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Wir unterstützen Sie und werten Ihre Erfahrungen aus, um so früh strukturelle Probleme zu erkennen.

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Wir würden Ihnen gerne, ggf. auch nachdem Ihr Anliegen bearbeitet wurde, noch interessante Informationen aus Marktbeobachtung und Verbraucherschutz zusenden, die zu Ihrem hier geschilderten Anliegen passen. Es entstehen Ihnen keine Kosten und Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein. Um Ihnen passende Informationen zusenden zu können, speichern wir Ihre hier eingegebenen Informationen bis zu 48 Monate. Mehr zur Datenverarbeitung und zu Ihren Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

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Informationen zur Datenverarbeitung und zu meinen Widerspruchsmöglichkeiten finde ich in den Datenschutzhinweisen unter der Rubrik "Kontaktformulare und E-Mail-Kontakt".

Die Inhalte dieses Kontaktformulars werden verschlüsselt an unseren Server übertragen. Daraus generierte E-Mails werden gegebenenfalls mit einer Transportverschlüsselung an die Verbraucherzentrale des Landes weitergeleitet, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben (sofern er außerhalb von Nordrhein-Westfalen liegt). Bei erhöhtem Sicherheitsbedarf haben Sie die Möglichkeit, uns eine Ende-zu-Ende-verschlüsselte E-Mail zu senden. Hier finden Sie die nötigen Infos. Bitte lassen Sie uns unaufgefordert keine Gesundheitsdaten zukommen.

Erkennen - Informieren - Handeln

Mit der Marktbeobachtung nehmen die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband (vzbv) den Markt unter die Lupe.
Wir analysieren Fälle, die Verbraucher uns melden und erkennen so früh strukturelle Probleme.

Helfen Sie uns mit Ihrer Beschwerde oder Ihrem Hinweis!

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Marktbeobachtung

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.