China-Shop: Was Sie jetzt tun können

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Gut gemachtes, sehr ansprechendes Design, deutsche Shop-Adresse – und doch steckt ein Händler aus China dahinter, was auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist. Minderwertige Ware, falsche Größen und komplizierte Rücksendungen machen den Einkauf zum teuren Problem. Unser Notfall-Check zeigt, welche realistischen Möglichkeiten Sie haben, Ihr Geld zurückzubekommen, was Sie dafür tun können und wie Sie sich künftig schützen.
Schmuckbild: China-Shops
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Auf den ersten Blick wirkt alles seriös: professionelle Aufmachung, deutscher Name und Adresse. Doch hinter vielen dieser Shops steckt ein Händler aus China. Das Problem: Die Ware ist oft minderwertig, Größen stimmen nicht oder das Produkt sieht ganz anders aus als beworben. Beim Widerruf folgt dann die böse Überraschung: Die Artikel sollen auf eigene Kosten nach China zurückgeschickt werden – mit hohen Porto- und Zollgebühren und undurchsichtigen Rückgabebedingungen. So soll das Widerrufsrecht ausgehebelt werden, damit Sie am Ende auf Ihren Kosten sitzenbleiben.

Was kann ich tun?

Sie haben in einem vermeintlich seriösen Online-Shop bestellt und erst danach gemerkt, dass die Ware aus China kommt? Unser Notfall-Check hilft Ihnen, Ihre Möglichkeiten zu prüfen. Die Checkliste zeigt, wie Sie eine Rückbuchung beantragen, ob ein Widerruf sinnvoll ist und welche Schritte bei Problemen mit dem Händler möglich sind. Zudem erfahren Sie, wie Sie sich vor unseriösen China-Shops schützen können.

Geben Sie hier die Shop-URL ein und wir prüfen den Shop. Sie erhalten dann konkrete Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Anschließend können Sie noch zu Ihrem persönlichen Problem eine Checkliste erstellen lassen. Klicken sie dafür unten auf der Seite mit den Prüfergebnissen auf „Weiter". 

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Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend seit November 2017.
Kontoauszug

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Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.