Essen und Trinken in der Kita: Kita-Befragung

Befragung der Verbraucherzentralen e.V. im Rahmen des Projektes "Gut Essen macht stark", Modul Individuelle Kitaberatung.

Liebe Teilnehmer:innen,

vielen Dank, dass Sie an der Befragung teilnehmen. Mit Hilfe Ihrer Antworten möchten wir Sie in Zukunft noch zielgerichteter im Bereich „Essen und Trinken in der  Kita“ unterstützen. Die Auswertung der Befragung ist anonym. 

Off
Welche Funktion üben Sie in der Kita aus?
Bitte Schulnote von 1 bis 6 vergeben
Was hat Ihnen besonders gut gefallen?
Was hat Ihnen an der Beratung nicht gefallen?
Was haben Sie umgesetzt in Ihrer Einrichtung?
Mehrfachnennungen möglich
Wo gab es Stolpersteine bei der Umsetzung?
Mehrfachnennungen möglich
Haben die Aktionen in ihrem Kita-Alltag bereits zu Veränderungen geführt?
Mehrfachnennungen möglich

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Eine Gruppe von Teenagern, die Tauziehen spielen

Gut Essen macht stark

IN FORM-Projekt für Kitas und Schulen in Programmgebieten der Sozialen Stadt oder im Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.