Gesundheitsdaten

Dabei handelt es sich um Angaben zu Ihrem oder dem Gesundheitszustand von Angehörigen, z. B. zu Krankheiten, Behinderungen oder Schwangerschaft.
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Die Verarbeitung dieser Daten darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgen.

Tatsächlich benötigen wir in vielen Fällen keine Gesundheitsdaten, um mit Ihnen zu kommunizieren, Sie zu beraten oder außergerichtlich zu vertreten.

Bitte sehen Sie daher bei Ihrer Kontaktaufnahme von Angaben ab, aus denen sich Rückschlüsse auf Ihren oder den Gesundheitszustand von Angehörigen ziehen lassen, bzw. reichen Sie uns nur Unterlagen ein, die Sie um diese Daten bereinigt haben. Sollten für die Bearbeitung Ihres Anliegens Gesundheitsdaten von Bedeutung sein, werden wir sie um deren Übermittlung und Ihre Einwilligung in deren Verarbeitung bitten.

Lassen Sie uns dennoch unaufgefordert Gesundheitsdaten zukommen, gehen wir von Ihrem Einverständnis damit aus, dass wir die Daten speichern und zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwenden.

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Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.