Fortbildungen für Multiplikator:innen im Bereich Integration

Buchen Sie unsere Fortbildung in Nordrhein-Westfalen zu verbraucherrechtlichen Themen für Multiplikator: innen, die im Bereich Integration tätig sind. Nach der Fortbildung wissen Sie, wie Sie neu zugewanderte Menschen über verbraucherrechtliche Themen niederschwellig informieren.
Weiterbildung Vortrag
Off

Die Verbraucherzentrale NRW bietet Informationsveranstaltungen zu verschiedenen relevanten verbraucherrechtlichen Themen für Menschen an, die im Bereich Integration tätig sind.

Solide und vorausschauende Alltagsbewältigung neu zugewanderter und geflüchteter Menschen benötigt den gezielten Aufbau verbraucherrechtlicher Fähigkeiten – in erster Linie in den Themenbereichen, in denen schwerwiegende finanzielle Folgen und prekäre Lebenssituationen drohen. Mit der Vermittlung von Basisinformationen unterstützen Sie neu zugewanderte und geflüchtete Menschen in diesem notwendigen Integrationsprozess.

In unserer Fortbildung erfahren Sie, welche Basisinformationen neue Verbraucher: innen benötigen und wie Sie diese mithilfe von Konzepten und Materialien vermitteln können.

Die Fortbildung umfasst keine Beratungsfälle!

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

Bei Fragen oder zur Terminabsprache erreichen Sie uns unter:
get-in@verbraucherzentrale.nrw
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel. 0211 3809-379

Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.
Kinder winken aus dem Dachfenster neben einer Photovoltaikanlage

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.