Vitamin-D-Messung - eine sinnvolle IGe-Leistung?

Stand:
In meiner Hausarztpraxis wird eine Vitamin-D-Messung als IGe-Leistung (IGeL) angeboten. Sollte ich das machen lassen?
Off

Frage

In meiner Hausarztpraxis wird eine Vitamin-D-Messung als IGe-Leistung angeboten. Ist das sinnvoll?

Antwort

Die Früherkennungsuntersuchung auf einen Vitamin-D-Mangel ist eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). 2020 gehörte sie zu den 20 am häufigsten genannten Selbstzahlerleistungen. In vielen Praxen wird sie allein oder in Kombination mit anderen Vitaminbestimmungen als „Vitamin-Check“ angeboten. Der Preis liegt dafür liegt zwischen 30 und 50 €. Wenn der Verdacht auf einen Vitamin-D-Mangel besteht, wird die Untersuchung von der Krankenkasse bezahlt.

Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors hat keine Studien gefunden, in denen untersucht wurde, ob eine solche Untersuchung bei Erwachsenen ohne Anzeichen eines Vitamin-D-Mangels einen Nutzen hat oder das Risiko eines Schadens überwiegt.

Allerdings gibt es Studien, die untersucht haben, wie sich eine Vitamin-D-Einnahme auf Menschen mit einem niedrigen Vitamin-D-Spiegel und ohne Anzeichen eines Vitamin-D-Mangel auswirken. Es zeigte sich, dass Menschen, die selbstständig zu Hause leben, davon keinen Nutzen hatten. Nur ältere Personen, die beispielsweise in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen leben, scheinen demnach von einer Vitamin-D-Ergänzung leicht zu profitieren.

Aus Verbraucherzentralen-Sicht kann eine Messung für Risikogruppen, z.B. Personen über 65 Jahre, sinnvoll sein, bevor mit einer Supplementierung von Vitamin D begonnen wird. Allerdings ist eine Supplementierung mit bis zu 20 µg/Tag (800 I.E.) laut Bundesinstitut für Risikobewertung auch ohne vorherige Messung unproblematisch.

Zum Weiterlesen:

Vitamin D-Produkte - wann sind sie sinnvoll?

Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente – wann zahlt die Krankenkasse?

Häufige Fragen (FAQs) zu IGeL


Quelle:

Früherkennungsuntersuchung auf Vitamin-D-Mangel (Stand: 09.11.2022)

BfR: Vitamin D, das Immunsystem und COVID-19 (Stand: 14.05.2021)

 

Ratgeber-Tipps

Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten
Viele Menschen müssen dauerhaft Medikamente einnehmen - Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder mit…
Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.