Leistungsverhalten von Restschuldversicherern

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Marktwächter führen Umfrage bei Anbietern durch
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Verbraucherschützer kritisieren die Restschuldversicherung (RSV) und deren Vertriebspraxis schon seit Jahrzehnten. Im Kern der Kritik stehen die hohen Versicherungsprämien, deren Vorleistung durch die Kreditnehmer sowie die Erstattungspraxis für nichtverbrauchte Prämien. Fraglich ist zudem, wie vielen Versicherten überhaupt Leistung gewährt wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat 2017 eine Marktuntersuchung veröffentlicht, in welcher die Banken und Versicherer unter anderem nach der rechtlichen Ausgestaltung der Versicherungsverhältnisse, dem Anteil der vergebenen Kredite mit RSV sowie den Kostenanteilen in der Prämie befragt wurden. Bei der Frage nach den Provisionshöchstsätzen gaben zwölf Banken an, weniger als 50 Prozent an der Versicherungsprämie zu verdienen, zwölf 50 Prozent und sieben mehr als 50 Prozent.

Die Frage nach den Kosten ist von der Marktuntersuchung der BaFin demnach mit einem alarmierenden Ergebnis geklärt worden. Offen bleibt jedoch, wie häufig Versicherungsleistung beantragt und gewährt wird.

Dieser Fragestellung widmen sich die Marktwächter in der vorliegenden Untersuchung. Dabei zielt die Befragung der Versicherungen auf die Beantwortung von drei Kernfragen ab:

  1. Wie hoch ist das Verhältnis von vorzeitigen Abgängen zur Größe des Versicherungskollektivs (Stornoquote)?
  2. Wie hoch ist das Verhältnis zwischen gestellten und bewilligten Anträgen (Antragsleistungsquote)?
  3. Wie hoch ist das Verhältnis zwischen Leistungsbezügen und Versicherungsverhältnissen (Kollektivleistungsquote)?

Update: Die BaFin hat im September 2020 eine weitere Marktuntersuchung zum Thema Restschuldversicherung vorgelegt. Ihr zufolge hat sich an den exorbitant hohen Provisionen praktisch nichts geändert. Was das Leistungsverhalten angeht (Thema der Marktwächter-Untersuchung), lagen in den vergangenen Jahren die Ablehnungsquoten etwa beim Risiko Arbeitslosigkeit je nach Anbieter zwischen 20 Prozent und 66 Prozent. Näheres dazu auf der Seite der BaFin.

Justitia Gericht Urteil Recht

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