Geltendmachung von Zahlungsansprüchen / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass das beklagte Inkassounternehmen Zahlungsansprüche gegen einen Verbraucher geltend macht, obwohl dieser ausdrücklich auf den erfolgten Widerruf des Vertrages hingewiesen hat.
Das Landgericht München I hat im Sinne der Beklagten geurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. 4 HK O 7273/25).