Veranstaltungen - Event hin, Zwangskredit da

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Im Reisebereich nahm die Regierungen von den Zwangsgutscheinen Abstand, im Veranstaltungsbereich leider nicht. Veranstalter dürfen bereits gezahlte Kundengelder in Gutscheine umwandeln.
Konzertbesucher jubeln
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Im Reisebereich nahm die Regierungen von den Zwangsgutscheinen Abstand. Im Veranstaltungsbereich leider nicht. Relativ unbeachtet von der Öffentlichkeit trat am 20. Mai 2020 das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsbereich“ in Kraft. Seitdem dürfen die Veranstalter bereits gezahlte Kundengelder in Gutscheine umwandeln, wenn Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen Corona-bedingt abgesagt werden müssen und werden mussten.

Das Gesetz gilt rückwirkend. Viele Verbraucher, die – das zeigen die bei uns ankommenden Verbraucherbeschwerden – bei Inkrafttreten des Gesetzes seit Wochen um die Rückerstattung ihrer Kosten ringen, stehen damit plötzlich ohne Rechtsanspruch da. Das bislang unrechtmäßige Verhalten der Unternehmen wird mit dem Gesetz nachträglich legal.

Die Verträge schlossen die Verbraucher noch in der Sicherheit, bei Absage der Veranstaltung ihr Geld zurückzubekommen. Nun müssen sie Gutscheine akzeptieren oder vorher für eine Alternativveranstaltung einlösen. Bis zum 31. Dezember 2021. Bis zu diesem Datum müssen sie den Unternehmen einen zinslosen und ungesicherten Kredit gewähren – ob sie wollen oder nicht. Ob es den Konzertveranstalter oder das Fitnessstudio danach noch gibt, dieses Risiko trägt leider der Kunde.

Das Recht auf Auszahlung sieht das Gesetz vor, wenn „die Annahme eines Gutscheins aufgrund der persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist“. Beweisen, dass er sein Geld wirklich braucht, muss der Verbraucher. Da die neue Regelung für alle Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen sowie -einrichtungen gilt, die aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt wurden, sind auch hier die Fälle vielfältig: Das Abo für das Fitness-Studio, Karten für ein Konzert und die Stornogebühren für die abgesagte Hochzeitsfeier. Unsere Fälle zeigen, dass es für die Verbraucher keineswegs um Kleinigkeiten geht.

Weitere Schilderungen von Verbrauchern mit Problemen in diesem Bereich finden Sie hier.


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