Lebensmittelpreise außer Rand und Band – wie kann ich sparen?

Stand:
Steigende Energiepreise, Ernteausfälle, Arbeitskräftemangel – es gibt zahlreiche Gründe, warum die Lebensmittelpreise steigen. Aber wie und wo kann man sparen? Im Seminar (online oder vor Ort in Hessen) geben wir Tipps.
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  • Was treibt die Ausgaben beim Einkauf eigentlich in die Höhe - und welche Angebote sind in Wirklichkeit gar keine
  • Wie helfen gezielt zu planen und "Do it yourself" beim Sparen?
  • Wer oder was bestimmt die Preise für Lebensmittel?
  • Gut geplant preiswert einkaufen und essen – was gehört dazu?
  • Wie gelingt es, die Lebensmittel restlos zu genießen statt wegzuwerfen?

Diesen und weiteren Fragen geht die Expertin mit den Teilnehmenden gemeinsam auf den Grund.

 

Zielgruppe: Erwachsene

Format: Online- oder Präsenzvortrag

Dauer: etwa 90 Minuten, inklusive Zeit für Fragen und Interaktion

Kostenbeitrag: Für unsere Bildungsangebote nehmen wir in der Regel ein Entgelt. Bitte sprechen Sie uns an.

Kontaktieren Sie uns: ernaehrung@verbraucherzentrale-hessen.de

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.