Foto: Verbraucherzentrale NRW
Das Wichtigste in Kürze:
- Alle Haushalte in Deutschland werden bis 2032 mit digitalen Stromzählern ausgestattet.
- Bestimmte Haushaltsgruppen bekommen intelligente Messsysteme, umgangssprachlich: "Smart Meter" genannt. Diese besonderen digitalen Zähler können die Messdaten versenden und auch Signale von außen empfangen.
- Smart Meter sollen in erster Linie bei Haushalten mit hohem Stromverbrauch, einer eigenen Erzeugungsanlage, zum Beispiel einer Photovoltaik-Anlage, oder sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, etwa Wärmepumpen oder Wallboxen, installiert werden.
- Seit 2025 besteht ein Anspruch auf ein intelligentes Messsystem innerhalb von vier Monaten
Was bedeuten die Begriffe moderne Messeinrichtung, intelligentes Messsystem und Smart Meter?
Als moderne Messeinrichtung werden digitale Stromzähler bezeichnet, die keine Daten senden oder empfangen. Sie erkennen sie an einer digitalen Anzeige, auf der der Zählerstand abgelesen werden kann. Stück für Stück werden die analogen schwarzen Stromzähler mit Drehscheibe (Ferraris-Zähler) durch diese digitalen Zähler ersetzt. Im Unterschied zu analogen Zählern erfassen moderne Messeinrichtungen den Verbrauch zusammen mit der tatsächlichen Nutzungszeit und zählen nicht einfach nur den Gesamtverbrauch hoch. Es besteht außerdem die Möglichkeit, eine moderne Messeinrichtung in ein Kommunikationsnetz einzubinden – damit wird sie zu einem intelligenten Messsystem.
Ein intelligentes Messsystem besteht aus zwei Elementen:
- einem digitalen Stromzähler (moderne Messeinrichtung)
- und einem Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway).
Das Kommunikationsmodul ermöglicht, dass der Zähler in ein Kommunikationsnetz eingebunden ist und dass Daten sicher übertragen werden. Das intelligente Messsystem kann also, anders als eine moderne Messeinrichtung, Daten senden und auch empfangen. So kann der Zählerstand automatisch übermittelt werden (Fernauslesung). Außerdem ist es in Zukunft möglich, Preis- oder Steuersignale über das intelligente Messsystem zu empfangen.
Der Begriff „Smart Meter“ wird in Deutschland häufig als alternative Bezeichnung für das intelligente Messsystem verwendet. Eigentlich meint der Begriff jede Art von Zähler, die kommuniziert, also Daten sendet und empfängt. Bei kommunizierenden Unterzählern und intelligenten Zählern, wie sie im Ausland genutzt werden, trifft die Bezeichnung Smart Meter also ebenfalls zu – allerdings sind diese technisch nicht unbedingt mit dem intelligenten Messsystem gleichzusetzen.
Wer bekommt ein intelligentes Messsystem, wer eine moderne Messeinrichtung?
Ob bei Ihnen ein intelligentes Messsystem eingebaut wird oder "nur" eine moderne Messeinrichtung, entscheidet zunächst einmal der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber. Das ist in den meisten Fällen der örtliche Stromnetzbetreiber. Dieser entscheidet auch, wann die neuen Zähler installiert werden.
Eine gesetzliche Pflicht für Messstellenbetreiber zum Einbau von intelligenten Messsystemen („Smart Metern“) gibt es für drei Gruppen:
- Haushalte mit einem hohen Stromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden pro Jahr
Ausschlaggebend ist dabei der Durchschnitt der letzten drei Jahresverbrauchswerte. Liegen nicht genügend Werte vor, ist die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers ausschlaggebend. - Haushalte mit Strom erzeugenden Anlagen (zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen) mit einer Nennleistung von mehr als 7 Kilowatt
- Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, zum Beispiel einer Wärmepumpe oder einer Ladestation für ein E-Auto
Nach § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes dürfen Netzbetreiber den Strombezug dieser Verbrauchseinrichtung, aber nicht aller Elektrogeräte des gesamten Haushalts, "dimmen, wenn eine Überlastung des Netzes droht. Die Leistung darf nur im Notfall reduziert werden. Nutzer:innen solcher Anlagen profitieren im Gegenzug von Vergünstigungen bei Netzentgelten. Damit das technisch umsetzbar ist, brauchen Sie ein intelligentes Messsystem. Dafür muss der Messstellenbetreiber eine Steuerungstechnik einbauen.
Auch wenn Sie unter eine dieser Gruppen fallen, kann es noch dauern, bis bei Ihnen der Zähler gewechselt wird. Das liegt daran, dass die Messstellenbetreiber bis zu gewissen Stichtagen einen bestimmten Anteil der oben genannten Messstellen ausgestattet haben müssen. Mindestens 90 Prozent der oben genannten Pflichtfälle müssen bis Ende 2032 mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein.
Auch, wenn Sie nicht unter eine dieser Gruppen fallen, kann Ihr Messstellenbetreiber Ihnen trotzdem ein intelligentes Messsystem einbauen. Das nennt sich "optionale Aussattung". In diesem Fall entscheidet ausschließlich der Netzbetreiber, nicht Sie. Sie können diese Entscheidung also nicht ablehnen.
Was ist ein Messstellenbetreiber?
Ein Messstellenbetreiber ist ein Unternehmen, das die Stromzähler einbaut, betreibt und wartet. Laut Gesetz gibt es in jeder Region einen sogenannten grundzuständigen Messstellenbetreiber. Der ist in der Regel Ihr örtlicher Netzbetreiber und nicht identisch mit dem Stromversorger. Wer der Messstellenbetreiber ist, können Sie Ihrer Stromrechnung entnehmen. Daneben gibt es wettbewerbliche Betreiber, die die gleichen Leistungen für digitale Zähler anbieten.
Theoretisch können Sie immer von Ihrem grundzuständigen zu einem anderen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber wechseln. In der Praxis ist ein solcher Wechsel meistens mit einer zusätzlichen Dienstleistung verbunden, wie dem Abschluss eines dynamischen Stromtarifs. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber sind ‒ im Gegensatz zu den grundzuständigen ‒ aber nicht an gesetzliche Preisobergrenzen gebunden.
Im verlinkten Artikel erfahren Sie mehr zum Thema, etwa, mit wem Sie welche Verträge haben können.
Wie läuft der Einbau dieser intelligenten Systeme ab?
Haushalte, in denen der Einbau eines intelligenten Messsystems nicht vorgesehen ist, bekommen in den nächsten Jahren zumindest eine moderne Messeinrichtung, also einen digitalen Zähler. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sieht den flächendeckenden Einbau bis 2032 vor. Aus diesem Grund erhielten zahlreiche Verbraucher:innen bereits Schreiben mit der Ankündigung eines Einbaus. Bei allen Neubauten oder umfangreichen Renovierungen müssen Messstellenbetreiber moderne Messeinrichtungen einbauen. Über 47 Prozent aller Messstellen in Deutschland waren zum Stichtag am 31. Dezember 2024 mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet.
Umgesetzt wird der Einbau der neuen Zähler schrittweise durch die grundzuständigen Messstellenbetreiber. Diese trifft die Pflicht, den Einbau umzusetzen. Sie kommen deshalb auf die Haushalte zu, so dass Sie nicht selbst tätig werden müssen. Seit 2025 hat jedoch jeder Haushalt zusätzlich das Recht, den vorzeitigen Einbau eines intelligenten Messsystems zu verlangen. Dieses muss dann innerhalb von vier Monaten installiert werden. Hierfür dürfen die Messstellenbetreiber Haushalten zusätzliche Kosten von einmalig 30 Euro in Rechnung stellen.
Wenn Sie eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem bekommen sollen, muss der Messstellenbetreiber Sie mindestens drei Monate vor dem Einbau informieren und dabei auf die Wechselmöglichkeit zu einem anderen Betreiber hinweisen. Zwei Wochen vor dem Einbau müssen Sie zudem schriftlich auf den konkreten Einbautermin hingewiesen werden – unter Angabe von mindestens einem zweiten möglichen Termin.
Ich wohne in einer Mietwohnung: Kann ich den Messstellenbetreiber wechseln?
Grundsätzlich können Sie den Messstellenbetreiber auch als Mieter:in frei wählen. Seit 2021 ist es aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass dieses Auswahlrecht auf die Vermieterseite übergeht. Dazu muss das Gebäude komplett mit intelligenten Messsystemen ausgerüstet werden und Vermietende müssen dafür sorgen, dass nicht nur der Strom, sondern mindestens eine andere Energieart (Gas, Fernwärme oder Heizwärme) über das intelligente Messsystem gemessen wird. Außerdem dürfen betroffenen Mieter:innen – im Vergleich zum bislang getrennten Messstellenbetrieb – keine Mehrkosten entstehen. Mieter:innen wiederum können von der Vermieterseite verlangen, dass sie alle zwei Jahre verschiedene Bündelungsangebote einholt.
Die Bundesnetzagentur hält einen Musterbrief für die Kündigung beim bisherigen Messstellenbetreiber bereit. Aber Achtung: Ein selbst gewählter, wettbewerblicher Messstellenbetreiber ist nicht an die gesetzlichen Preisobergrenzen gebunden.
Was ist, wenn ich schon länger einen Smart Meter habe?
Ist bei Ihnen bereits ein nicht nach aktueller Gesetzeslage sicherheitszertifizierter, "alter" Smart Meter eingebaut, können Sie diesen noch bis zu acht Jahre nach dem Einbau nutzen. Wünschen Sie den Einbau eines neuen, nun sicherheitszertifizierten Gerätes, können Sie die Zustimmung zum Einbau des alten Smart Meters widerrufen.
Was kosten die neuen Stromzähler?
Im Gesetz sind Obergrenzen für die jährlichen Kosten festgesetzt, die Ihnen für den Betrieb eines intelligenten Messsystems oder einer modernen Messeinrichtung entstehen dürfen. Mehr darf ein Messstellenbetreiber nur dann in Rechnung stellen, wenn Sie sich einen der neuen digitalen Stromzähler freiwillig einbauen lassen oder sich für einen anderen Messstellenbetreiber entschieden haben.
Für den Betrieb einer modernen Messeinrichtung dürfen unabhängig vom Verbrauch nur maximal 25 Euro brutto pro Jahr berechnet werden.
Die Kosten für den Messstellenbetrieb werden seit 2024 nicht mehr alleine von den Anschlussnutzer:innen, sondern zum Teil vom Netzbetreiber getragen. Die Aufteilung hängt vom durchschnittlichen Verbrauch der letzten drei Jahre beziehungsweise der Leistung der stromerzeugenden Anlage ab.
Haushalte mit | Preisobergrenze für Nutzer:innen (brutto) |
Stromverbrauch über 6.000 bis einschließlich 10.000 Kilowattstunden pro Jahr | 40 Euro pro Jahr |
Stromverbrauch über 10.000 bis einschließlich 20.000 Kilowattstunden pro Jahr | 50 pro Jahr |
Photovoltaik-Anlage oder anderer Strom erzeugender Anlage mit einer Leistung bis einschließlich 15 Kilowatt | 50 pro Jahr |
Photovoltaik-Anlage oder anderer Strom erzeugender Anlage mit einer Leistung über 15 kW bis einschließlich 25 Kilowatt | 110 pro Jahr |
Messstellenbetreiber entscheidet bei niedrigerem Verbrauch über Einbau an Messstelle (optionale Ausstattung) | 30 pro Jahr |
Seit Januar 2025 haben alle Verbraucher:innen gegenüber dem grundzuständigen Messstellenbetreiber Anspruch auf die vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem. Diese muss dann innerhalb von vier Monaten ab Beauftragung eingebaut sein.
Der Messstellenbetreiber darf dafür einmalig ein zusätzliches Entgelt verlangen. Nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gelten maximal 100 Euro als angemessen. Dies ist jedoch keine Preisobergrenze. Inwieweit Abweichungen nach oben zulässig sind und welche Nachweispflichten daraus entstehen, ist rechtlich noch umstritten.
Neben dem einmaligen zusätzlichen Entgelt darf der Messstellenbetreiber die jährlichen Kosten erheben, die bei dem jeweiligen Pflichteinbaufall oder der optionalen Ausstattung verlangt werden dürften. Hier müssen die Preisobergrenzen eingehalten werden.
Umbau des Zählerschranks kann teuer werden
Erhebliche einmalige Kosten können darüber hinaus entstehen, wenn für die Installation der modernen Messeinrichtung oder des intelligenten Messsystems ein Umbau des Zählerschranks notwendig ist. Das bedeutet schnell Mehrkosten von bis zu mehreren tausend Euro.
Welche Daten senden und empfangen die neuen Stromzähler?
Eine moderne Messeinrichtung, bei der kein Kommunikationsmodul eingebaut ist, sendet und empfängt keine Daten. Die Daten verbleiben im Messsystem des Verbrauchers und müssen wie bei analogen Zählern weiterhin abgelesen werden.
Anders ist dies bei intelligenten Messsystemen: Hier erhalten der Stromversorger und der Netzbetreiber automatisch die jeweiligen Verbrauchswerte. Diese werden, in 15 Minuten-Intervallen aufgeschlüsselt, einmal täglich an den Messstellenbetreiber gesendet. Gesetzlich ist genau vorgegeben, dass nur diejenigen Daten an die weiteren Akteure weitergeleitet werden dürfen, die zur Vertrags- oder Pflichterfüllung notwendig sind.
Zudem können, sofern Sie im Vertrag mit dem Stromversorger ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, detailliertere Daten fließen.
Welche Nutzen und Risiken haben die neuen Stromzähler?
Schon die moderne Messeinrichtung – also der digitale Stromzähler ohne Kommunikationsmodul – bildet nicht nur fortlaufend die Summe der bezogenen Kilowattstunden, sondern protokolliert zusätzlich den Stromverbrauch im Zeitverlauf. Neben dem aktuellen Zählerstand können Sie damit die momentan bezogene Leistung ablesen sowie nachschauen, wie viel Strom Sie beispielsweise am Vortag, in der vergangenen Woche, im letzten Monat oder im ganzen Jahr bezogen haben. Diese Veranschaulichung soll zum Sparen motivieren.
Weil ein intelligentes Messsystem die Messdaten zusätzlich kommuniziert, ist eine "Ablesung" aus der Ferne möglich. Das macht häufigere, exakte Abrechnungen ohne vorherige Abschlagszahlungen möglich. Die Abrechnungsinformationen müssen Ihnen monatlich zur Verfügung gestellt werden. Ist nur eine moderne Messeinrichtung ohne Kommunikationseinheit installiert, besteht diese Möglichkeit nicht.
Wie bei jedem Gerät, das Daten über Funk oder Kabel versendet, ist ein intelligentes Messsystem durch Personen und Unternehmen mit kriminellen Absichten grundsätzlich angreifbar. Aus den gespeicherten Messwerten könnten diese Erkenntnisse über Alltag und Gewohnheiten der Bewohner:innen gewinnen. Folglich dürfen diese Daten nicht in die falschen Hände geraten.
Deshalb stellt das Gesetz hohe Anforderungen an die Sicherheit der Software und Hardware der Messstellenbetreiber. Diese müssen über Zertifizierungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Ein direkter finanzieller Nutzen durch die Geräte ist nur durch die Kombination mit einem dynamischen Stromtarif möglich. Bei diesen Tarifen ändert sich der Preis für die Kilowattstunde im Tagesverlauf – abhängig von den Preisen an der Strombörse. Damit sollen Anreize geschaffen werden, damit auch private Haushalte Ihren Verbrauch in Zeiten verlegen, in denen zum Beispiel viel erneuerbarer, günstiger Strom vorhanden ist.
Dynamische Stromtarife müssen seit 2025 von allen Stromlieferanten für Nutzer:innen von intelligenten Messsystemen angeboten werden. Ein solcher Tarif kann sich allerdings finanziell nur lohnen, wenn es auch ein großes Potenzial für Lastverschiebungen gibt – etwa in Haushalten mit Wärmepumpe oder E-Auto-Ladestation. Aber auch in diesen Fällen muss ein dynamischer Tarif nicht die günstigste Option sein. In jedem Fall tragen Verbraucher:innen das volle Preisrisiko und auch Preissteigerungen an der Strombörse schlagen unmittelbar durch.
Das ist auch die zentrale Idee hinter der Digitalisierung der Zähler: Einen besseren Überblick über den Zustand der Stromnetze zu erhalten und Anreize zu schaffen, Lasten so zu verschieben, dass sie besser zur schwankenden erneuerbaren Stromerzeugung passen.
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.