Die Heizkostenabrechnung: Raten Sie zum Überprüfen!

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Die aktuelle Abrechnung für Gas und Wärme liegt bei den Verbraucher:innen bald im Briefkasten. Wir erklären, warum Ihre Klient:innen die Abrechnung prüfen sollten und was Sie bei finanziellen Engpässen raten können.
Grafik_Rechnung wird mit Lupe geprüft

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ratsuchende sollten ihre Abrechnungen besonders gründlich und zeitnah prüfen.
  • Sollte etwas unstimmig sein: Wer den berechtigten Verdacht hegt, dass die Rechnung fehlerhaft ist, kann die Abrechnung anfechten.
  • Grundsätzlich haben Ratsuchende zwölf Monate Zeit, um gegen Ihre Nebenkosten-Abrechnung schriftlich Widerspruch einzulegen. Trotzdem müssen sie die Zahlungsfrist der Abrechnung einhalten.
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Bald flattern die Abrechnung für Heizung und Warmwasser ins Haus, oder sie sind schon da. Dabei gilt es zunächst zwischen verschiedenen Arten der Abrechnung zu unterscheiden:

  • Die Betriebskostenabrechnung: Wenn Ihre Klient:innen als Mieter:innen Heizung und Warmwasser über die Zentralheizung eines Mehrfamilienhauses beziehen, rechnen Vermieter:innen die Heizkosten mit der Betriebskostenabrechnung ab.
  • Sind Ihre Klient:innen stattdessen Selbstzahler:in, haben sie direkt einen Vertrag mit dem Energieversorger über Strom, Gas oder Fernwärme als Wärmeversorgung. In diesem Fall erhalten sie in der Regel im Frühjahr die Abrechnung der Kosten.

Wichtig und in diesem Jahr eine Besonderheit: In beiden Fällen haben Ihre Klient:innen Anspruch darauf, dass sowohl Versorger als auch Vermieter:innen die finanzielle Entlastung der vergangenen Monate an sie weitergeben!

Deshalb sollten Sie Ihren Klient:innen dazu raten, die Abrechnung für die Wärmeversorgung besonders gründlich zu prüfen. Wir erklären, worauf es dabei ankommt.

Stimmt die Abrechnung überhaupt?

Rund die Hälfte aller Nebenkosten-Abrechnungen sind fehlerhaft. Das betrifft falsche Kalkulationen genauso wie Formfehler. Für Abrechnungszeiträume, die den Dezember des Jahres 2022 sowie das Jahr 2023 umfassen, müssen Versorger und Vermieter:innen außerdem die staatlichen Entlastungen an Sie weitergeben. Raten Sie genau zu überprüfen, welche Entlastungen in den Abrechnungszeitraum fallen und ob die Entlastungen in der Abrechnung berücksichtigt wurden:

  • Die Preise für Energie drohten in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine im Jahr 2022 stark zu steigen. Zur kurzfristigen Entlastung hat der Staat die Abschlagszahlungen an die Gas- und Wärmeversorger für den Monat Dezember 2022 für alle Bürgerinnen und Bürger übernommen.
  • Die Gas- und Wärmepreisbremse startete im März 2023 und umfasste rückwirkend die Monate Januar und Februar des Jahres 2023. Die Preisbremsen liefen zum 31. Dezember 2023 aus.

Außerdem sollten Ratsuchende darauf achten, wie viele Monatsabschläge die Abrechnung umfasst. Abschläge sind die geleisteten Vorauszahlungen – auf folgendes gilt es zu achten:

  • Ist die korrekte Anzahl der Abschläge berücksichtigt? Berücksichtigen Vermieter:innen bei der Betriebskostenabrechnung beispielsweise nur 11 Monate, sollten Betroffene den errechneten Wert auch mit den Belegen für die 11 Monate abgleichen – und nicht etwa mit Belegen, die 12 Monate oder ein Kalenderjahr umfassen.
  • Ist die korrekte Höhe der monatlichen Abschläge berücksichtigt? Betroffene sollten noch einmal in ihren Mietvertrag nach der genauen Höhe des Anteils der Nebenkosten an der Miete schauen – in der Regel kennen die wenigsten diese Zahl auswendig.

Ein weiterer möglicher Formfehler: Nach Ende der Abrechnungsperiode haben Vermieter:innen grundsätzlich 12 Monate Zeit, um die Heizkosten abzurechnen. Raten Sie Betroffenen dazu, genau darauf zu achten, ob die Frist eingehalten wurde und die Abrechnung pünktlich kam. Gegebenenfalls müssen Ihre Klient:innen sonst nicht zahlen. Das ist aber juristisch genau zu prüfen.

Was können Betroffene tun, wenn die Abrechnung nicht korrekt ist?

Wenn Ratsuchende den berechtigten Verdacht haben, dass die Rechnung fehlerhaft ist, können sie diese anfechten. Dazu sollten Ihre Klient:innen die Abrechnung so schnell wie möglich prüfen und beim Verdacht auf Fehler umgehend Widerspruch einlegen. „Berechtigter Verdacht“ heißt, dass man nicht einfach auf gut Glück den Rechnungsbetrag beanstanden darf, sondern die Bedenken gut begründen müssen.

Ihre Klient:innen sollten sich dazu Unterstützung suchen: Bei der Begründung hilft dieser Musterbrief der Verbraucherzentralen. Kostenlosen Rat und Hilfe bieten auch die Expert:innen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen oder des Deutschen Mieterbunds in der Nähe.

Im Falle der Betriebskostenabrechnung haben Ratsuchende das Recht, sämtliche Rechnungen und Belege, auf denen ihre Abrechnung beruht, einzusehen: Das sogenannte „Belegrecht“. Vermieter:innen sind zwar bei der Abrechnung nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu machen. Sie müssen ihren Mieter:innen aber Einsicht in die Belege gewähren und dürfen diese auch nicht mit Datenschutzbedenken abwimmeln. Haben Betroffene Zweifel daran, dass alles korrekt abgerechnet wurde, sollten sie Kopien der Belege anfertigen und eine:n  Expert:innen einen Blick darauf werfen lassen. Raten Sie Ihren Klient:innen dazu, dieses Recht unbedingt wahrzunehmen.

Besonders wichtig ist es, Fristen einzuhalten. Raten Sie daher dazu, das Versenden des Widerspruchs keinesfalls auf die lange Bank zu schieben. Zwar haben Betroffene grundsätzlich zwölf Monate Zeit, um gegen die Nebenkostenabrechnung schriftlich Widerspruch einzulegen. Trotzdem müssen diese die Zahlungsfrist der Abrechnung einhalten. Sind die Nebenkosten für die Wärmeversorgung Teil der Betriebskostenabrechnung, können nicht beglichene Nachzahlungen sonst nämlich dazu führen, dass Vermieter:innen die Wohnung kündigen. Das ist dann der Fall, wenn die geschuldete Nachzahlung einen gewissen Betrag übersteigt – in der Regel die Höhe von zwei Monatsmieten.

Die Verbraucherzentralen haben die wichtigsten Punkte für eine erste Prüfung der Heizkostenabrechnung zusammengestellt.

Wie hoch sollte der Abschlag künftig sein?

Oft schließt sich an die Abrechnung auch eine neu berechnete Abschlagszahlung an. Zunächst gilt es zu klären, ob der neue Abschlag auch wirklich dem Haushaltsverbrauch entspricht. Das ist wichtig, denn ein zu geringer Abschlag kann bei der nächsten Abrechnung zu einer hohen Nachforderung führen. Ein zu hoher Abschlag birgt ebenfalls Risiken.

Als Selbstzahler:in, also mit einem direkten Vertrag mit dem Energieversorger, riskieren Ratsuchende, dass Versorger zu viel geleistete Zahlungen zurückhalten – obwohl sie diese eigentlich innerhalb von wenigen Wochen an Kund:innen auszahlen müssten. Das unter Umständen einbehaltene Geld ist dabei keinesfalls als sicheres Guthaben zu betrachten. Sollte das Energie-Unternehmen Konkurs gehen, haben Kund:innen keinen Anspruch auf die Erstattung der zu viel bezahlten Abschläge. Raten Sie Ihren Klient:innen daher, einen präzisen Abschlag zu ermitteln. Dabei hilft ihnen der Abschlagsrechner der Verbraucherzentralen.

Für etwaige Nachzahlungen sollten Betroffene lieber selbst Rücklagen ansparen, die sie beispielsweise sicher und mittlerweile auch wieder verzinst auf einem Tagesgeldkonto verwahren.

Finanzielle Unterstützung: Wo erhalten Betroffene in Not Hilfe?

Was können Sie raten, wenn Klient:innen sich den – korrekten – Rechnungsbetrag gerade nicht leisten können?

Die Verbraucherzentralen haben die wichtigsten Informationen zur ersten Hilfe bei zu hoher Nebenkosten-Abrechnung hier zusammengefasst.

Zunächst können Mieter:innen versuchen, eine gemeinsame Lösung mit ihrem Versorger oder Vermieter:innen zu finden, etwa indem sie Ratenzahlungen vereinbaren. Vermieter:innen sind aber nicht verpflichtet, sich auf solche Lösungen einzulassen – Betroffene sind also auf deren freiwilliges Entgegenkommen angewiesen.

Hilft alles Verhandeln nichts und Vermieter:innen lassen sich auf keinen der Vorschläge zur Fristverlängerung oder Ratenzahlung ein? Raten Sie Betroffenen in diesem Fall dazu, sich um staatliche Unterstützung zu bemühen, um die Rechnung fristgerecht zu bezahlen.

Hilfe beantragen: Wer sind die richtigen Ansprechpartner:innen?

Staatliche Hilfen gibt es in so einem Fall entweder beim Sozialamt, beim Jobcenter oder der Wohngeldstelle:

  • Das Sozialamt ist der richtige Ansprechpartner für Menschen, die arbeitsunfähig sind und bereits Sozialhilfe bekommen sowie für Rentner:innen, die sich ihre Nebenkostenabrechnung nicht leisten können. Gut zu wissen: Das Sozialamt übernimmt nur Heizkosten. Darunter können auch Stromkosten fallen, falls Ihre Klient:innen mit Strom heizen.
  • Das Jobcenter ist der richtige Ansprechpartner für alle erwerbstätigen Menschen, die aufgrund ihres Einkommens sonst keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, grundsätzlich erwerbsfähige Menschen sowie Studierende in finanziellen Nöten. Sie beantragen dort das sogenannte Bürgergeld für einen Monat.
  • Ist das Einkommen oder die Rente zu hoch, so dass Ihre Klient:innen keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben? In diesem Fall sollten Sie dazu raten, dass sich Betroffene an die lokale Wohngeldstelle ihrer Kommune wenden. Alle Informationen rund um das Thema Wohngeld lesen Sie hier in diesem Beitrag der Verbraucherzentralen.
Der Bezug von Bürgergeld ist an einige Bedingungen geknüpft. Detaillierte Informationen zum Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkostenabrechnungen finden Ratsuchende auch in diesem Beitrag der Verbraucherzentralen.

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