Checkliste Shopping im Netz

Wie erkennen Sie, ob man einem Online-Händler vertrauen kann? Was können Sie gegen Abo-Fallen beim Surfen mit dem Smartphone tun? Und worauf sollten Sie bei "kostenlosen" Angeboten achten?
Kreditkarte am Laptop
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Wie erkennen Sie, ob man einem Online-Händler vertrauen kann?

  • Die Preise sollten nicht weit unter dem üblichen Niveau liegen.
  • Der Gesamtpreis sollte genannt werden.
  • Es müssen deutliche Hinweise auf AGBs, Datenschutzbestimmungen und Widerrufrecht vorhanden sein.
  • Das Impressum und Kontaktmöglichkeiten müssen vorhanden sein.
  • Nach externen Bewertungen zu dem Händler suchen.
  • Zahlen Sie im Zweifel immer lieber per Rechnung (wenn als Bezahlmöglichkeiten nur  Vorauskasse, Direktüberweisung und Versand per Nachnahme angeboten werden, ist es schwieriger, das Geld später zurückzubekommen.) Es muss einen deutlichen Hinweis für das Kaufen geben (z.B. zahlungspflichtig bestellen, kaufen).

 

Was können Sie gegen Abo-Fallen beim Surfen mit dem Smartphone tun?

  • Sperre einrichten: Beim Mobilfunkunternehmen eine Drittanbieter-Sperre zum Schutz vor unbekannten Abo-Betreibern einrichten.
  • Abo-Betreiber finden – an den in der Rechnung aufgeführten Kontakt wenden (telefonisch oder per E-Mail).
  • Abo stoppen: Das ungewollte Abo bei der Abrechnungsfirma (oder direkt beim Abo-Betreiber) schriftlich deaktivieren.
  • Betrag zurückverlangen: Beim Abo-Betreiber die Rechnung zurückweisen und den Betrag zurückfordern. Falls die Rückforderung beim Abo-Betreiber nicht funktioniert, beim Mobilfunkanbieter die Rechnung beanstanden und den Betrag zurückfordern.

*(Abo-Fallen sind Kostenfallen im Internet, die zum Beispiel dann entstehen, wenn man versehentlich etwas angetippt hat)

 

Worauf sollten Sie bei "kostenlosen" Angeboten achten?

  • Die versprochenen Gewinne lenken meist von den Kosten ab.
  • Lesen Sie das Kleingedruckte (AGB) und scrollen Sie die Internetseite bis ganz nach unten. Dort verstecken sich mögliche Kosten.
  • Mit persönlichen Daten sparsam umgehen.
  • Wenn bei Vertragsbedingungen von Vertragslaufzeiten oder Kündigung die Rede ist, ist das meistens mit Kosten verbunden.
  • Im Impressum muss Name und Anschrift angegeben sein (nicht nur ein Postfach). Eine ausländische Adresse kann Reklamationen erschweren.
  • Achten Sie darauf, ob ein ungewolltes Kästchen aktiviert ist. Manchmal werden auch nur Sternchen (*) verwendet und die Anmerkung und der Preis versteckt sich am unteren Rand der Seite.

Sie sind unsicher? Lassen Sie sich unabhängig und neutral beraten! Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale. www.verbraucherzentrale.de

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

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Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

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