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Wichtige Zahlen für Geschwindigkeit
Die wichtigsten Sachen für den Geschwindigkeits-Test sind:
Download-Rate: Wie schnell kann man Daten aus dem Internet auf das eigene Gerät laden.
Upload-Rate: Wie schnell kann man Daten von dem eigenen Gerät in das Internet laden. Zum Beispiel in eine Cloud.
Paket-Lauf-Zeit: Wie lange dauert der Weg von den Daten zu einem Ziel. Und wie lange dauert der Weg zurück.
Wie Fehler vermeiden
Manchmal ist die Leitung nicht das Problem.
Es gibt auch andere Probleme:
Es gibt zu viele Cookies im Browser
Der Router hat falsche Einstellungen
Die Kabel sind nicht gut
Es gibt ein Antiviren-Programm
Die Treiber von der Netz-Werk-Karte sind zu alt
Das WLAN hat einen schlechten Empfang
Vielleicht hilft auch:
Sie schalten den Internet-Router kurz aus und wieder an.
Andere Gründe
Vielleicht reicht die Leistung von Ihrem Handy-Vertrag nicht.
Das heißt:
Sie können Ihr Handy oder Tablet nicht gut benutzen.
Vielleicht ist Ihr Handy oder Tablet kaputt.
Oder Sie haben etwas falsch eingestellt.
Dann müssen Sie den Fehler beheben.
Komplett-Ausfall Internet
Wenn Telefon und Internet gar nicht funktionieren
dann gilt:
Der Ausfall dauert länger als 1 Tag: Dann muss Sie der Anbieter informieren.
Der Ausfall dauert 3 Tage oder länger? Dann bekommen Sie Geld zurück.
Der Ausfall dauert sehr lange? Dann setzen Sie dem Anbieter eine Frist. Das bedeutet: Der Anbieter hat 10 bis 14 Tage Zeit. In dieser Zeit muss er das Problem lösen. Der Anbieter löst das Problem nicht? Dann können Sie den Vertrag kündigen. Das müssen Sie dem Anbieter schreiben. Am besten mit einem Einwurf-Einschreiben. Das ist der Beweis für das Schreiben.
Auch kommt es immer wieder vor, dass Techniker nicht oder nicht zu den vereinbarten Terminen erscheinen. Wenn Techniker Termine versäumen, dann stehen Ihnen 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts (mindestens 10 Euro) zu.
Welche Rechte habe ich bei schlechter Internetleistung?
Wenn das Internet zu langsam ist, dann kann der monatliche Betrag gemindert oder der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Die Abweichung der Internetleistung muss durch das Messprotokoll der Bundesnetzagentur nachgewiesen werden.
Macht es einen Unterschied, ob ich Probleme mit meinem festen Internetanschluss zu Hause (z.B. Kabel, DSL, Glasfaser) oder mit meinem mobilen Anschluss (z.B. LTE, 5G) habe?
Ist das Internet zu Hause zu langsam, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, Ihren monatlichen Betrag zu kürzen oder den Vertrag fristlos zu kündigen.
Damit Sie prüfen und die schlechte Internetleistung nachweisen können, hat die Bundesnetzagentur ein kostenfreies Werkzeug zur Messung von Internetgeschwindigkeiten entwickelt. Laden Sie dieses unter www.breitbandmessung.de/desktop-app entsprechend den Anweisungen herunter und prüfen so Ihre Internetgeschwindigkeit. Das Programm erstellt am Ende der Prüfung ein Protokoll in PDF-Form aus dem Sie dann ablesen können, ob die Geschwindigkeit vertragsgemäß ist, oder nicht.
Mehr zur Prüfung Ihres Anschlusses: Siehe nächste Frage.
Mittlerweile hat die Bundesnetzagentur auch ein Messtool für das mobile Internet entwickelt. Um die Geschwindigkeit messen zu können, muss die kostenfreie App "Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk" heruntergeladen werden. Damit wird die Internetgeschwindigkeit protokolliert. Infos erhalten Sie auf www.breitbandmessung.de/mobil-testen. Am Ende der Prüfung erstellt die App ein Messprotokoll als PDF-Datei, welches Sie Ihrem Anbieter vorlegen können.
Hybridanschlüsse, also Festnetzanschlüsse, die auch eine Mobilfunkverbindung ergänzend zur Festnetzverbindung nutzen, profitieren wie normale Festnetzanschlüsse von den neuen Minderungs- und Kündigungsrechten. Für die Messungen wird jedoch nur der Festnetzbestandteil herangezogen.
Wie erstelle ich ein signiertes Messprotokoll, um bei einer abweichenden Leistung im Festnetz meinen Betrag mindern zu können oder außerordentlich zu kündigen?
Ein signiertes Messprotokoll können Sie nur mit dem Programm der Bundesnetzagentur erstellen, welches unter www.breitbandmessung.de/desktop-app heruntergeladen werden kann. Die Nutzung des Programms ist kostenfrei.
Das Programm muss auf einem PC (Standrechner oder Laptop) installiert werden und der PC per Kabel mit dem Modem/Router verbunden sein. Eine Messung der Internetverbindung ist nicht zulässig, wenn der Rechner nur über WLAN mit dem Modem/Router verbunden ist.
Die Internetgeschwindigkeit wird durch eine Messreihe festgestellt. Nach Abschluss einer Messreihe wird ein signiertes PDF-Protokoll automatisch erstellt. In dem Protokoll wird festgehalten, ob die vertraglich vereinbarte Leistung ankommt oder die Leistung abweicht.
Jede Messreihe besteht aus 30 Messungen verteilt auf 3 Messtage (0 Uhr bis 24 Uhr). Zwischen jedem Messtag muss mindestens ein Tag (0 Uhr bis 24 Uhr) Pause sein. Die Messreihe muss innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen werden.
Die Vorgaben an die Messungen werden Ihnen von dem Programm vorgegeben. Sie müssen zwar jede einzelne Messung eigenhändig starten, das Programm sagt Ihnen aber, wann Sie die nächste Messung durchführen dürfen und wann die Messreihe beendet ist.
Bei den Messungen müssen weitere technische Vorgaben eingehalten werden, die das Programm teilweise selbst überprüft und auf die Sie teilweise zuvor hingewiesen werden. Für ein ordentliches Messprotokoll müssen diese Vorgaben zwingend eingehalten werden.
Wie erstelle ich ein signiertes Messprotokoll, um bei einer abweichenden Leistung im Mobilfunk meinen Betrag mindern zu können oder außergerichtlich zu kündigen?
Ein signiertes Messprotokoll im Mobilfunk erhalten Sie nur von der App "Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk" der Bundesnetzagentur. Seit dem 20.04.2026 kann diese App in den verschiedenen App-Stores kostenfrei heruntergeladen werden. Die wesentlichen Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur und unter: https://www.breitbandmessung.de/mobil-testen
Auch im Mobilfunk wir das PDF-Protokoll nach Abschluss der Messreihe automatisch erstellt. In dem Protokoll wird festgehalten, ob die vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit eingehalten wurde oder eine Abweichung davon vorliegt.
Eine Messreihe besteht aus 30 Messungen verteilt auf 5 Messtage (0 Uhr bis 24 Uhr). Pro Tag können Sie somit sechs Messungen durchführen. Zwischen den ersten drei Messungen muss ein Abstand von mindestens fünf Minuten liegen. Zwischen der dritten und vierten Messung, also nach der Hälfte, muss ein Abstand von mindestens drei Stunden eingehalten werden. Zwischen den letzten drei Messungen ist dann erneut nur ein Abstand von fünf Minuten erforderlich. Die Messreihe muss auch hier innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen werden.
Im Mobilfunk bestehen einige besondere Vorgaben, die Sie einhalten müssen. Dazu zählt, dass die Messung stets im Freien durchzuführen ist und Sie sich während der Messung nicht fortbewegen dürfen. Auf diese Vorgaben wird in der App hingewiesen.
Bei welchen Werten habe ich Ansprüche gegen meinen Anbieter?
Das Tool der Bundesnetzagentur fragt vor der Messung Ihren aktuellen Tarif ab (alternativ können die Vertragswerte manuell eingegeben werden). Aus dem Tarif (oder den manuell eingegebenen Werten) berechnet das Programm, ob Ihre vertraglich vereinbarte Leistung eingehalten wurde.
Die Geschwindigkeit bei Festnetz-Breitbandanschlüssen ist nicht vertragskonform, wenn
nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden,
die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird oder
die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.
Dabei ist es ausreichend, wenn in einem der Fälle eine Abweichung vorliegt. Liegt also eine Abweichung entweder in Punkt 1 oder 2 oder 3 vor, so gilt die Geschwindigkeit als nicht vertragsgemäß. Die Abweichung kann im Download oder Upload liegen.
Die Geschwindigkeit bei Mobilfunk-Internetzugängen ist nicht vertragskonform, wenn nicht an mindestens drei von fünf Messtagen jeweils mindestens einmal folgende Mindestwerte erreicht werden:
25 Prozent der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Geschwindigkeit in Gebieten mit hoher Haushaltsdichte,
15 Prozent der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Geschwindigkeit in Gebieten mit mittlerer Haushaltsdichte oder
10 Prozent der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Geschwindigkeit in Gebieten mit geringer Haushaltsdichte.
Die App erkennt zu Beginn automatisch, in welchem der Gebiete Sie sich befinden und übernimmt die entsprechenden Abschläge automatisch.
Im fertigen Protokoll sehen Sie, ob eine Abweichung vorliegt oder nicht. Dies wird extra hervorgehoben.
Weicht Ihre Festnetz- oder Mobilfunk-Internetleistung von der vertraglich vereinbarten Leistung ab, können Sie mit unserem Musterbriefgenerator für Festnetz und unserem Musterbriefgenerator für Mobilfunk Ihren Anspruch berechnen und ein Schreiben an Ihren Anbieter erstellen.
Unser Generator erstellt nach Eingabe Ihrer Messergebnisse aus dem Messprotokoll ein Anschreiben, mit dem Sie entweder Ihren monatlichen Betrag mindern oder dem Anbieter eine Frist zur vertraglich vereinbarten Leistung setzen können.
Am Handy wieder kein Netz? Das Internet zuhause ist kaum zu gebrauchen oder sogar komplett tot? Wie Sie herausfinden ob ihr Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung erbringt und welche Rechte sie im Störungsfall haben, erfahren Sie hier im Web-Seminar.
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Mobilfunkkunden haben spätestens bei Vertragsende einen Anspruch auf Rückzahlung nicht verbrauchten Prepaid-Restguthabens. Zur Erstattung des Prepaid-Restguthabens können Sie unseren Musterbrief nutzen.
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