Transparenz beim Dispositionskredit

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Die Katze im Sack kaufen? Beim Dispo keine Seltenheit.
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Banken und Sparkassen klären Verbraucher auf ihren Internetseiten nicht ausreichend über die Konditionen für einen Dispositionskredit auf. Das ist das Ergebnis der Studie „Transparenz bei der Werbung für Dispositionskredite im Internet“. Als Marktwächter Finanzen untersucht die Verbraucherzentrale Sachsen den Markt für Bankdienstleistungen und Konsumentenkredite und hat die Untersuchung im Jahr 2015 durchgeführt. 

Dispositionskredite sind ein wichtiges und von Verbrauchern häufig genutztes Finanzprodukt. Laut Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beinhalten von 98,55 Millionen in Deutschland vorhandenen Girokonten 73,91 Millionen einen Dispositionsrahmen – also die Möglichkeit, einen Dispositionskredit zu nutzen. Bei einer Umfrage im Auftrag der ING-DiBa AG aus dem Jahr 2013 gaben rund 41 Prozent der Befragten an, ihren Dispositionskredit auch in Anspruch zu nehmen. Die Antworten reichten dabei von „wenige Male im Jahr“ über „jeden Monat“ bis hin zu „permanent“. Wird das Konto jedoch nicht nur vorübergehend überzogen, steigt die Gefahr, in die Schuldenfalle zu geraten.

In der repräsentativen Untersuchung der Verbraucherzentrale Sachsen wurde daher geprüft, welche Angaben die Unternehmen zu den Dispositionskrediten auf ihren Internetseiten veröffentlichen, wie leicht Verbraucher die Informationen finden können und wie verständlich diese für sie sind. Dazu analysierte das Team des Marktwächters Finanzen von Mai bis August 2015 die Werbung für 1.346 Girokonten, die in Deutschland von 371 ausgewählten Banken und Sparkassen angeboten werden.

Das Ergebnis der Studie ist eindeutig: Der Verbraucher wird von den Kreditinstituten nur unbefriedigend zum Dispositionskredit informiert. Die meisten Banken und Sparkassen geben zwar die Höhe des Sollzinssatzes im Internet an. Darüber hinaus werden jedoch nur wenige Angaben veröffentlicht. So wurde oftmals vergeblich nach einem Referenzzinssatz oder Regeln und Terminen für die Anpassung des Sollzinssatzes gesucht.

Bemängelt wird zudem, dass die Informationen auf den Internetseiten an den unterschiedlichsten Stellen zu finden sind. Verbraucher müssen intensiv und zeitaufwendig suchen, um die Konditionen für den Dispositionskredit zu erfahren. Sind sie dann fündig geworden, ist das Ziel nicht zwangsläufig erreicht: Ungenaue Angaben oder unverständliche Klauseln sorgen teilweise für mehr Verwirrung als für Aufklärung.

Die fehlenden oder ungenauen Informationen führen dazu, dass Verbrauchern die notwendigen Voraussetzungen fehlen, ein konkretes Angebot für einen Dispositionskredit kompetent bewerten zu können. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert daher konkrete gesetzliche Regelungen für die Information zu Dispositionskrediten.

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