Klagegenstand ist die Ausgestaltung der Bestätigungsseite beim sogenannten Kündigungsbutton sowie die Irreführung über Kündigungsbedingungen in einer Kundenmitteilung.
In einem Beauftragungsfall durch die ersuchende Behörde aus Österreich (CPC-VO) hat der vzbv gegen CopeCart Klage eingereicht. Gegenstand der Klage ist ein unzulässiges Erlöschen des Widerrufsrechtes im Rahmen des Abschlusses von Coachingleistungen.
Klage bezüglich der Plattform www.lieferando.de im Hinblick auf zusätzliche Servicegebühr in Höhe von 0,99 Euro, ohne dass Verbraucher ausdrücklich zustimmen müssen und/oder für die Bezahlung lediglich die Kreditkarte als kostenfreie Zahlungsmöglichkeit anzubieten.
Die Beklagte verwendete für den Erwerb von Ringen im Fernabsatz einen Text mit der Überschrift "Widerrufsbelehrung" in dem zunächst die Voraussetzungen und der Ablauf einer sogenannten Umtauschgarantie beschrieben wurden. Erst nach diesem Text schloss sich die eigentliche Information über das Widerrufsrecht an.
Active Organization: Verbraucherzentrale Thüringen
Die Klage richtet sich gegen die unzulässige Einschränkung des gesetzlichen Widerrufsrechts (Originalverpackung notwendig u.a.). Außerdem ist das Impressum nicht leicht auffindbar.
Verstoß gegen die Abrechnungsvorgaben (zeitlicher Intervall) einer Stromjahresabrechnung sowie der Erhebung eines Entgelts für die Abrechnung in Papierform