Reisen - Baden geht oft nur das Geld

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Nach massiven Protesten nahm die Bundesregierung am 20. Mai 2020 im Reisebereich von Zwangsgutscheinen Abstand. Es gilt: Wird eine Pauschalreise abgesagt, muss der Veranstalter innerhalb von 14 Tagen das Geld zurücküberweisen. Gutscheine darf er nur aushändigen, wenn der Kunde zustimmt.
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Nach massiven Protesten – maßgeblich von Seiten des vzbv und den Verbraucherzentralen sowie letztendlich dem Festhalten der EU-Kommission an den Passagierrechten – nahm die Bundesregierung am 20. Mai 2020 im Reisebereich von Zwangsgutscheinen Abstand und kündigte an, lediglich freiwillige, insolvenzgesicherte Gutscheine einzuführen. Es gilt also nach wie vor: Wird eine Pauschalreise abgesagt, muss der Veranstalter innerhalb von 14 Tagen das Geld zurücküberweisen. Gutscheine darf er nur aushändigen, wenn der Kunde zustimmt. Eine klare Sache. Sollte man meinen.

Für viele Verbraucher ist der Zeitpunkt der gebuchten Reise mittlerweile verstrichen, die Probleme sind jedoch noch längst nicht vorbei. Einige Kunden kämpfen seit Monaten darum, ihr für eine Pauschalreise gezahltes Geld wiederzubekommen. Statt Rückzahlungen erhielten sie sogenannte „Voucher“ – selbst wenn sie explizit abgelehnt hatten. Einige Reiseveranstalter beriefen sich dabei auf die zwischenzeitlichen Pläne der Bundesregierung, andere waren für Rückfragen gar nicht zu erreichen. Wieder andere verlangten Stornierungsgebühren, wo keine erlaubt sind, gaben missverständliche oder falsche Auskünfte.

Auch Verbraucher, deren Urlaubszeit erst noch kommt, stehen vor großen Unsicherheiten und Problemen. Auch wenn absehbar ist, dass die Reise nicht durchgeführt werden kann, verlangen Anbieter die Zahlung der letzten Rate. Wann und unter welchen Bedingungen Verbraucher ihre Pauschalreise wegen der Pandemie kostenlos stornieren können, ist gerichtlich noch nicht geklärt.  Auch diejenigen, die die Reise antreten wollen, haben viele Fragen. Wird die Reise so aussehen, wie sie geplant wurde? Wird es die Kinderbetreuung geben, wegen der die Wahl auf den Club-Urlaub im Familienhotel fiel?

Je nachdem, ob es sich um eine Pauschalreise, einen in Einzelteilen im Inland oder einen direkt im Ausland gebuchten Urlaub handelt, ob die Reise bereits vom Veranstalter abgesagt wurde, eine Reisewarnung für den Zeitraum vorliegt oder auf Grund eigener Bedenken storniert werden soll, variieren Rechte und Pflichten der Verbraucher.

Weitere Schilderungen von Verbrauchern mit Problemen in diesem Bereich finden Sie hier.


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Eine Übersicht über Rechte der Verbraucher im Reise-Bereich, Musterbriefe und Beratungsangebote finden Sie hier.

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