Riester-Rente: Wer wird gefördert?

Stand:
Die staatliche Förderung erhalten alle unbeschränkt Steuerpflichtigen, die von der Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbarer Versorgungssysteme des Jahres 2001 betroffen sind.
Scrabble-Steine, die das Wort Riester-Rente bilden, liegen auf Geldscheinen und Münzgeld

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen unmittelbar und mittelbar förderberechtigten Personen.
  • Es gibt aber auch nicht förderberechtigte Personen.
  • In dieser Auflistung sehen Sie, wer zur welcher Gruppe gehört.
On

Wer gehört zu den unmittelbar Förderberechtigten?

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen, Beamte und Beamt:innen, Richter:innen, Soldaten:innen, Amtsträger:innen, freiwillig Wehrdienstleistende, Personen im Bundesfreiwilligendienst.
  • Menschen, die Arbeitslosengeld und Krankengeld beziehen, Bezieher:innen von Arbeitslosengeld, ALG-II-Empfänger:innen, Bezieher Bezieher:innenvon Krankengeld, vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen.
  • Wenn Sie Vorruhestandsgeld beziehen, sofern Sie vorher pflichtversichert waren,
  • Künstler:innen, die und über die Künstlersozialkasse versichert sind.
  • Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig tätig sind, zum Beispiel bei Pflege von Angehörigen,
  • geringfügig Beschäftigte, also Minijobber, die eigene Sozialversicherungsbeiträge leisten sowie
  • Menschen, die ein Kind bis zur Vollendung seines dritten Lebensjahres erziehen. Dies gilt für das gesamte Jahr. 

Besonderheiten für Beamte und Beamt:innen: Wer keine Sozialversicherung aus einem früheren Arbeitsverhältnis hat, muss eine sogenannte Zulagennummer bei der Dienststelle beantragen. Außerdem muss die Versorgungsstelle ermächtigt werden, die Daten über die Dienstbezüge der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund mitzuteilen. Seit 2005 müssen die Anbieter über diese Zustimmungspflicht informieren.


Wer ist mittelbar förderberechtigt?

  • Nicht förderberechtigte Ehepartner:innen - dazu zählen auch Partner:innen in eingetragenden Partnerschaften - aller unmittelbar Zulageberechtigten.

Mittelbar Förderberechtigte werden mit Zulagen gefördert, wenn sie einen eigenen Riestervertrag abschließenSpar und mit eigenen Mitteln besparen. 

Seit 2012 müssen mittelbar Förderberechtigte mindestens 60 Euro jährlich sparen. Ohne diesen Eigenbeitrag gibt es keine Förderung.


Wer zählt zu den nicht Förderberechtigten?

  • Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind,
  • Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung wie (Ärzte:innen und Ärzte, Apotheker:innen, Tierärzte:innen und Tierärzte, Architekten:innen, Rechtsanwälte:innen und Rechtsanwälte,
  • Menschen, die eine Rente beziehen wegen teilweiser Erwerbsminderung ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit,
  • geringfügig Beschäftigte, also Minijobber, die keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge leisten,
  • Studierende, die nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Diese Personen können unter Umständen über den Umweg der mittelbaren Förderberechtigung doch einen eigenen Vertrag abschließen.

Ratgeber-Tipps

Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2022/2023
Der aktuelle Steuer-Ratgeber führt einfach und leicht verständlich durch alle Steuerformulare und enthält viele…
Neues Wohnen im Alter
Die meisten Menschen möchten möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben, und es gibt mittlerweile viele,…

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.