Das Wichtigste in Kürze:
- Der Bundesgerichtshof erklärte nach Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Klausel der Allianz Lebensversicherungs-AG in Riester Verträgen für unwirksam, die eine einseitige Herabsetzung des Rentenfaktors ermöglicht (Az. IV ZR 34/25)
- Eine ähnliche Klausel der Zurich Versicherung hat das Landgericht Köln bereits gekippt (Az. 26 O 12/22)
- Die Verbraucherzentrale NRW hat gegen die Zurich wegen ähnlicher Klauseln vor dem OLG Köln geklagt. Eine Entscheidung wird im Frühjahr 2026 erwartet. Weitere Verfahren laufen gegen die AXA und die LPV Lebensversicherung.
Was hat der Bundesgerichtshof entschieden?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz Lebensversicherung am 10. Dezember 2025 entschieden: Eine Klausel der Allianz Lebensversicherungs-AG in Riester-Verträgen, die eine einseitige Absenkung des Rentenfaktors erlaubt, ist unwirksam (Az. IV ZR 34/25, Pressemeldung zum Urteil vom 10. Dezember 2025). Die Klausel sah Kürzungen bei sinkenden Zinsen oder steigender Lebenserwartung vor, verpflichtete den Versicherer aber nicht, den Rentenfaktor bei besseren Bedingungen wieder anzuheben. Das verstößt gegen das Symmetriegebot und stellt eine unangemessene Benachteiligung dar.
Die Klausel wurde Angaben der Allianz zufolge in Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) fondsgebundener Riester-Rentenversicherungen verwendet, die zwischen Juni und November 2006 abgeschlossen wurden, und lautet wie folgt:
"Wenn aufgrund von Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, die Lebenserwartung der Versicherten sich so stark erhöht oder die Rendite der Kapitalanlagen (siehe § 25 Abs. 1 a Satz 4) nicht nur vorübergehend so stark sinken sollte, dass die in Satz 1 genannten Rechnungsgrundlagen voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um unsere Rentenzahlungen auf Dauer zu sichern, sind wir berechtigt, die monatliche Rente für je 10.000 Euro Policenwert so weit herabzusetzen, dass wir die Rentenzahlung bis zu Ihrem Tode garantieren können."
Weitere laufende Gerichtsverfahren
Das Landgericht Köln hat eine ähnliche Klausel der Zurich Deutscher Herold für unwirksam erklärt (Az: 26 O 12/22).
Hier geht es um folgende Klausel:
"Wenn sich die Lebenserwartung unerwartet stark erhöht bzw. die Rendite der Kapitalanlagen nicht nur vorübergehend absinkt und dadurch die langfristige Erfüllbarkeit einer lebenslangen Rentenzahlung nicht mehr sichergestellt ist, sind wir berechtigt, Ihre Monatsrente je 10.000 Euro Vertragsguthaben so weit herabzusetzen, wie dies erforderlich ist, um diese langfristige Erfüllbarkeit zu gewährleisten. Dabei darf für die Berechnung Ihrer Monatsrente je 10.000 Euro der Betrag nicht unterschritten werden, der sich ergibt, wenn die Sterbetafel und der Rechnungszins angewendet werden, die zum Ende der Aufschubzeit nach Maßgabe der dann gültigen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen und Vorgaben als Rechnungsgrundlagen geboten sind. Zusätzlich dürfen 50 Prozent der in Ihrem Versicherungsschein genannten Monatsrente je 10.000 Euro nicht unterschritten werden.
Dieses Recht steht uns nur bis zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn zu. Wir dürfen es nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders ausüben, der die Voraussetzungen und die Angemessenheit der Anpassung geprüft und bestätigt hat. Über eine Anpassung werden wir Sie rechtzeitig informieren."
Auch hier sieht die die Klausel keine Anhebung des Rentenfaktors vor, wenn sich die Kalkulationsgrundlage wieder zu Gunsten der Verbraucher:innen verbessert.
Die Verbraucherzentrale NRW und Finanzwende gehen gemeinsam gegen die unrechtmäßigen Rentenkürzungen bei Zurich-Kund:innen vor. Die Klage liegt nun beim Oberlandesgericht Köln, mit einer Entscheidung ist im Frühjahr 2025 zu rechnen.
Auch die Axa Lebensversicherung und die LPV Lebensversicherung (ehemals Postbank Lebensversicherung) haben Kundenansprüche aufgrund ähnlicher Klauseln gekappt. Gegen beide Unternehmen geht die Verbraucherzentrale NRW vor.
Wer ist betroffen?
Die genaue Zahl der Verträge, die derartige Treuhänderklauseln beinhalten, ist bislang nicht bekannt. Nach Beobachtungen der Verbraucherzentralen sind die Klauseln in einigen fondsgebundenen Verträgen der betrieblichen Altersversorgung (Pensionskassen) wie auch bei der Riester-Rente und privaten fondsgebundenen Rentenversicherungen sowie Rürup-bzw. Basisrentenverträgen enthalten. Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass eine hohe sechs- oder sogar siebenstellige Zahl an Sparerinnen und Sparern von Rentenkürzungen aufgrund dieser Klausel betroffen sind.
Bei klassischen Rentenversicherungen, die von Anfang an eine in Euro und Cent garantierte Rente vorsehen, spielt der Rentenfaktor keine Rolle. Hier wird auf Grund des fixen Garantiezinssatzes schon bei Vertragsabschluss festgelegt, wie viel Rente pro Monat gezahlt wird.
Warum ist der Rentenfaktor wichtig?
Der Rentenfaktor legt fest, wie viel Rente Sie pro 10.000 Euro Kapital erhalten. In dem genannten Gerichtsverfahren wurde dieser Rentenfaktor vom Versicherer gekürzt. Bei der Zurich wurde er von 37,34 Euro auf 27,97 Euro gekürzt. Bei der Allianz wurde der Rentenfaktor von anfänglich 38,74 Euro je 10.000 Euro Policenwert auf auf 30,84 Euro gekürzt. Es geht hier also immerhin um rund 20 Prozent der möglichen Rente.
So prüfen Sie, ob Sie sich gegen die Rentenkürzung wehren können
Sie brauchen Ihre Versicherungsunterlagen, insbesondere den Versicherungsschein inkl. der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Achten Sie auf folgende drei Punkte:
- Handelt es sich bei der Rentenversicherung um eine fondsgebundene Rentenversicherung? Schauen Sie bitte genau nach, was auf dem Antrag bzw. der Police steht. Alternativ können Sie auch in der jährlichen Standmitteilung nachschauen, ob Ihre Beiträge in Investmentfonds investiert werden.
- Haben Sie vom Versicherer ein Schreiben erhalten, in dem Ihnen eine Senkung des Rentenfaktors mitgeteilt wurde? Die langfristigen Zinsen sind ab 2010 unter den Wert von 3 % p.a. gefallen. Prüfen Sie insbesondere Ihre Unterlagen in den dann folgenden Jahre daraufhin, ob Sie ein solches Schreiben erhalten haben.
- Enthält Ihre Klausel ein einseitiges Anpassungsrecht ohne Pflicht zur Wiederanhebung? Das Kleingedruckte ist oft schwer verständlich. Lesen Sie am besten alle Absätze, in denen das Wort „Rentenfaktor“ auftaucht.
Wenn Sie alle Fragen bejahen, dürfte das Urteil auf Ihren Vertrag anwendbar sein. Dann haben Sie Anspruch auf Neuberechnung und gegebenenfalls Nachzahlung bereits gekürzter Renten. Nutzen Sie dafür unseren Musterbrief und passen ihn bei Bedarf individuell an.
Die Verbraucherzentralen werden nun beobachten, ob die Versicherer berechtigte Ansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher erfüllen. Wenn Ihr Versicherer in der Vergangenheit den Rentenfaktor herabgesetzt hat, lassen Sie uns gerne folgende Unterlagen zukommen:
- Versicherungsvertrag inklusive Versicherungsbedingungen
- Mitteilung der Anpassung des Rentenfaktors seitens des Versicherers
Wir sammeln die Rückmeldungen, werten diese aus und werden eventuelle weitere Maßnahmen hier auf dieser Internetseite bekanntgeben.
Riester ist gescheitert – die Verbraucherzentralen fordern eine Alternative
Die Beschwerden über die Riester-Rente reißen in den Verbraucherzentralen seit Jahren nicht ab. Ein Großteil der Sparbeiträge und Zulagen verschwindet aufgrund der hohen Provisionen, der Abschluss- und Verwaltungskosten. Immer wieder haben die Verbraucherzentralen rechtswidrige Praktiken aufgedeckt. Diese sind aber nur die Spitze des Eisbergs. Das Verhalten der Anbieter von Riester-Sparverträgen geht direkt zu Lasten der Renten der Sparer:innen.
Wenn die Politik an einer Rente über den Kapitalmarkt festhalten möchte, dann muss sie dabei die Verbraucherinteressen in den Mittelpunkt stellen. Deshalb setzen sich die Verbraucherzentralen politisch für ein standardisiertes Basisprodukt in der privaten Altersvorsorge ein.
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.