Frage
Ich habe ein Melatonin-Nahrungsergänzungsmittel gekauft. Auf den Blistern ist aber nur der Herstellername aufgedruckt. Müssen der verwendete Nährstoff und die Dosierung nicht auch auf dem Tabletten-Blister angegeben sein? Und müsste die Verpackung nicht versiegelt sein?
Antwort
Nein, bei Nahrungsergänzungsmitteln, die ja rein rechtlich Lebensmittel sind, gilt das ganz normale Lebensmittelrecht. Damit ist weder eine Zutatenliste auf dem Blister noch ein Verkleben von Verpackungen vorgeschrieben. Es gilt gleiches Recht wie bei einer Müsli-Verpackung, da gibt es auch keine Zutatenliste auf der inneren Folienverpackung.
Dagegen sind bei Arzneimitteln die Kennzeichnungsmerkmale, nach denen Sie gefragt haben, für Blisterverpackungen tatsächlich Pflicht. Ebenso ist es bei Arzneimitteln vorgeschrieben, dass die Verpackungen versiegelt sind. Allerdings geht es dabei weniger um Verwechselungen als vielmehr um Fälschungsschutz.
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