Vitamin D aus Pflanzen

Stand:
Gerade lese ich auf Ihrer Website, dass Vitamin B 12 aus pflanzlichen Quellen nicht vitaminwirksam sein soll. Können Sie mir sagen, wie sich das bei Vitamin D verhält? Da werden inzwischen Produkte aus Flechten angeboten.
Off

Frage

Gerade lese ich auf Ihrer Website, dass Vitamin B 12 aus pflanzlichen Quellen nicht vitaminwirksam sein soll.
Können Sie mir sagen, wie sich das bei Vitamin D verhält? Da werden inzwischen Produkte aus Flechten angeboten.

Antwort

Grundsätzlich gibt es zwei Arten an Vitamin D: Vitamin D2 (Ergocalciferol) und Vitamin D3 (Cholecalciferol). Vitamin D2 kommt in Pilzen (nicht in Pflanzen) vor, Vitamin D3 in tierischen Lebensmitteln wie unter anderem Fettfischen, zum allergrößten Teil aber als Produkt durch Sonnenbestrahlung in unserer Haut.

In Nahrungsergänzungsmitteln werden beide Formen angeboten, überwiegend aber Vitamin D3. Beide Formen sind wirksam. D3 erhöht den Blutspiegel jedoch stärker und über einen längeren Zeitraum im Vergleich zu D2. Vitamin D3 kann aus dem Fett der Schafwolle oder auch aus Flechten gewonnen werden. Flechten gehören zur Gruppe der Pilze und Algen.

Chemisch unterscheidet sich Vitamin D3 aus Flechten nicht von dem tierischen Ursprungs. Die Verfügbarkeit für den Körper ist die gleiche. Bevor Sie ein derartiges Präparat einnehmen, sollten Sie ärztlich abklären, ob überhaupt ein Vitamin D-Mangel vorliegt.

Nur wenn die Menge, die durch Sonneneinstrahlung gebildet wird, nicht ausreicht, kann die Einnahme von Vitamin D-Produkten (maximal 20 Mikrogramm pro Tag) nach ärztlicher Absprache sinnvoll sein. Für bestimmte Personengruppen wie ältere Menschen und hochbetagte Senioren, Menschen mit dunklerer Hautfarbe, Vollverschleierung oder starkem Sonnenschutz besteht ein erhöhtes Risiko für eine Mangelversorgung.

Mehr dazu: Vitamin D-Produkte – Wann sind sie sinnvoll?

Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.