Werbung im Grauen Kapitalmarkt

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Oft intransparent und manchmal irreführend
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Viele Verbraucher, die am Grauen Kapitalmarkt investieren, glauben ihr Geld gut aufgehoben – nicht zuletzt weil die Anbieter ein zu vorteilhaftes Bild von den Produkten zeichnen. Denn Werbung für Produkte des Grauen Kapitalmarktes ist oft intransparent. Die Art der Geldanlage und damit verbundene Risiken bleiben für Verbraucher häufig unklar. Zu diesem Ergebnis kommt die Verbraucherzentrale Hessen in ihrer Untersuchung zu Transparenz bei Werbung für Produkte im Grauen Kapitalmarkt.

Beteiligungen, Nachrangdarlehen, Genussrechte und andere Anlagen im Grauen Kapitalmarkt zeichnen sich häufig durch lange Laufzeiten und schlechte Handelbarkeit aus und sind grundsätzlich risikoreich. Trotzdem wird häufig mit der vermeintlichen Sicherheit der Investition geworben. Das bestätigt eine Untersuchung des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hessen. Im Zeitraum Oktober/November 2015 überprüften die Marktwächter insgesamt 91 Werbeanzeigen für Produkte des Grauen Kapitalmarktes (Print- und Online) – auf ihre Transparenz. Die Prüfkriterien wurden aus geltenden Gesetzen und der Rechtsprechung abgeleitet.

Die Ergebnisse: In 77 Fällen wurden die Vorteile der Geldanlage einseitig hervorgehoben. Risiken wurden häufig zwar erwähnt, aber nicht angemessen dargestellt. Knapp die Hälfte der untersuchten Werbungen enthielt keinen Hinweis auf Risiken wie beispielsweise Wertschwankungen, die bei Investitionen im Grauen Kapitalmarkt grundsätzlich bestehen. Wenn die Werbung einen solchen Hinweis enthielt, war dieser oft versteckt, in kleiner Schrift oder stark verklausuliert. „Bei einigen Angeboten war nicht einmal erkennbar, um was für eine Art von Kapitalanlage es sich handelte oder in welches konkrete Produkt investiert werden sollte“, kritisiert Wolf Brandes, Teamleiter Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hessen.

Diskussion mit Medienvertretern auf der Pressekonferenz am 28.4.2016 in Frankfurt/Main
Bancerowski

Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv, bewertet angesichts der Untersuchungsergebnisse: „Produkte des Grauen Kapitalmarktes dürfen aktuell nahezu uneingeschränkt beworben werden. Da es sich um Anlageformen mit besonderen Risiken handelt, sollte zumindest die Art der Bewerbung so geregelt sein, dass Missverständnisse ausgeschlossen sind. Solche Vorgaben sind für Produkte des Grauen Kapitalmarktes umso wichtiger.“ Mohn weist zudem auf die Folgen hin, die eine einseitige und irreführende Werbung am Grauen Kapitalmarkt haben kann. „Missverständliche Anzeigen erzeugen bei Verbrauchern falsche Vorstellungen über die Anlage und können zu Fehlinvestitionen verleiten.“

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