflegekasse oder direkt bei der Verbraucherzentrale. Vergleichen Sie Angebote für Hausnotrufe oder Hilfsmittelboxen in Ruhe, bevor Sie sich binden.

Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht? Helfen Sie uns, Missstände aufzudecken, und melden Sie uns Ihren Fall in unserem Beschwerde-Formular zur ambulanten Pflege.

Weitere Informationen und Wissenswertes

 

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) sowie der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Ratgeber-Tipps

Das Pflegegutachten
Der aktualisierte Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale hilft, sich gut auf den wichtigen Termin mit…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…