Ungewollt gesprächsbereit: Auch Google Assistant versteht einiges falsch

Stand:
Eine Prüfung der Verbraucherzentrale NRW zeigt: der Google Assistant versteht so manches falsch.
Off

Der Google Assistant, der Sprachassistent von Google, versteht so manches falsch: Das zeigt eine aktuelle technische Prüfung des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale NRW. So reagiert er auch auf Begriffe, die dem Aktivierungswort ähnlich sind und auf starke Abwandlungen. Neben Googles Sprachassistenten prüften die Marktwächter-Experten abermals Amazons Alexa. Auch in der aktuellen technischen Prüfung hat Amazons Alexa wieder auf Wörter reagiert, die dem Aktivierungswort ähneln. Dabei wurden dieses Mal Wörter gewählt, die nicht Teil des kürzlich veröffentlichten Marktwächter-Reaktions-Checks waren. So reagiert Amazons Sprachassistent etwa auch auf „Alexandra“ (für „Alexa“), „Gecko“ (für „Echo“) und „Ham wa schon“ (umgangssprachlich „Haben wir schon“ statt „Amazon“). Und er kann sogar völlig willkürlich reagieren.

Google Assistant springt auch auf "Kuchen" an

Googles Sprachassistent „Google Assistant“ hört nicht nur auf „Ok Google“ bzw. „Hey Google“, sondern auch auf „Ok Kuchen“ und „Ok Du“. Auch starke Abwandlungen wie „Ok, gucken wir mal!“ und alltägliche Wortkombinationen wie „Ok gut“ lösen den Sprachassistenten aus. „Verbraucher sollten sich bei der Nutzung von digitalen Sprachassistenten also bewusst machen, dass auch von Ihnen unbeabsichtigt Daten an die Anbieter-Server übertragen werden könnten“, resümiert Dr. Ayten Öksüz vom Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale NRW.

Assistant

Darüber hinaus werden zwischen den Komponenten innerhalb des Ecosystems (siehe Abbildung oben) der Sprachassistenzsysteme (Hersteller-App, Sprachassistent, Backend-Server der Anbieter) stets Daten übertragen, auch wenn der Sprachassistent im empfangsbereiten Zustand oder das Mikrofon am Gerät deaktiviert ist. Da die Daten geschützt übertragen werden, konnten im Rahmen der technischen Prüfung keine Aussagen zu den übertragenen Datentypen getroffen werden. Die Analyse der Kommunikationspartner hat gezeigt, dass die Datenkommunikation größtenteils nur zu den eigenen Backend-Servern von Amazon beziehunsgweise Google erfolgt. Bei Google Home sind – im Gegensatz zu Amazon Echo – Drittanbieter-Server direkt involviert, wenn der Nutzer Informationen, wie etwa Nachrichten von Informationsplattformen, abfragt. Bei zeitkritischen und größeren Datenmengen (z. B. wenn der Nutzer möchte, dass ein bestimmter Radiosender abgespielt wird) werden die Inhalte bei beiden Sprachassistenten (Google Home und Amazon Echo) direkt von den Drittanbietern bezogen. Die bei den Kommunikationsverbindungen zwischen Hersteller-App beziehungsweise Sprachassistent und Backend-Server der Anbieter festgestellten Domains deuten zudem darauf hin, dass die Daten nicht nur für die reine Erfüllung des Dienstes genutzt werden:

Der (Gesprächs-)Stoff aus dem Werbung gemacht wird?

Dass das grundsätzlich möglich ist, haben die Untersuchungsergebnisse gezeigt: Bei der Installation des Google-Sprachassistenten wird ein Adserver eingebunden, der zur Auslieferung und Erfolgsmessung von Internet-Werbung eingesetzt wird. Und Amazon holt sich bei der App-Installation das Einverständnis der Nutzer zur Verwendung von Cookies und Internet-Werbung. „Es wäre also denkbar, dass der „Gesprächsstoff“ der Nutzer auch über den reinen Informationsdienst hinaus für Werbung genutzt werden könnte“, so Dr. Ayten Öksüz.

Daher wäre es für Verbraucher wichtig zu wissen, welche Daten genau übermittelt werden und wohin, insbesondere, wenn der Sprachassistent nicht genutzt oder das Mikrofon deaktiviert wird. Positiv hervorzuheben ist, dass die digitalen Sprachassistenzsysteme von Amazon und Google ein hohes Sicherheitsniveau aufweisen was die Transportsicherheit betrifft. Die Datenübertragung zwischen den Komponenten des Ecosystems ist größtenteils mittels TLS-Tunnel geschützt. Allerdings wird bei der Inbetriebnahme von Google Home und Amazon Echo zwar das WLAN-Passwort selbst verschlüsselt, jedoch über eine ungeschützte Kommunikationsverbindung (d. h. ohne Transportverschlüsselung) übertragen.


HINTERGRUND: Über Sprachbefehle können Nutzer mit Hilfe von digitalen Sprachassistenten Informationen aus dem Internet beziehen, ihren Alltag organisieren (z. B. Erstellen von Einkaufslisten) oder den Assistenten für die intelligente Haussteuerung einsetzen (z. B. Dimmen von Lichtern). Für den Heimgebrauch sind digitale Sprachassistenten als Software nicht mehr nur in Smartphones, Tablets oder PCs zu finden, sondern werden zunehmend in gesonderter Hardware – meist mit Mikrofonen ausgestattete Lautsprecher – angeboten (sog. smarte Lautsprecher). Erster Anbieter von smarten Lautsprechern auf dem deutschen Markt war Amazonmit Amazon Echo und dem dazugehörigen Sprachassistenten Alexa. Google folgte Anfang August 2017 mit seinem smarten Lautsprecher Google Home und dem dazugehörigen Sprachservice Google Assistant.

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.