Die Klage richtet sich gegen die von der Beklagten in Bezug auf die Belieferung mit Fernwärme verwendete Bestimmung zur Berechnung eines veränderlichen Arbeitspreises (Preisänderungsklausel).
Beanstandet wird mit der Klage eine Regelung in den AGBs, welche die ADAC Fahrsicherheitszentrum Berlin-Brandenburg GmbH berechtigt vom Fahrtsicherheitstraining ohne vorherige Zustimmung Fotos/Filmmaterial aufzunehmen und diese zu publizieren.
Die Klage richtet sich gegen die Erhebung einer Verwaltungsgebühr bei Anfragen der Bußgeldstelle. Die Auskunftserteilung ist aus Sicht des vzbv, die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht des Vermieters.