Effektiv sparen - auch mit kleinem Budget

Stand:
Die Verbraucherkrise hält an, viele Haushalte spüren die Belastung täglich. Umso wichtiger ist es jetzt, die persönlichen Finanzen im Griff zu haben und zu wissen, worauf es dabei ankommt.
Geld sparen beim Zahnersatz - Frau mit Sparschwein

Das Wichtigste in Kürze:

  • Verschaffen Sie sich einen Überblick.
  • Bauen Sie einen Notgroschen auf.
  • Planen Sie größere Ausgaben vorausschauend ein.
  • Wenn das Geld nicht reichen sollte: Wenden Sie sich immer zuerst an Beratungsstellen.

 

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Der Alltag wird teurer, noch immer sind die Inflationszahlen hoch. Als Gegenmittel heben Notenbanken schrittweise Zinsen an. Das zügelt zwar langsam die Inflation, ist aber auch ein Hemmschuh für die wirtschaftlichen Entwicklung. Neben der Preiskrise beschäftigt auch die Energiekrise deutsche Haushalte weiterhin. Zwar sind die Preise in diesem Jahr wieder gefallen, werden aber laut Einschätzung von Experten nicht mehr auf das Niveau vor dem Krieg in der Ukraine zurückkehren. Zudem laufen im kommenden Jahr die Energiepreisbremsen aus. Die Verbraucherzentralen fordern, diese zu verlängern.

Die Folgen all dessen sehen Verbraucher:innen tagtäglich im Portemonnaie. Die Verbraucherzentralen sprechen daher von einer anhaltenden Verbraucherkrise, denn viele verschiedene Faktoren kommen zusammen und treiben die Preise in die Höhe. Umso wichtiger also, dass Verbraucher:innen ihre persönlichen Finanzen im Griff haben und gute finanzielle Entscheidungen treffen können.

Den Überblick behalten

Wer seine Finanzen planen möchte, muss sich zunächst einen Überblick über alle Einnahmen und Ausgaben verschaffen – und zwar am besten schriftlich und über einen längeren Zeitraum von mehreren Monaten. Das geht mit Stift und Papier, am PC in Exceltabellen oder anderen Programme erfassen oder Apps nutzen.

Zu den Einnahmen können etwa Einkünfte aus der Berufstätigkeit, Studierenden-Bafög, Stipendien, Sozialleistungen, Unterhalt, Kindergeld oder Rentenbezüge gehören.

Bei den Ausgaben kann es sich lohnen, zwischen verschiedenen Arten von Ausgaben und Kategorien zu unterscheiden. Feste Ausgaben sind solche, die regelmäßig und in gleicher Höhe anfallen. Häufig sind diese vertraglich vereinbart und kurzfristig nicht veränderlich. Dazu gehören etwa die Miete inklusive Nebenkosten, Energiekosten, Telefon-, Internet- und Handykosten, Versicherungen, Mitgliedschaften, Abonnements, Kreditraten und weiteres. Veränderliche Ausgaben fallen unter Umständen auch regelmäßig an, die Höhe der Ausgaben kann aber variieren: Kosten für Lebensmittel, Hygiene und Kosmetik, Kleidung, Restaurantbesuche, Geschenke, Freizeitausgaben gehören dazu.

In jedem Fall ist es wichtig, Bilanz zu ziehen, also die gesammelten Zahlen zusammenzurechnen. Für die meisten Verbraucher:innen ist sicherlich eine monatliche Bilanz sinnvoll, schließlich finden die meisten Zahlvorgänge monatlich statt – wie etwa die Miete oder das Gehalt. Auch der Blick auf das gesamte Jahr kann sich lohnen, denn dort tauchen die Einnahmen und Ausgaben auf, die regelmäßig, aber nicht monatlich anfallen und rechnerisch nicht auf das gesamte Jahr verteilt wurden, wie etwa der Rundfunkbeitrag oder die jährliche Autoversicherung.

Ziele festlegen

Wie detailliert Verbraucher:innen ihre Ausgaben notieren und bilanzieren, hängt auch von ihrem Ziel ab. Will jemand nur wissen, ob das Verhältnis von Einnahmen zu Ausgaben ausgewogen ist, reicht eine einfache Aufstellung, an deren Ende eine Summe für die Einnahmen und eine für die Ausgaben steht. Wer Spielraum für Ersparnisse sucht oder seiner Ausgaben besser kennen und künftig anders planen will, sollte die Ausgaben nach Kategorien (wie zum Beispiel Lebensmittel, Kleidung, Freizeit) aufteilen und bilanzieren. Wer so vorgeht, erlebt manche Überraschung: Etwa, weil monatlich viel Geld in Verpflegung außer Haus fließt, weil das Auto mehr kostet als gedacht oder die gesamten Ausgaben für Streamingdienste ungeahnt hoch sind. Manche festen Ausgaben sind vielleicht verzichtbar oder sogar doppelt vorhanden: Beispielsweise Streaming-Abonnements oder Mitgliedschaften, die Haushalte möglicherweise gar nicht nutzen.

Das Budget planen

Im nächsten Schritt geht es darum, das vorhandene Budget zu planen. Verbraucher:innen, die nach Abzug aller Ausgaben noch Budget übrig haben, sollten eine Rücklage aufbauen. Dieser sogenannte Notgroschen sollte in Höhe von 2 bis 3 Netto-Monatsgehältern auf einem separaten Konto liegen und jederzeit kurzfristig verfügbar sein. Wenn die Waschmaschine kaputtgeht, die Stromrechnung höher als erwartet ausfällt oder irgendeine unerwartete Ausgabe ansteht, können Verbraucher:innen das Geld vom Rücklagenkonto nutzen und danach wieder ansparen.

Zudem können Verbraucher:innen zu Beginn eines Monats festlegen, welche Beträge für welche Ausgabenkategorie zur Verfügung stehen. Für den besseren Überblick können die festgelegten Beträge auch in bar auf verschiedene Umschläge verteilt aufbewahrt werden.

Aber Vorsicht mit zu hohen Bargeldreserven: Größere Summen sollten in jedem Fall auf einem Bankkonto liegen – und nicht in bar zuhause. Denn sollte etwas passieren, ist Bargeld nicht versichert. Für Guthaben auf Konten gilt hingegen die sogenannte Einlagensicherung der Bundesregierung. Das heißt, dass das Geld jedes Sparers bis zu einem Betrag von 100.000 Euro auf einer Bank vom deutschen Staat abgesichert ist.

Vorausschauend planen, Konsumschulden meiden

Verbraucher:innen können absehbare Ausgaben langfristig einplanen. Wer etwa ein Auto besitzt und schon weiß, dass dieses in ein paar Jahren ersetzt werden muss, kann dafür bereits monatlich eine Summe ansparen. So können Verbraucher:innen einen Kredit und damit auch den Kreditzins vermeiden.

Sollte das Budget für eine Anschaffung nicht ausreichen, können

Verbraucher:innen prüfen, ob der Kauf zum aktuellen Zeitpunkt notwendig sein sollte. Lautet die Antwort auf diese Frage „Ja“, kann eine Anschaffung auch aus der angesparten Rücklage finanziert werden.

Verbraucher:innen sollten es vermeiden, reine Konsumgüter mit Krediten zu finanzieren. Dazu zählen beispielsweise eine Kaffeemaschine oder ein Urlaub. Der Wert dieser Dinge besteht wesentlich kürzer, als Verbraucher:innen den Kredit zurückzahlen müssen. Das wird zum Problem, wenn sie die Kreditraten nicht mehr tilgen können und das mit dem Kredit finanzierte Produkt keinen Wiederverkaufswert mehr hat. Das ist bei Konsumgütern in der Regel der Fall. 

Fällt doch mal eine kreditfinanzierte Anschaffung an, können Verbraucher:innen einen Raten- oder Konsumentenkredit aufnehmen – und nicht den Dispokredit des Girokontos nutzen. Dispokredite sind nur sinnvoll, wenn klar ist, dass dieser nach kurzer Zeit aus den Einkünften wieder beglichen werden kann.

Bei Ratenkrediten lohnt es sich, genau hinschauen: Wie hoch ist der effektive Jahreszins eines Kredits? Gibt es ein günstigeres Angebot? Vergleichsportale können hier helfen. Verbraucher:innen sollten in jedem Fall unseriöse Angebote vermeiden, beispielsweise sogenannter Kreditvermittler. Diese versprechen oft mittels Werbung eine schnelle Kreditvergabe – ohne Schufa. Das ist bereits ein eindeutiger Warnhinweis. Keine Bank vergibt einen Kredit ohne die Schufa-Auskunft von Verbraucher:innen. Denn daraus kann die Bank Rückschlüsse auf die Kreditwürdigkeit der Kund:innen ziehen. Das ist auch im Interesse der Kreditnehmer:innen, denn wer einen Kredit nicht abbezahlen kann, landet schnell in der Überschuldung.

Wenn das Geld nicht reicht

Wenn die Ausgaben regelmäßig oder einmalig höher sind als die Einnahmen, kommt es zum finanziellen Engpass. Das kann in der aktuellen Situation schnell passieren, wenn etwa eine hohe Energiekostenrechnung ins Haus flattert.

Wenn das Geld nicht reicht, kann es sich lohnen, das Budget erneut auf Möglichkeiten für Ersparnisse überprüfen: Welche regelmäßigen Ausgaben sind möglicherweise doch verzichtbar, wie etwa eine Handyversicherung? Sind alle Befreiungen eingelöst, beispielsweise vom Rundfunkbeitrag? Kann ich in günstigere Tarife wechseln, etwa beim Telefonanbieter?

Absolute Priorität haben auch in finanziell schwierigen Zeiten folgende Ausgaben:

  • Miete
  • Energiekosten
  • Ernährung

Diese Kosten sollten immer zuerst gedeckt sein, auch wenn beispielsweise ein Inkassounternehmen Forderungen stellt. Auch hier sollten Sie sich in der Not nicht an dubiose Kreditanbieter wenden. Einen finanziellen Engpass mit einem Kredit auszugleichen, führt in die Überschuldung. Verbraucher:innen, die Rechnungen nicht begleichen können, können sich an Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungen wenden. Mit dem Energieanbieter kann man in der Regel eine Ratenzahlung vereinbaren. Zudem gibt es Härtefallfonds sowie Hilfsangebote für Notlagen.

Checkliste – Schritte der persönlichen Finanzplanung

Schritt 1: Verschaffen Sie sich einen Überblick, indem Sie ein Haushaltsbuch führen und Bilanz ziehen.

Schritt 2: Legen Sie ihre Ziele fest: Reicht Ihnen der Überblick oder wollen Sie Möglichkeiten zur Ersparnis finden? Welche Ausgaben sind Ihnen wichtig, worauf können Sie verzichten?

Schritt 2: Planen Sie Ihr Budget: Bauen Sie einen Notgroschen auf und legen Sie zu Monatsbeginn fest, welcher Betrag für welche Kategorie vorhanden ist.

Schritt 3: Planen Sie vorausschauend: Sparen Sie rechtzeitig Beträge an, wenn absehbar größere Anschaffungen anstehen, wie etwa ein Auto. Vermeiden Sie Konsumschulden sowie Finanzierungen aus dem Dispokredit.

Schritt 4: Wenn das Geld nicht reicht, haben Ausgaben für Miete, Energiekosten sowie Ernährung Vorrang. Wenden Sie sich an Beratungsstellen. Es gibt Härtefallfonds und Hilfsangebote für Menschen in finanzieller Schieflage. Vermeiden Sie dubiose Finanzangebote.

Ratgeber-Tipps

Einfach machen - Geldanlage
Wer früh mit der passenden Finanzstrategie startet, kann diese Ziele auch mit wenig Geld erreichen.
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.