Projekt "Faktencheck Gesundheitswerbung": Was wir wollen

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Vom energetischen Wunderwasser bis zur Colon-Hydro-Therapie: Im Internet wird viel versprochen, was Heilung bringen soll. Doch manches davon schadet nicht nur dem Geldbeutel, sondern auch der Gesundheit. "Faktencheck Gesundheitswerbung" bietet Orientierung und gibt Tipps.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Internet ist für viele Menschen in Gesundheitsfragen eine der ersten Informationsquellen.
  • Doch manche Angebote sind teuer und nutzlos, andere sind sogar schädlich.
  • Wir zeigen, wie Verbraucher:innen sich besser informieren können und wie sie besser geschützt werden sollten.

 

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Warum es uns gibt

Eigentlich soll alles so einfach sein: Gut informierte Patient:innen besprechen auf Augenhöhe mit ihren Ärzt:innen eine Therapie oder wissen, welche Mittel aus dem Internet, aus der Drogerie oder Apotheke wirklich der Gesundheit nutzen und welche nicht. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Denn die Suche nach Gesundheitsinformationen im Netz ist heikel. Gut Geprüftes steht hier schnell neben wirkungslosen oder teils gefährlichen Angeboten.

Wie also findet man sich im Informationsdschungel zurecht? Helfen teure Quantenenergiesteine wirklich gegen Krebs? Schützt Vitamin D vor dem Corona-Virus? Welche Selbstzahlerleistungen in der Arztpraxis sind wirklich nötig? Verbraucher:innen sind hier bislang nicht gut geschützt. Nur selten gehen Aufsichtsbehörden gegen wirkungslose oder gar gefährliche Angebote vor. Und auch in Arztpraxen werden teilweise Untersuchungen oder Behandlungen als Selbstzahlerleistungen angeboten, deren Nutzen nicht belegt ist.

Deshalb bietet das Projekt "Faktencheck Gesundheitswerbung" eine unabhängige, interaktive Informationsplattform mit dem Ziel, mehr Transparenz im Bereich der digitalen Gesundheitsinformationen zu schaffen, die Gesundheitskompetenz zu stärken und Verbraucher:innen vor Schäden durch falsche oder irreführende Gesundheitsinformationen zu schützen.

Wer wir sind

Das Projekt "Faktencheck Gesundheitswerbung" der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Der offizielle Titel lautet seit August 2023 "Gesundheitlicher Verbraucherschutz im  digitalen Health-Style-Markt".

Die Verbraucherzentralen setzen sich als unabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte Organisation für mehr Durchblick und mehr Verbraucherschutz im unübersichtlichen Gesundheitsmarkt ein. Dafür wenden wir uns an Anbieter und an die Politik. Denn Verbraucher:innen und Patient:innen brauchen eine gute Grundlage für ihre Entscheidung, unbedenkliche Produkte und transparente Informationen.

Schon 2014 startete das Portal www.igel-aerger.de für Probleme rund um Selbstzahlerleistungen beim Arzt. 2016 folgte das Portal www.kostenfalle-zahn.de für Informationen rund um zahnmedizinische Behandlungen. Beide Webseiten werden im Rahmen des aktuellen Projekts weiter betreut und eingehende Verbraucher:innen-Beschwerden werden beantwortet.

Was wir tun

  • Wir klären auf rund um irreführende oder unzulässige Gesundheits- und Produktinformationen oder Werbung im Internet.
  • Wir identifizieren  unlauteres Wettbewerbsverhalten im Gesundheitsbereich und mahnen Anbieter, Hersteller und Influencer:innen bei rechtlichen Verstößen ab.
  • Wir binden Verbraucher:innen aktiv ein und schaffen die Möglichkeit, fragwürdige, schlechte oder gefährliche Gesundheitsinformationen zu melden. Dafür bieten wir ein Kontaktformular und einen Instagram-Kanal an.
  • Wir setzen uns für mehr Verbraucherschutz ein: Behörden und die ärztliche Selbstverwaltung müssen ihren Kontrollpflichten nachkommen.
  • Wir fordern von der Politik, Lücken in der Gesetzgebung zu schließen.
  • Wir fördern die Gesundheitskompetenz und geben Tipps für mehr Sicherheit bei der Suche nach digitalen Gesundheitsinformationen. Eine hilfreiche Checkliste für Gesundheitsinformationen gibt es hier. Außerdem haben wir für die junge Zielgruppe ein "Kahoot!"-Quiz zum Thema Gesundheitswerbung entwickelt (Registrierung notwendig).


Unsere Erfolge

Die bisherige Bilanz des Projekts: 39 Abmahnungen und 14 Klageverfahren wegen Rechtsverstößen, rund 500 bearbeitete Verbraucherbeschwerden und Hunderte öffentlichkeitswirksame Warnungen vor falschen Versprechungen der Gesundheitswerbung (Stand Ende 2023).

Im Fall Linola sept ging es bis vor den Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 24/23) - mit Erfolg. Die Details zum Gerichtsverfahren können Sie hier nachlesen. Die Urteilsgründe folgen, sobald sie uns vorliegen.

Auch gegen den Hersteller von Meditonsin konnten wir einen gerichtlichen Erfolg erzielen (Az. 25 O 22/22), mehr dazu lesen Sie in unserer Urteilsdatenbank.

Eine Checkliste mit Tipps zur Suche von zuverlässigen Gesundheitsinformationen im Internet.

 

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
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