Billig bestellt und teuer bezahlt

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Ein Online-Marktplatz verkauft überwiegend vielfältige Produkte aus Asien. Wer billig shoppen will, ist hier genau richtig. Doch was, wenn statt der 3-Euro-Uhr plötzlich eine Inkasso-Forderung über mehr als 60 Euro ins Haus flattert? Immer wieder berichten Verbraucher von derartigen Fällen.
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Das Problem: Die Rechnung kommt nicht direkt vom Online-Marktplatz, sondern von einem Bezahldienstleister und geht deshalb leicht im E-Mail-Postfach unter. Durch die langen Lieferzeiten aus Asien erhalten Käufer die Zahlungsaufforderung außerdem oft, bevor die Ware überhaupt da ist. Wenn Verbraucher dann nicht fristgerecht bezahlen oder den Finanzdiesntleister kontaktieren, um die Frist zu verschieben, kann es teuer werden. „Uns sind mehrere Fälle bekannt, in denen der Finanzdienstleister selbst bei niedrigen Beträgen ein Inkasso-Unternehmen beauftragt hat“, berichtet Dr. Kirsti Dautzenberg, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Dieses verlangt dann zusätzlich zum Artikelpreis noch hohe Inkasso-Gebühren vom Käufer.“

Verbraucher können solche Schwierigkeiten einfach vermeiden, indem sie beim Kauf auf Rechnung nach E-Mails vom Finanzdienstleister schauen und diesen sofort informieren, falls die Ware noch nicht angekommen ist.

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Justitia Gericht Urteil Recht

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