~1.000
untersuchte Webseiten, davon bei
5,7 %
Einwilligung durch Surfen.
2,6 %
Haken schon gesetzt.
1,6 %
sonstige unzulässige Merkmale.
Im April 2021 untersuchten die Verbraucherzentralen zusammen mit dem Verbraucherservice Bayern und dem Bund der Versicherten, wie gut die EU-weiten Datenschutzvorgaben in den Cookie-Bannern verschiedener Webseiten umgesetzt werden.
Viele der untersuchten Cookie-Banner befanden sich in einer rechtlichen Grauzone. Das heißt: Die Banner wirkten auf den ersten Blick zwar zulässig, versuchten aber durch Tricks, die Entscheidung der Seitennutzer:innen zu lenken. Etwa 10 Prozent der Banner identifizierten die Verbände als klar rechtswidrig und mahnten die verantwortlichen Unternehmen daher ab. Teils verlangten die Seiten eine Einwilligung durchs Surfen, teils war der Haken schon gesetzt – manchmal war auch gar kein Banner vorhanden, obwohl Daten gespeichert wurden.